Kritik einer TV-Zuschauerin an den «Simpsons» führte zu Jugendschutzmassnahmen beim Schweizer Fernsehen
Bern, 2. November 2009
Sehr geehrte Frau X
Mit Email vom 8. Oktober 2009 haben Sie die Sendung „Die Simpsons“ auf SF 2 allgemein kritisiert, da diese satirischen Trickfilme für Kinder ungeeignet seien. Sie haben insbesondere die Sendung vom 6. Oktober, welche Ihrer Meinung nach extreme Inhalte (Exekution) aufweise, beanstandet. Mit meinem Brief vom 9. Oktober habe ich den Erhalt Ihrer Eingabe bereits bestätigt.
Wie üblich, habe ich den Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens die Gelegenheit geboten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich den von Ihnen beanstandeten Beitrag sehr genau analysieren können. Ich bin somit heute in der Lage, Ihnen meinen Schlussbericht zu senden.
1. In Ihrem Schreiben unterstreichen Sie zunächst, dass Sie aus beruflichen Gründen ab und zu als Stichprobe irgendwelche TV-Kindersendungen anschauen. Sie seien der Überzeugung, dass die genannte Sendereihe „Die Simpsons“ für Kinder absolut ungeeignet ist. Leider würde sie als Kindersendung verkannt, da sie im Vorabendprogramm ausgestrahlt wird und die Form des Trickfilms suggeriere fälschlicherweise die Kindertauglichkeit. Grobe Gewalt- und Pornografiedarstellungen seien auch in Trickfilmen schädlich. Häufige Inhalte seien Stresssituationen, Gewaltanwendungen und sexuelle Themen, die meist in sexistischer Art einen Mann oder eine Frau blossstellen. Da kämen u.a. Themen vor wie Sex-Shops, Reizwäsche, Potenzmittel, lächerlich gemachter Geschlechtsverkehr vor Kindern, usw.
Was die Sendung vom 6. Oktober betrifft, äussern Sie Ihre Kritik wie folgt: „Am 6.10.2009 sei eine Sendung gezeigt worden, in der es u.a. einen Einbruch, dann einen Mord gibt, ein Familienvater wird zum Tode verurteilt und kommt auf den elektrischen Stuhl, wo er auf seine Hinrichtung wartet. Die Montage der Elektroden am Kopf wird minutiös gezeigt. Seine Kinder sind bei dieser Szene im Zuschauerraum. Auch dass die Exekution plötzlich nicht vollzogen wird, macht die Sache nicht besser.
Als ich im Anschluss den Kundendienst des SF TV anrief, um mein Entsetzen mitzuteilen, bekam ich zur Antwort, diese Sendereihe sei sehr beliebt und auch von kleineren Kindern geschätzt, deshalb in Ordnung.“
Sie sind der Meinung, es sei völlig unprofessionell, die Einschaltquote als Qualitätskriterium darzustellen!
Sie begründen Ihre Haltung wie folgt: „Die Vorabend-Zeit ist ein heikler Faktor: Natürlich sollten Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen und wissen, was ihre Kinder konsumieren. Die Realität ist aber sehr häufig anders: Um 17.25 Uhr sind die meisten Mütter am Zubereiten des Nachtessens und nach einem anstrengenden Tag froh, wenn ihre Kinder sich ruhig verhalten, d.h. vor dem TV sitzen.
Ein normaler Menschenverstand reicht, um zu erkennen, dass solche Kinderkost wahnsinnig ist und das Kindeswohl massiv verletzt und gefährdet. Wer es noch genauer wissen möchte, kann sich in der Fachliteratur informieren, z.B. bei R. Weiss: Gewalt, Medien und Aggressivität bei Schülern / Hogrefe-Verlag. Er schreibt u.a.:
- Der TV ist nebst der Schule die zweite Sozialisationsinstanz; Exzessivseher verbringen mehr Zeit vor dem TV als in der Schule.
- Eindeutige Folgen: Steigerung von Gewaltbereitschaft, Aggressionen, Realitätsverlust.
- 15-25% der Kinder sitzen alleine vor dem TV, haben also keine Aufarbeitungsmöglichkeit.“
Sie wünschen und beantragen somit, dass die obige Sendereihe aus Kindesschutzgründen möglichst schnell gestoppt – oder mindestens auf eine spätere Zeit mit Altersangabe verlegt wird. Sie wünschen, dass am Fernsehen für Kindersendungen unbedingt Fachpersonen beizuziehen seien, die sich in Medienpädagogik und Psychologie auskennen.
Sie bitten mich auch, die Umsetzung des Jugendschutzes am SF TV in die Wege zu leiten.
2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens zu Ihrer Kritik Stellung genommen. Ich möchte Ihnen die umfassende Stellungnahme des Redaktionsleiters „Film und Serien“, Herrn Michel Bodmer, nicht vorenthalten. Er schreibt insbesondere Folgendes:
„Als Redaktionsleiter Film und Serien von SF und als Vater nehme ich Jugendschutz sehr ernst und bin mir meiner Verantwortung als Programmschaffender wohl bewusst. In den letzten Jahren habe ich mich intensiv mit Jugendmedienschutz beschäftigt und bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) in Deutschland ebenso hospitiert wie bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Ich kenne also die Kriterien zur Einstufung von jugendgefährdenden Darstellungen durchaus.
Eltern tun grundsätzlich gut daran, zu prüfen, was ihre Kinder sich im Fernsehen anschauen. Ich verstehe und teile Frau Xs Besorgnis bezüglich der mangelnden Bereitschaft oder Fähigkeit mancher Eltern, den Medienkonsum ihrer Kinder zu regeln. Allerdings ist leider anzunehmen, dass dahingehend vernachlässigte Kinder noch ganz andere und schwerer wiegende Defizite aufweisen, welche mit dem Fernsehen nichts zu tun haben. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Sendungen für das Programm von SF können wir „Exzessivseher“ nicht als Maßstab nehmen, sondern orientieren uns an ZuschauerInnen mit durchschnittlichen Sehgewohnheiten.
Auch wenn die Programmschaffenden von SF grundsätzlich darauf achten, dass tagsüber nichts zu sehen ist, was Kinder gefährden, schädigen oder nachhaltig verängstigen könnte, erwarten wir ein Mindestmaß an elterlicher Aufsichtspflicht. Außerdem sind die Empfindlichkeiten verschieden, und nicht alle Eltern wollen ihren Kindern die gleichen Inhalte und Programme zumuten. Von Talk- und Gerichtsshows über Dokumentationen bis hin zu Krimiserien und Telenovelas um Liebe, Eifersucht und Hass sind im Tagesprogramm vieler Sender regelmäßig Sendungen zu sehen, die nicht für Kinder bestimmt sind und die in aller Regel mit deren Wirklichkeit und Erlebniswelt mehr zu tun haben als eine Animationsserie wie „Die Simpsons“. Auch FSK und FSF legen bei ihrer Beurteilung von Medieninhalten hinsichtlich der Jugendgefährdung Wert auf das Kriterium der Realitätsnähe; in einem Merkblatt der FSK etwa steht: „wenn die Gewalt völlig übertrieben dargestellt wird, satirisch verpackt oder ins Clowneske verzerrt ist“ – und das ist bei Animation generell und in „Die Simpsons“ im besonderen der Fall –, ist dies für Kinder und Jugendliche weit weniger gefährlich oder beängstigend, als wenn etwa in realistischen Filmen Gewalt von Sympathieträgern als Konfliktlösungsmittel angewendet oder umgekehrt von menschlichen Identifikationsfiguren erlitten wird.
Das werktägliche Kinderprogramm von SF, das von Kindern weitestgehend ohne Erwachsenenbegleitung aufgenommen werden kann, ist als solches gekennzeichnet, heisst „tubii“ und ist um 16.50 Uhr zu Ende. Von 17 Uhr bis 20.00 Uhr zeigt SF zwei ein Vorabendprogramm, das sich grundsätzlich an Jugendliche und Erwachsene ab 15 Jahren wendet; in diesem Zeitraum ist mit Inhalten zu rechnen, die nicht für (alle) Kinder geeignet sind. Das Vorabendprogramm umfasst Sitcoms, milde Action-Serien und Dramen, die bisweilen auch Krimi-Elemente aufweisen (z.B. die aktuelle Serie „Boston Legal“).
Frau X hat Recht, wenn sie sich über die Behauptung empört, „diese Sendereihe sei sehr beliebt und auch von kleineren Kindern geschätzt, deshalb in Ordnung“. Es wäre wirklich „völlig unprofessionell, die Einschaltquote als Qualitätskriterium darzustellen“. Wenn der Kundendienst Frau X mit dieser Begründung geantwortet hat, entschuldige ich mich im Namen der schlecht beratenen KollegInnen.
Die Animationsserie „Die Simpsons“ ist tatsächlich ursprünglich nicht für Kinder bestimmt, sondern eine Satire für (junge) Erwachsene, die in den USA am Abend ausgestrahlt wird. Im deutschsprachigen Raum jedoch wird die Serie seit vielen Jahren – auch bei Pro7 und im ORF – täglich am Vorabend ausgestrahlt und hat dort Kultstatus erlangt. Manche Eltern nun halten jegliche Zeichentrickfilme für ein Kinderprogramm und lassen ihre Kleinen unbeaufsichtigt zusehen. Um solchen Irrtümern vorzubeugen, haben wir bereits im vergangenen Jahr – in Absprache mit dem Ombudsmann – eine Maßnahme im Sinne des Jugendmedienschutzes getroffen: Wir haben das Vorabendprogramm so umgestellt, dass „Die Simpsons“ und ähnliche Animationsserien nicht nahtlos ans Kinderprogramm anschließen, sondern dazwischen eine Sitcom für ein eher erwachsenes Publikum läuft, was signalisiert, dass nun andere, ältere ZuschauerInnen angesprochen werden.
Dass diese Serie „wahnsinnig“ sei und „das Kindeswohl massiv verletzt und gefährdet“, wie Frau X schreibt, halte ich jedoch für eine unverhältnismäßige Beurteilung. „Grobe Gewalt- und Pornografiedarstellungen“, wie sie Frau X erwähnt, kommen in den „Simpsons“ nicht vor. Die meisten „Simpsons“-Folgen weisen wenig Gewalt auf; eine Ausnahme sind die jährlichen Grusel-Folgen zu Halloween unter dem Titel „Treehouse of Horror“, die wir schon jetzt mit einer vorgeschalteten Warnung ausstrahlen, da sie teilweise absurd überzeichnete Gewaltszenen enthalten. Die allermeisten „Simpsons“-Episoden jedoch sind für kleinere Kinder schlimmstenfalls befremdlich, weil diese die satirischen Anspielungen nicht verstehen und einen großen Teil des Humors nicht genießen können. Zum Vergleich: Der Kinofilm „The Simpsons Movie“, der dasselbe Publikum anspricht wie die Serie, war in Deutschland von der FSK ab 6 Jahren freigegeben, in den Schweizer Kinos ebenfalls teilweise ab 6 Jahren, und in keinem Kanton lag die Altersfreigabe über 10 Jahren. In Deutschland, wo der Jugendmedienschutz hoch formalisiert ist und streng überwacht wird, gibt die FSF „Die Simpsons“ auch für eine Ausstrahlung am Vorabend frei. Alle für den Jugendschutz zuständigen Ämter und Instanzen stufen „Die Simpsons“ also offenbar nicht als schädlich ein, auch wenn für den Kinofilm zumeist Erwachsenenbegleitung empfohlen wurde.
Die von Frau X konkret beanstandete Folge „Am Anfang war die Schreiraupe“ ist am 6. Oktober 2009 von SF nicht zum ersten Mal ausgestrahlt worden, davor war sie in den letzten fünf Jahren bereits fünfmal zu sehen (9.9.2004, 23.12.2005, 18.4.2006, 23.2.2008, 5.9.2008), teilweise sogar am Vormittag, ohne dass sie je beanstandet worden wäre.
Frau Xs Schilderung zufolge gibt es in dieser Episode „u.a. einen Einbruch, dann einen Mord ..., ein Familienvater wird zum Tode verurteilt und kommt auf den elektrischen Stuhl, wo er auf seine Hinrichtung wartet. Die Montage der Elektroden am Kopf wird minutiös gezeigt. Seine Kinder sind bei dieser Szene im Zuschauerraum. Auch dass die Exekution plötzlich nicht vollzogen wird, macht die Sache nicht besser.“
Was Frau X in ihrer Nacherzählung unterschlägt, ist der Umstand, dass alles sich am Ende als Inszenierung einer Reality-TV-Sendung entpuppt, also als bloßes Theater, bei dem niemand beraubt oder ermordet worden ist. Das macht „die Sache“ sehr wohl „besser“, denn ein Happy-End im Familienkreis – wie es am Schluss jeder „Simpsons“-Folge eintritt – nimmt auch überforderten Kindern den allenfalls empfundenen Schrecken, genau wie im Kasperletheater oder im Märchen, wo nach allerhand Gewalt und Grauen doch alle glücklich sind bis an ihr Lebensende.
Die Serie „Die Simpsons“ spricht, wie gesagt, mit ihrem anarchischen Humor und ihren abstrusen Einfällen primär ein junges Erwachsenenpublikum an, enthält aber auch visuelle Gags und Slapstick-Humor, was Kinder goutieren. Jene Elemente, die Frau X Sorgen machen, also Gewaltszenen, sexuelle Anspielungen und makabere Scherze um ein korruptes Justizsystem, das in der beanstandeten Episode scheinbar den unschuldigen Deppen Homer Simpson auf den elektrischen Stuhl bringt, sind für Kinder weder bestimmt noch geeignet. Diese Inhalte werden aber in der Serie so knapp, schnell und implizit erzählt, dass sie von den Kindern kaum aufgenommen oder verstanden werden können, geschweige denn eine nachhaltige, schädliche emotionale Wirkung entfalten. Tatsächlich können solche Szenen nur von ZuschauerInnen richtig erfasst werden, die mit Themen wie Sex, Hinrichtung etc. bereits vertraut sind, also über eine gewisse Welterfahrung und Reife verfügen; wie Frau X werden sich Eltern in aller Regel mehr über solche Szenen entsetzen als Kinder, die deren Tragweite nicht begreifen können. Bei manchen Minderjährigen mag die gebrochene Darstellung und satirische Überzeichnung solcher Inhalte schlimmstenfalls kurzfristig zu einer gewissen sozialethischen Desorientierung führen. Die von Frau X angeführte Prognose der „Steigerung von Gewaltbereitschaft, Aggressionen, Realitätsverlust“ jedoch halte ich im Zusammenhang mit den „Simpsons“ für völlig übertrieben.
Neben dem von Frau X zitierten Buch (R. Weiss: Gewalt, Medien und Aggressivität bei Schülern) gibt es viele andere Studien zum Thema Medienkonsum von Jugendlichen, welche die Ursachen realer Gewalt und Aggression nur zu einem sehr kleinen Teil bei Fernsehen, Videogames etc. verorten und vielmehr auf Missstände im Unterricht, in der Familie und in der Peer Group hinweisen, welche solches Verhalten hauptsächlich erzeugen (vgl. die zitierten Quellen im SF-Papier „Gewaltdarstellungen im fiktionalen Programm des Schweizer Fernsehens oder auch Lawrence Kutner & Cheryl K. Olson, Grand Theft Childhood).
Wenn 15-25% der Kinder unbeaufsichtigt fernsehen, wie Frau X anführt, dann sollte man sich auf die Erziehung der Eltern konzentrieren; im Zeitalter von Harddisk-Recordern, Internet und DVD ist Fernsehen ohnehin nur noch eines von vielen Medien, die von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, und da gehören die „Simpsons“ im Vorabendprogramm zweifellos zu den harmloseren Angeboten.
Fazit: Wir halten eine Ausstrahlung der „Simpsons“ zu dieser Zeit im SF (wie auch auf Pro7 und im ORF) grundsätzlich für zulässig. Wir können aber Frau Xs Vorschlag wenigstens zum Teil aufnehmen und fortan nicht nur den „Halloween“-Folgen, sondern allen Folgen der Serie jeweils eine Warnung in Schrift und Ton voranstellen, wonach „Die Simpsons“ für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet sind. Damit können Eltern ihre Aufsichtspflicht über den Fernsehkonsum ihrer Kinder noch besser wahrnehmen, indem sie erkennen, dass eine solche Serie nicht zum Kinderprogramm gehört.“
3. So weit die umfassende Stellungnahme des Redaktionsleiters „Film und Serien“, Herrn Michel Bodmer.
Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so habe ich für Ihre kritische Reaktion viel Verständnis. Denn Sie werfen grundsätzliche Fragen auf, die zu denken geben. Es sind durchaus sehr wichtige Fragen, welche, wie die Stellungnahme von Herrn Bodmer beweist, durch das Schweizer Fernsehen auch ernst genommen werden.
Es sind im Grunde genommen die gleichen Fragen, welche ich bei der Behandlung von zwei Beanstandungen betreffend die Trickfilmserien „American Dad“ und „Family Guy“ im Jahr 2008 zu prüfen hatte. Damals kam ich zu folgenden Schlussfolgerungen:
„Nun stelle ich aber fest, dass diese Serie zu einem Zeitpunkt ausgestrahlt wird, (nachmittags um 17.50 Uhr), wo auch viele Kinder vor dem Fernseher sitzen. Mag sein, dass für die Fernsehverantwortlichen klar ist, dass das Programm für Kinder auf SF2 um 16.50 Uhr endet und sich danach auf das Zielpublikum der Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet. Dies ist aber für das Publikum nicht ersichtlich, umso mehr, wenn es sich um Trickfilme handelt.
Selbstverständlich hat Herr Bodmer Recht, wenn er unterstreicht, dass nicht jegliche Zeichentrickfilme für Kinder geeignet sind. In der Praxis ist es aber so, dass die meisten Zuschauerinnen und Zuschauer diese Gleichung doch machen und, sobald ein Trickfilm auf dem Bildschirm flimmert, ihre Kinder dies auch anschauen lassen.
Ich gehe nicht weit und verlange nicht, dass solche Serien aus dem Nachmittagsprogramm verschwinden sollen. Doch ich teile die Auffassung von Herrn Bodmer, wonach besser kommuniziert werden soll, ob eine Serie für Kinder geeignet sei oder eben nicht. Denn, wie oben erwähnt, bin ich der Meinung, dass es für das breite Publikum nicht ersichtlich ist, dass ab 17 Uhr das Programm auf SF 2 für Jugendliche und nicht für Kinder gedacht sei und dass es auch Trickfilme gibt, welche eben für Kinder nicht geeignet sind.
Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung als berechtigt erachte und den Programmverantwortlichen vom Schweizer Fernsehen empfehle, besser und umfassender zu kommunizieren, ob eine Trickfilmserie auch von Kindern geschaut werden soll oder nicht.“
Auch in Bezug auf die „Simpsons“ hatte ich mit Schlussbericht vom 16. Februar 2009 eine Beanstandung zu beurteilen, in welcher ähnliche Argumentationen wie bei Ihrer Eingabe vorgetragen wurden.
Damals konnte ich mit Befriedigung feststellen, dass meine Empfehlungen bei den Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens ernst genommen wurden. Es wird seitdem klarer kommuniziert, welche Sendungen sich an ein Kinderpublikum richten. Die eigentlichen Kindersendungen werden am Bildschirm unter dem allgemeinen Begriff „tubii tv“ gekennzeichnet. Zudem werden in den Programmzeitschriften in der Regel die „Kinderprogramme“ als solche zwischen 15 Uhr 45 und 17 Uhr angekündigt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt das so genannte Vorabendprogramm, das sich grundsätzlich an Jugendliche und Erwachsene ab 15 Jahren wendet. In diesem Zusammenhang finde ich es wichtig, dass eine Serie wie gegenwärtig „Ehe ist…“, welche Kinder sicher nicht interessieren sollte, zu sehen ist, bevor Trickfilme wie „Die Simpsons“ um 17 Uhr 25 ausgestrahlt werden. Dieser „Unterbruch“ ist sicher hilfreich, damit Eltern darauf aufmerksam gemacht werden, dass die folgenden Sendungen ihren Kindern womöglich nicht zugemutet werden sollten.
Auf Grund der damaligen Beanstandung haben die Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens beschlossen, dass die 18 „Halloween“-Episoden der „Simpsons“ künftig mit einer Warnung in Ton und Schrift gekennzeichnet sein werden, dass das folgende Programm für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet ist.
Nun kündigt Herr Bodmer in seiner Stellungnahme einen Schritt weiter an. Dank Ihrer Beanstandung sei beschlossen worden, dass künftig sämtlichen Folgen der Serie „Die Simpsons“ jeweils eine Warnung in Schrift und Ton vorangestellt wird, wonach „Die Simpsons“ für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet sind.
Ich glaube somit, dass Ihre an sich berechtigte Kritik sehr ernst genommen wurde. Auch wenn Ihre Forderung, die Ausstrahlung der Serie zu stoppen oder wenigstens auf einen späteren Zeit zu verlegen, wie von Herrn Bodmer umfassend und glaubwürdig motiviert, nicht ganz angenommen wurde, handelt es sich doch um einen bedeutenden Schritt, damit Ihre verständliche und motivierte Sorge um besseren Jugendschutz beim Schweizer Fernsehen besser erfüllt wird. Ich hoffe daher, dass Sie wenigstens zum Teil befriedigt sein werden.
4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegen zu nehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.
Ich stehe gerne zu Ihrer Verfügung und grüsse Sie freundlich
Achille Casanova




