In jeder Sprachregion besteht eine vom Publikumsrat (siehe P wie Publikumsvertretung) eingerichtete Ombudsstelle für die Behandlung von Beanstandungen des Programms und des übrigen publizistischen Angebots. Die Ombudsstelle prüft die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Dabei kann sie insbesondere:
a) die Angelegenheit mit dem Programmveranstalter besprechen oder ihm in leichten
Fällen zur direkten Erledigung überweisen
b) für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen
c) Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben
d) Die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren.
Sie hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.



