Beschwerde betreffend Bevorzugung der SVP in Sendungen des Schweizer Fernsehens abglehnt
Bern, 30. Mai 2008
Sehr geehrte Frau X
Mit eingeschriebenem Brief vom 26. April 2008 haben Sie bei der von mir geleiteten Ombudsstelle eine Beschwerde bezüglich Unausgewogenheit in der politischen Meinungsbildung im Schweizer Fernsehen eingereicht. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich bereits mit meinem Brief vom 2. Mai bestätigt.
Ich stelle somit fest, dass Sie das Gesamtprogramm vom Schweizer Fernsehen ansprechen, denn die Bevorzugung der SVP sei in „politischen“ sowie in „Unterhaltungssendungen“ festzustellen. Grundsätzlich kann im Rahmen von Zeitraumbeschwerden (max. 3 Monate) auch auf Beschwerden eingetreten werden, welche das ganze Programm betreffen. Voraussetzung muss allerdings sein, dass die Sendungen bzw. zumindest ein Teil davon bestimmbar sind. Es genügt also nicht, zu sagen, einer Partei werde zuviel Sendezeit eingeräumt, ohne konkrete Beispiele von Beiträgen zu geben.
Diese Präzisierungen fehlen in Ihrem Schreiben und Sie werden sicher verstehen, dass es die Möglichkeiten der von mir geleiteten Ombudsstelle sprengen würde, wenn ich sämtliche Sendungen der letzten drei Monate analysieren würde, um zu schauen, ob ein Vertreter der SVP auftritt oder nicht.
Dagegen bin ich gerne bereit, die von Ihnen namentlich erwähnten Sendungen in der „exemplarischen Woche vom 7. bis 13. April 2008“ zu studieren und dabei zu untersuchen, ob SVP-Vertreter zu Unrecht berücksichtigt wurden. Ich habe Ihnen dieses Vorgehen in meinem Bestätigungsbrief vom 2. Mai bereits angekündigt. Da ich keine Reaktion erhalten habe, gehe ich davon aus, dass Sie damit einverstanden sein können.
In diesem Sinne habe ich die zuständigen Redaktionen eingeladen, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Gelegenheit gehabt, die von Ihnen erwähnten Sendungen zu studieren. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.
1. In Ihrem Schreiben äussern Sie die Meinung, dass das Schweizer Fernsehen der schweizerischen Volkspartei (SVP) systematisch eine überproportionale Plattform biete, auf der die Exponenten dieser Partei sich selber und ihre politische Agenda präsentieren können. Es sei Ihnen aufgefallen, dass diese überproportionale Präsenz der SVP-Exponenten nicht nur in politischen Sendegefässen zu beobachten sei, sondern insbesondere und zunehmend in anderen Gefässen, zum Beispiel bei Unterhaltungssendungen. Das Schweizer Fernsehen würde möglicherweise das Vielfaltgebot innerhalb der politischen Sendegefässe beachten, nicht aber insgesamt in ihren Sendungen.
„Das Vielfaltgebot richtet sich nicht nur an einzelne Sendungen, sondern an mehrere Sendungen, die in einem sachlichen Zusammenhang miteinander stehen. Unseres Erachtens entsteht ein Sachzusammenhang durch den gehäuften Auftritt von Vertretern mit SVP-Weltanschauung auch in so genannten nichtpolitischen Sendungen. So wird der politischen Haltung der SVP übermässig und ungerechtfertigt Platz eingeräumt. Die Personen repräsentieren nicht nur sich selbst und ihre berufliche Funktion, sondern auch ihre politische Haltung. Dies wird vom Publikum so wahrgenommen. Durch die Auswahl der Parteiexponenten (die bewusst durch die Programmschaffenden erfolgt) stellen diese Programmschaffenden den Sachzusammenhang her“, ist in Ihrem Brief wortwörtlich zu lesen.
Um Ihre Beanstandung zu veranschaulichen, nehmen Sie exemplarisch die Woche vom 7. bis 13. April 2008. Sie begründen Ihre Kritik wie folgt: „Nicht genug, dass wir den Exponenten der SVP in den typischen politischen Sendegefässen wie der Tagesschau, der Rundschau vom 9.4. und in der Arena vom 11.4. (Toni Brunner und Ueli Maurer) begegnen. Zugleich zwingen zusätzlich verschiedene – bis anhin politisch relativ harmlose – Sendegefässe ausgerechnet mit dem Wochenthema „SF Thema – wir andern“ uns wiederholt das Weltbild der SVP auf.“
Dabei führen Sie folgende Beispiele aus:
- „Club Extra“ vom 8. April: Es sei nicht etwa das Gedankengut der „Anderen“ näher gebracht, sondern die Ideologie eines Lukas Reimann aufgedrängt worden.
- „Kulturplatz“ vom 9. April: In unkritischer Machart begegnet das Publikum dem Kunstgönner und Mäzen Christoph Blocher, dem „abgewählten Bundesrat“.
- „Leben live“ vom 11. April: Der Beitrag über ein angeblich „messerstechendes Mädchen“ aus dem Kosovo wird kritisch begleitet durch Toni Bortoluzzi.
- „konsum.tv“ vom 13. April: Adrian Amstutz rückt als Grenadierfallspringer in ein sympathisches Licht.
In der gleichen Woche wurde dagegen eher bescheiden über die von CVP- und anderen Frauengruppen organisierte Demonstration in Bern mit über 12.000 Teilnehmenden berichtet. Die Petition im Internet, die in kürzester Zeit über 100.000 Unterschriften erhielt, fand in der Tagesschau nicht einmal eine Erwähnung.
Ihre Schlussfolgerung: „Dieses gehäufte Auftreten einer bestimmten Polit-Gruppe in unterschiedlichsten Sendegefässen vom Schweizer Fernsehen kann kein Zufall sein. Die von uns aufgeführte Woche am Schweizer Fernsehen ist nur exemplarisch, der massive Auftritt der Exponenten dieser Partei fiel uns schon länger auf und ist kaum zufällig.“
2. Wie bereits erwähnt, habe ich die Verantwortlichen der vier von Ihnen „exemplarisch“ genannten Sendungen eingeladen, zu Ihren Vorwürfen Stellung zu beziehen. In der Folge gebe ich Ihnen die entsprechenden Stellungnahmen bekannt.
Betreffend „Club Extra“ vom 8. April und „Leben live“ vom 11. April nimmt Chefredaktor Ueli Haldimann wie folgt Stellung:
„Die Beanstanderin bemängelt, SF stelle der SVP systematisch eine überproportionale Plattform zur Verfügung. Diese Kritik wird zurückgewiesen. Die angeführten Beispiele belegen die Behauptung nicht.
Der Club hat - in der SRG-Integrationswoche - das Zusammenleben in der Schweiz thematisiert. Im Studio waren 120 junge Menschen mit unterschiedlichsten kulturellen Wurzeln. Im Publikum wurden Stimmen zu verschiedenen Fragen gesammelt, in einer Kernrunde unter der Leitung von Christine Maier wurden diese Erfahrungen vertieft. In dieser Kernrunde sass unter anderem Lukas Reimann. Davon, dass seine Meinung den Zuschauern aufgedrängt wurde, kann keine Rede sein. Reimann hat eine integrations-kritische Haltung, die andern vier Gäste vertraten ganz andere Ansichten.
Auch in Leben Live war Toni Bortoluzzi einer von zahlreichen Gästen. Ein Beitrag zeigte, was aus einer Abschlussklasse aus Affoltern am Albis geworden ist, über die Leben Live vor mehreren Monaten in mehreren Folgen berichtet hatte. Insbesondere ging es um einen aktuellen Fall von Gewalt auf dem Pausenplatz. Im Anschluss an diesen Beitrag folgte ein kurzes Gespräch mit dem Klassenlehrer, einem Schulsozialarbeiter und mit Toni Bortoluzzi, langjähriger Gemeindepräsident von Affoltern am Albis. Später in der Sendung kam Bortoluzzi noch einmal kurz zu Wort. Auch diesmal in einer kontroversen Situation; sein Gegenüber war eine sozialdemokratische Politikerin aus Aarau, die selbst Seconda ist. Bortoluzzi war einer von etwa zwei Dutzend Personen, die in der Sendung als Gesprächspartner zu Wort kamen. Seine Teilnahme war legitimiert als Ex-Gemeindepräsident von Affoltern, aber auch als Vertreter einer kritischen Haltung zum Thema Integration.
Bekanntlich sind wir gemäss Verfassung, Gesetz und Konzession verpflichtet, die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck zu bringen. Das bedeutet, dass wir auch die SVP als Teil des politischen Spektrums abbilden; von einer systematischen Privilegierung der SVP kann aber keine Rede sein.
Schliesslich irrt sich die Beanstanderin, wenn sie schreibt, über die Frauendemonstration vom 11. April in Bern habe SF "eher bescheiden" berichtet. Die Tagesschau eröffnete am 11. April mit einem ausführlichen Beitrag zur Frauendemo. Schweiz aktuell brachte am 11. April zwei Beiträge zur Demo und zur Frauensolidarität mit Frau Widmer-Schlumpf. 10vor10 brachte am 10. April einen Vorbereitungsbeitrag und am 11. April einen 8-minuten langen Schwerpunkt. Es ist mir ein Rätsel, wie man behaupten kann, diese Berichterstattung sei "eher bescheiden" gewesen.“
Betreffend „Kulturplatz“ vom 9. April schreibt die Redaktionsleiterin Dr. Regula Bochsler Folgendes:
„Gerne nehme ich Stellung zur Beanstandung unseres Beitrages über die Hodler-Ausstellung im Kunst-Museum Bern, in welchem Alt-Bundesrat Christoph Blocher zu Wort gelangte.
Die Beanstandung ist nicht nur gänzlich unbegründet, sondern auch fehlerhaft. Der inkriminierte Beitrag wurde im „kulturplatz“ vom 2. April ausgestrahlt, nicht – wie fälschlicherweise behauptet – in der „exemplarischen Woche vom 7. bis 13. April“.
Weder im Kommentar dieses Beitrages noch in den begleitenden Texten dazu (Pressetext, Programmtext auf der Webseite von „kulturplatz“) ist jemals – wie die Beschwerde insinuiert – die Rede vom „abgewählten“ Bundesrat. Uns ist jedoch bekannt, dass diese Bezeichnung in der Einladungskarte des Kunstmuseums Bern zur Vernissage verwendet wurde.
Christoph Blocher tritt in diesem Beitrag in keiner Art und Weise als SVP-Exponent auf, sondern einzig und allein in seiner Eigenschaft als bedeutendster Hodler-Sammler der Schweiz. Bei einem Beitrag über eine der umfassendsten Hodler-Ausstellungen, die mit mehr als einem Dutzend Gemälden aus der Privatsammlung Blocher bestückt ist, ist der persönliche Auftritt des Sammlers mehr als legitimiert, zumal seine Äusserungen sich einzig auf seine Sammlertätigkeit beziehen, und er auch im Namenseinblender so gekennzeichnet ist („Christoph Blocher, Kunstsammler“).
Aus den aufgeführten Gründen weise ich die Beanstandung vollumfänglich zurück.“
Schliesslich erwähnen Sie auch die Sendung „konsumTV“ vom 13. April. Es handelt sich um eine Sendung, welche im Rahmen der Konzession von Presse TV ausgestrahlt wird. Sie steht somit nicht unter der redaktionellen Verantwortung vom Schweizer Fernsehen. Der Redaktionsleiter von „konsumTV“, Herr Oliver Kuhn, schreibt dabei Folgendes:
„Gerne nehme ich aus Sicht von konsumTV kurz Stellung zur eingereichten Beschwerde bezüglich des überproportionalen Auftretens von SVP-Vertretern auf den Kanälen des Schweizer Fernsehens.
Auftritt: Adrian Amstutz, SVP-Nationalrat BE, kam im Rahmen unseres Programmteils über Stockwerkeigentum in seiner Funktion als Bauleiter zu einem Auftritt in einem Einspieler. Dafür begleitete ihn konsumTV - nebst einer Einstiegssequenz, in der er während seiner Freizeit als ziviler Fallschirmspringer gezeigt wurde - auf eine Baustelle. Die von Adrian Amstutz verwendeten Quotes waren allesamt frei von politischen Inhalten. Die Wahl für diesen Sendungsteil fiel auf ihn, weil unsere Recherchen ergaben, dass er sich mit Stockwerkeigentum, natürlich nicht zuletzt in seiner beruflichen Funktion, intensiv auseinandersetzt.
Wirkung: Der Beitrag war weder darauf angelegt, Adrian Amstutz in einem guten, noch in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen. Er sprach ausschliesslich als Bauleiter, der in seiner (zivilen) Freizeit dem Fallschirmspringen frönt. Es gab im Beitrag keine Äusserungen, die seine politischen Anschauungen hätten erfahren lassen. Ob man ihn nun wegen seinem Hobby als sympathisch oder unsympathisch empfindet, liegt im vorliegenden Fall also im Bereich der persönlichen Vorstellungen und Massstäben.
Ausgewogenheit: In der Sendung der Kalenderwoche 13 haben wir die Aargauer FDP-Ständerätin Christine Egerszegi in einer ähnlichen Art und Weise in die Berichterstattung einbezogen, in weiteren Sendungen sind Parteivertreter anderer Parteien geplant. Der Vorwurf der Häufung von SVP-Vertretern bezüglich konsumTV kann somit klar widerlegt werden. Was eine Häufung mit Auftritten in anderen Sendungen angeht, kann sich die Situation allerdings anders darstellen, da unsere Redaktion nicht in Absprache mit anderen Sendungen handelt. konsumTV legt Wert darauf, dass in der eigenen Sendung das Gebot der Ausgewogenheit berücksichtigt wird. Gerne halte ich an dieser Stelle aber noch einmal fest, dass die Parteienvertreter ausschliesslich wegen ihrer Prominenz und dem Bezug zu einem von uns behandelten, unpolitischen Thema zu Zug kommen.“
3. Nachdem ich die vier zitierten Sendungen der „exemplarischen Woche“ angeschaut habe, muss ich Ihnen sagen, dass mir die Erklärungen der zuständigen Redaktionen als plausibel erscheinen. Auch wenn in allen diesen Sendungen „SVP-Vertreter“ zu Wort kommen, kann ich dabei eine Privilegierung dieser Partei nicht erkennen. Für alle diese TV-Auftritte gibt es eine sachliche Begründung. Abgesehen vom „Club“ spielte zudem die Parteizugehörigkeit bei allen diesen Auftritten keine eigentliche Rolle.
Mir ist bewusst, dass diese Überlegungen Sie nicht befriedigen werden, denn Ihre Beanstandung wirft eine viele breitere und komplexere Frage auf. Sie kritisieren allgemein „eine überproportionale Präsenz der SVP-Exponenten“ und sind der Meinung, dass das Schweizer Fernsehen der SVP systematisch eine überproportionale Plattform biete, auf der die Exponenten dieser Partei sich selber und ihre politische Agenda präsentieren können.
Auch wenn es, wie bereits ausgeführt, mir nicht möglich ist, sämtliche Sendungen vom Schweizer Fernsehen zu analysieren, habe ich für Ihre Reaktion durchaus Verständnis. Denn es sollte unbestritten sein, dass die SVP in der medialen Berichterstattung der letzten Monate gegenüber den anderen Parteien eine überproportionale Präsenz aufweist.
Ist dies gewollt, wie Sie in Ihrem Schreiben insinuieren? Ich glaube es nicht. Denn man muss wohl das politische Geschehen berücksichtigen: Dass nach der Nichtwiederwahl von Bundesrat Blocher, der Suche nach einer Oppositionsrolle und in der letzten Zeit die Massnahmen zum Parteiausschluss von Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf die SVP im Vordergrund der Berichterstattung in sämtlichen Medien und nicht nur beim Schweizer Fernsehen ist, entspricht lediglich der Wirklichkeit in der Schweizer Politik und darf nicht als Zeichen einer Bevorzugung dieser Partei interpretiert werden.
Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung abweisen muss.
4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegen zu nehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.
Ich stehe gerne zu Ihrer Verfügung und grüsse Sie freundlich.
Achille Casanova




