Veröffentlichung des Pilotennotrufs in «Schweiz aktuell» kritisiert
«Schweiz aktuell» berichtete am 19. Februar 2024 über den Absturz eines Kleinflugzeuges bei Grenchen am Vortag. Zwei Beanstanderinnen kritisieren das Senden des Notrufs des verunglückten Piloten als pietätlos und unnötig. Die Ombudsleute geben ihnen recht.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Am 18. Februar 2024 stürzte ein Kleinflugzeug in der Nähe des Flughafens Grenchen ab, nachdem 11 Fallschirmspringer aus dem Flugzeug abgesprungen waren. Die Fallschirmspringer überlebten, der Pilot starb. Im Beitrag vom 19. Februar 2024 berichtete «Schweiz aktuell» über das Unglück. Da dies bereits der dritte tödliche Unfall innerhalb von drei Jahren war, ging es im Beitrag auch um die Frage, wie sicher der Regionalflughafen Grenchen sei.
«Schweiz aktuell» vom 19. Februar 2024: «Flugzeugabsturz Regionalflughafen Grenchen»
Was wird beanstandet?
Im Beitrag ist ein Teil des Notrufs («Mayday») des verunglückten Piloten zu hören. Die Beanstanderinnen kritisieren die Veröffentlichung des Originaltons als unverständlich und verstörend. Sie finden dies zudem pietätlos gegenüber den Angehörigen des Piloten. Es bestehe kein öffentliches Interesse an der Tonsequenz. Die Veröffentlichung bringe auch keinen journalistischen Mehrwert.
Was sagt die Redaktion?
Die Entscheidung, die Tonaufnahme zu senden, sei nicht leichtfertig gefallen, versichert die verantwortliche Redaktion. Der Funkspruch stamme aus einer öffentlich zugänglichen Quelle. Die Redaktion habe die Aufnahme stark gekürzt und die Schreie des Piloten herausgeschnitten. Im «Schweiz aktuell»-Beitrag seien ausschliesslich die Worte «Mayday...mayday...mayday» (das allgemein bekannte Codewort für den Notruf) zu hören gewesen. Das breite Publikum habe daraus keine Rückschlüsse auf den Piloten ziehen können, so die Redaktion.
Nachträglich bedauert die Redaktion jedoch diesen Entscheid und entschuldigt sich dafür. Man habe zu wenig berücksichtigt, dass die Tonaufnahme für die Angehörigen und andere Zuschauer:innen verstörend wirken könne. Man habe die Tonaufnahme unterdessen aus dem Beitrag herausgeschnitten.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsleute sehen wie die Beanstanderinnen keinen Grund und keine Notwendigkeit, den O-Ton des Piloten in den Beitrag aufzunehmen. Es habe kein öffentliches Interesse daran bestanden.
Im Beitrag sei erwähnt worden, dass der Pilot «Mayday» per Funk gesendet habe. Den Hilferuf auch noch durch den Piloten zu Gehör zu bringen, erachten die Ombudsleute als pietätlos. Die verantwortliche Redaktion habe dies zwar erkannt und den O-Ton nachträglich herausgeschnitten. Die Ombudsleute hätten jedoch die Originalversion des Beitrags zu begutachten. Sie sehen deshalb einen Verstoss gegen die Achtung der Menschenwürde gemäss Artikel 4. Abs. 1 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG).
Text: SRG.D/dl
Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip
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