Die SRG SSR idée suisse hat einen Leistungsauftrag, der sich aus der Bundesverfassung, dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und aus der Konzession (siehe K wie Konzession) ableitet. Informieren, Bilden, Unterhalten: Das ist der Auftrag, den die Bundesverfassung in Artikel 93 Radio und Fernsehen als Ganzem gibt. Im März 2006 hat das Parlament das neue Radio- und Fernsehgesetz verabschiedet: Die SRG SSR idée suisse ist und bleibt damit als nationalsprachregionales Radio- und Fernsehunternehmen der Hauptakteur im schweizerischen Markt. Sie wird wie bisher gestützt auf eine Konzession des Bundes im öffentlichen Auftrag wirken und den Hauptanteil der Empfangsgebühren zugesprochen erhalten. Daneben wird es im Radio wie im Fernsehen weitere vom Bund konzessionierte Anbieter geben, die primär im lokal-regionalen Rahmen Leistungen im Sinne des Service public erbringen und dafür ebenfalls Anspruch auf einen Anteil an den Gebühren erheben können.



