In jeder Region der Deutschschweiz existiert eine Mitgliedgesellschaft. Interessierte Personen können ihr beitreten und im Rahmen der Vereins- oder Genossenschaftstätigkeit an der Willensbildung in der SRG SSR mitwirken.
Über ihre sieben Mitgliedgesellschaften sorgt die SRG.D für die Vertretung der Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen gegenüber dem Unternehmen und setzt sich für die Anliegen des Unternehmens in der Öffentlichkeit ein. Die Mitgliedgesellschaften wählen die Mehrzahl der Mitglieder in den Organen der SRG.D und bilden damit eine wichtige Basis auch für die Wahlen in die Organe der SRG SSR. Jede Mitgliedgesellschaft ist mit je zwei Sitzen im Regionalrat der SRG.D und im Publikumsrat vertreten. Die Mitgliedgesellschaften koordinieren ihre Aufgaben über die Konferenz ihrer Präsidentinnen und Präsidenten.




