Der Verwaltungsrat SRG SSR hat die Oberleitung des Unternehmens (siehe U wie Unternehmen) und ist für alle Belange zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Er hat die Oberaufsicht über die Geschäftsführung, legt die Grundzüge der Organisation fest und bestimmt die Grundzüge des Rechnungswesens, der Finanzplanung und der Finanzkontrolle. Insbesondere setzt der Verwaltungsrat die Unternehmensstrategie fest. Zudem bestimmt er Personen, die mit der Geschäftsführung betraut werden. Darüber hinaus bereitet er die Geschäfte der Delegiertenversammlung (siehe D wie Delegiertenversammlung) vor und führt dessen Beschlüsse aus. Der Verwaltungsrat SRG SSR besteht aus neun Mitgliedern.



