Die SRG SSR hat vom Bundesrat eine Konzession SRG SSR zur Produktion von Radio- und Fernsehprogramme für die Schweiz und eine Konzession Swissinfo/SRI für die Produktion von Radioprogrammen für das Ausland erhalten:
- je drei Radioprogramme für die deutsche, französiche und italienische und ein Radioprogramm für die rätoromanische Sprachregion über UKW, zudem ein Musikprogramm klassischer und eines unterhaltender Ausrichtung, ein mehrsprachiges Kulturprogramm sowie ein Jugendprogramm über Satellit.
- je ein Fernsehprogramm für die deutsche, französische und italienische Schweiz, mit rätoromanitschen Sendungen, ausserdem je ein ergänzendes sprachregionales Fernsehprogramm
Die Konzession hält den Programmauftrag fest, den die SRg SSR mit der Gesamtheit ihrer Radio- und Fernsehprogramme zu leisten hat:
- Förderung des Verständnisses, Zusammenhalts und Austauschs zwischen den Landesteilen
- Berücksichtigung der ausländischen Bevölkerung und Unterstützung des Kontakts zu den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern
- Förderung der Präsenz der Schweiz und des Verständnisses für ihre Anliegen im Ausland
- Eigenproduktionen für Radio und Fernsehen
- Zusammenarbeit mit der schweizerischen Filmwirtschaft und Auftragserteilung an die audiovisuelle Industrie
Die Konzession konkretisiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Organisation der SRG SSR und regelt, welche Funktionsträger von der Konzessionsbehörde und welche von den Gremien der SRG SSR gewählt werden. Sie bestimmt, wie die SRG SSR mit den Empfangsgebühren umzugehen hat. Die Konzession verbietet Werbung in den Radioprogrammen der SRG SSR mit Ausnahme von Werbung für die eigenen Programme und Sendungen.



