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Chefstratege Münch tritt ab

Verein SRG Deutschschweiz
Die SRG Deutschschweiz (SRG.D) ist ein Verein nach Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich. Sie ist eines der vier Mitglieder des Vereins SRG SSR, neben den Regionalgesellschaften in den anderen drei Sprachregionen des Landes.
Mitglieder der SRG.D sind folgende sieben Mitgliedgesellschaften
SRG Zürich Schaffhausen
SRG Bern Freiburg Wallis
SRG Region Basel
SRG Ostschweiz
SRG Zentralschweiz
SRG Aargau Solothurn
SRG SSR Svizra Rumantscha
Über ihre Mitgliedgesellschaften sorgt die SRG.D für die Vertretung der Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen gegenüber dem Unternehmen und setzt sich für die Anliegen des Unternehmens in der Öffentlichkeit ein.
Interessierte Personen können den Mitgliedgesellschaften beitreten und im Rahmen der Vereins- oder Genossenschaftstätigkeit Einfluss auf die Tätigkeit der SRG SSR nehmen.
Aufgaben des Vereins SRG.D
Die SRG.D hat durch die Statuten der SRG SSR den Auftrag, das Unternehmen SRG in der Gesellschaft der deutschen Schweiz zu verankern und bei seiner Entwicklung mitzuwirken. Dieser Auftrag umfasst die folgenden Aufgaben:
- Sie wirkt mit bei programmrelevanten und für die Gesellschaft der Region wichtigen Geschäften, die ihr gemäss Statuten oder gemäss Beschluss des Verwaltungsrats SRG SSR zugewiesen werden;
- sie nimmt Rechenschaftsberichte der regionalen Unternehmenseinheite entgegen und hat Informations- und Auskunftsrechte;
- sie begleitet die Programme und das übrige publizistische Angebot von Schweizer Radio und Fernsehen SRF und nimmt Einfluss auf seine Ausrichtung und Qualität;
- sie führt und fördert die öffentliche Diskussion zu den Grundsätzen und der Entwicklung des audiovisuellen Service public;
- sie erreicht eine breite Abstützung in der Region über die Mitgliedschaft natürlicher und juristischer Personen in den Mitgliedgesellschaften;
- sie gewährleistet die Vertretung der Mitglieder in den Organen der SRG SSR.
PDF – Statuten SRG.D ab 01.01.2012
PDF – Dossier Blickwechsel
Organe des Vereins SRG.D
Das oberste Organ der SRG.D ist der Regionalrat, der in erster Linie Kontroll- und Wahlfunktion hat. Der Regionalvorstand leitet die Geschäfte der Gesellschaft, bereitet jene des Regionalrats vor und führt dessen Beschlüsse aus. Der Publikumsrat begleitet das Programmschaffen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF und 3sat, die Ombudsstelle behandelt Beanstandungen der Programme und des übrigen publizistischen Angebots von SRF.
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In jeder Region der Deutschschweiz existiert eine Mitgliedgesellschaft. Interessierte Personen können ihr beitreten und im Rahmen der Vereins- oder Genossenschaftstätigkeit an der Willensbildung in der SRG SSR mitwirken...




