Das aktuelle Mitgliedermagazin LINK lesen mit dem Thema:
Grosses Kino im Schweizer Fernsehen
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 23 bis 25 Mitgliedern, nämlich:
- dem Präsidenten oder der Präsidentin
- je einer Vertretung der sechs Zentralschweizer Kantone und der Stadt Luzern
- 13 bis 15 von der DV gewählten Mitgliedern
- dem Präsidenten oder der Präsidentin der Programmkommission
- dem Präsidenten oder der Präsidentin der Kommission für Öffentlichkeitsarbeit
Die Leitung des Regionalstudios Zentralschweiz und der Leiter oder die Leiterin der Geschäftsstelle haben an den Vorstandssitzungen beratende Stimme.
Aufgaben
- Der Vorstand leitet die Geschäfte der SRG Zentralschweiz
- Er wählt den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin, den Rechnungsführer/die Rechnungsführerin und zwei weitere Mitglieder des Leitenden Ausschusses, 4 Mitglieder der PK, 2 Mitglieder der KÖA, den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin, die Jury für den Medienpreis
- Er bereitet die Geschäfte zu Handen der DV vor und führt deren Beschlüsse aus
- Er berät die VertreterInnen der SRG.Z im Regionalrat und im Publikumsrat der SRG Deutschschweiz
- Er erteilt die Zustimmung zur Wahl der Leitung des Regionalstudios Zentralschweiz
- Er verleiht Medienpreise und vergibt Werkaufträge
- Er genehmigt die Statuten der Sektionen
Weitere Aufgaben siehe unter Statuten.
Regionaljournal
Alle Luzerner Gemeinden müssen auf das nächste Schuljahr ein «bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen» zur Verfügung...
Agenda
Jetzt Mitglied werden
In jeder Region der Deutschschweiz existiert eine Mitgliedgesellschaft. Interessierte Personen können ihr beitreten und im Rahmen der Vereins- oder Genossenschaftstätigkeit an der Willensbildung in der SRG SSR mitwirken...



