Der Publikumsrat ist ein beratendes und programmbegleitendes Organ der Trägerschaft (siehe T wie Trägerschaft). Jede der vier Regionalgesellschaften verfügen über einen Publikumsrat, der einen engen Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen und dem Publikum sicherstellt. Er berät die Verantwortlichen in allen Fragen des Programms. Er begleitet und unterstützt die Programmentwicklung und die Programmarbeiten von Radio und Fernsehen durch Feststellungen, Vorschläge und Anregungen. Er behandelt auch Programmfragen, die von den Mitgliedgesellschaften vorgelegt werden. Der Publikumsrat informiert die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit. Die Mitglieder der Regionalgesellschaften können in die Publikumsvertretung gewählt werden. Der Publikumsrat richtet eine Ombudsstelle (siehe O wie Ombudsstelle) ein, welche Beanstandungen des Programms und des übrigen publizistischen Angebots behandelt.
Die Programmkommissionen der sechs Mitgliedgesellschaften (siehe auch T wie Trägerschaft) beobachten und beurteilen die Sendungen von Schweizer Radio DRS (siehe auch R wie Radio) und Schweizer Fernsehen (F wie Fernsehen) sowie die Radio- und Fernsehsendungen aus den jeweiligen Regionen. Sie begleitet und unterstützt die Programmentwicklung und die Programmarbeiten durch Feststellungen, Vorschläge und Anregungen zuhanden des Vorstandes oder des Publikumsrates.



