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Fall der Woche

«Kassensturz»-Beitrag «Überhöhte Abzüge: Pensionskassen sacken ein» war sachgerecht

Bern, 27. Februar 2010

Sehr geehrter Herr X

Mit eingeschriebenem Brief vom 18. Januar 2010 haben Sie den Beitrag „Überhöhte Abzüge: Pensionskassen sacken ein“ in der Sendung „Kassensturz“ vom 12. Januar beanstandet. Sie sind der Meinung, der Beitrag würde das Sachgerechtigkeitsgebot klar verletzen. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 20. Januar bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau angeschaut. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1.   In Ihrer Eingabe unterstreichen Sie zunächst, dass der von Ihnen kritisierte Bei­trag mit folgendem Text vorgestellt wurde: „Versicherungskonzerne im Pensions­kassengeschäft jammern seit Jahren über mangelnde Renditen. Darum wollen sie die Renten kürzen. Doch was die Konzerne verschweigen: Mit einem Ge­schäftszweig im Pensionskassengeschäft machen sie Millionengewinne – auf Kosten überhöhter Lohnabzüge.“

Sie erläutern den Sachverhalt wie folgt:

Teil 1: Einleitend wird ein Betriebsinhaber vorgestellt, der 9 Offerten einholte und feststellte, dass seine bisherige Versicherungslösung bei den Risikoprämien und Verwaltungskosten die höchsten Ansätze hatte und das bei gleichen Leistungen.

Teil 2: Es folgt ein Einschub, in welchem in Säulen dargestellt wird, dass die Swiss Life Fr. 773 Mio. eingenommen und für Invalidität und Tod nur Fr. 422 Mio. ausgezahlt habe. Dramatisch wird erklärt, „Swisslife kassiert 45% mehr Prämien als nötig“. Ein gleiches Beispiel wird mit Axa Winterthur und dem Total von allen 11 Versicherungen gebracht. Wiederum das Fazit „zuviel einkassierte Prämien“. Dieser Betrag wird dann noch auf den einzelnen Arbeitnehmer umgerechnet (Fr. 1‘000 pro Arbeitnehmer pro Jahr). „Dieses Geld fehlt den Betrieben und den Angestellten in der Lohntüte.“

Teil 3: Der Pensionskassenexperte stellt fest, dass die Prämien zu hoch seien, da die Schäden zurückgegangen seien. Es wird behauptet, der Wettbewerb spiele nicht.

Teil 4: Es wird mit einer Tabelle erklärt, dass die Versicherungen von möglichst hohen Versicherungsprämien profitierten.

Teil 5: Nationalrat Rechsteiner erklärt, die Prämien seien doppelt bis dreimal so hoch wie nötig.

Teil 6: Erst Erich Walser hält fest, dass die Fr. 1,67 Mia. an die Vorsorge­einrichtungen zurückgeflossen sind. NR Rechsteiner behauptet, die Marge sei sehr hoch, es bestehe der Eindruck, es sei ein Selbstbedienungsladen.

In Ihrem umfassenden Schreiben unterstreichen Sie zudem, dass in Teil 2 mit den Säulen behauptet wurde, die Versicherungen würden pro Jahr viel zu hohe Prämien einsacken. Dabei sei unterschlagen worden, dass diese Prämien – wie es Erich Walser nachher feststellte – an die Vorsorgeeinrichtungen zurückfliessen würden. Wenn nur auf die bezahlten Prämien verwiesen werde, ohne die gleichzeitig zurück­geflossenen Prämien auch nur zu erwähnen, gäbe es ein völlig falsches Bild. Sie sind somit der Auffassung, dass diese Sachdarstellung das journalistische Sach­gerechtigkeitsgebot klar verletzen würde. Sie begründen dies wie folgt:

1. Es wird beim Publikum der Eindruck vermittelt, die Versicherten kassierten einen übermässigen Gewinn (55% der Prämien und mehr) und würden diesen Gewinn behalten. Siehe auch einleitender Text ‚Versicherungen kassieren Millionengewinne‘.

2. Ganz zentral ist, dass der Hinweis darauf fehlt, dass bei allen Versicherungen regelmässig im gleichen Jahr in erheblichem Masse Prämienrückflüsse statt­finden. Unter Berücksichtigung dieser Rückflüsse reduzieren sich die hohen Prozentzahlen deutlich.

3. Der Hinweis auf die Prämienrückflüsse ist auch insofern wichtig, als sie die in Teil 4 erwähnten Kapitalertragsgewinne deutlich reduzieren. Auch diese Tabelle ist verfälscht.

4. Erst beim Studiogespräch wird der obenerwähnte Sachverhalt kurz gestreift. Dies stellt jedoch kein Gegengewicht zum Film dar, wo NR Rechsteiner sich pathetisch über überhöhte Prämien beklagt. Der Hinweis von NR Rechsteiner (2-3fach zu hoch) ist insofern falsch, als dass auch er die Prämienrückflüsse nicht einbezieht.

5. Selbst wenn die Prämien zu hoch sind (was nicht bewiesen wurde, auch nicht vom Experten Hug), ist der Beitrag trotzdem unsachlich, da ein wesentlicher Teil unterschlagen wird, nämlich die Prämienrückflüsse.

6. Belege für die Thesen wurden keine geliefert, resp. die vorgelegten Zahlen stützen die These der Autoren nicht. Auch die Behauptungen des Betriebs­inhabers werden nicht belegt.

7. Sachgerecht wäre es gewesen, den Mechanismus zu erklären oder einen Versicherungsexperten dazu zu befragen.

Sie sind der Meinung, dass der unsachliche Beitrag umso mehr ins Gewicht fallen würde, da am 7. März 2010 eine eidgenössische Abstimmung stattfindet. NR Rechsteiner ist einer der prominenten Gegner. Dieser Umstand hätte eine beson­ders ausgewogene Berichterstattung verlangt. NR Rechsteiner hätte denn auch den Bei­trag benützt, um Werbung gegen die Senkung des Umwandlungssatzes zu machen. Inwieweit die behaupteten überhöhten Prämien mit dem Umwand­lungssatz in Zusammenhang stehen, sei im Beitrag nicht erwähnt worden.

Schliesslich betonen Sie, dass Sie eine autonome Pensionskasse präsidieren und keine besonderen Sympathien für Versicherungen hegen würden. Sie wür­den jedoch Wert auf eine unverfälschte Berichterstattung legen. Im vorliegenden Fall konnte sich der Zuschauer kein zuverlässiges Bild machen. Die notwendige Transparenz hätte gefehlt. Es sei vielmehr evident gewesen, „dass die Gelegen­heit benutzt wurde, Ab­stimmungspropaganda zu machen (gegen die bösen Ver­sicherungen)“, lautet Ihre schwerwiegende Kritik.

2.   Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter von „Kassensturz”, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Zur Beanstandung von Herrn X gegen den Kassensturz-Bericht zum Thema ‚Überhöhte Risikoprämien’ vom 12. Januar 2010 nehme ich gerne Stellung. Den Bericht verantworte ich nicht nur als Redaktionsleiter des ‚Kassensturz’, sondern auch als Autor.

Ich bin nicht der Ansicht, das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt zu haben, denn der Bericht hat den Sachverhalt richtig dargestellt.

Der Beanstander kritisiert im Wesentlichen einen Punkt: Er schreibt, wir hätten beim Publikum den Eindruck erweckt, die Versicherten (er meint wohl Ver­sicherungen) kassierten einen übermässigen Gewinn (55 Prozent der Prämien und mehr) und würden diesen Gewinn behalten. ‚Selbst wenn die Prämien hoch sind (was nicht bewiesen wurde), ist der Beitrag trotzdem unsachlich, da ein wesentlicher Teil unterschlagen wird, nämlich die Prämienrückflüsse.’

Doch wir haben nichts unterschlagen: Wir brachten die offiziellen Zahlen der Auf­sichtsbehörde Finma, die zeigen, dass die Versicherungen im Pensionskassen­geschäft wesentlich mehr Risikoprämien von den KMU kassieren als sie für Scha­densfälle effektiv benötigen. Das ist entgegen der Aussage des Beanstanders zweifelsfrei belegt. Pensionskassenexperten wie Werner C. Hug (aber auch andere Experten, mit denen ich gesprochen habe) kritisieren insbesondere die Intransparenz und den fehlenden Wettbewerb, die es möglich machen, dass Versicherungen überhöhte Risikoprämien verlangen können. Diese Aussage war meiner Ansicht nach im Beitrag klar verständlich. Werner C. Hug hat gut erklärt, wie es dazu gekommen ist, dass Versicherungen heute zuviel Risikoprämien verlangen. Und wie die Mechanik der Marktwirtschaft funktioniert.

Im zweiten Teil haben wir gezeigt, wie die Versicherungen von den zuviel kassierten Risikoprämien profitieren. Entgegen der Aussage des Beanstanders haben wir nicht behauptet, die Versicherungen würden den ganzen Gewinn behalten. Im Gegenteil. In einer Grafik zeigten wir, wie viel die Versicherungen abschöpfen dürfen: Ihre Gesamteinnahmen setzen sich zusammen aus den Kapitalerträgen, die sie mit dem Altersguthaben der Arbeitnehmer erwirtschaften.

Davon sind im Übrigen bereits die hohen Vermögensverwaltungskosten abge­zogen. Hinzu kommen die Risikoprämien, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt werden. Zudem kassieren sie Kostenprämien, also Umtriebsentschädi­gungen für ihren Verwaltungsaufwand. Von diesen Gesamteinnahmen, so haben wir deutlich gesagt, dürfen die Versicherungen zehn Prozent (die sogenannte Legal Quote) einstreichen. Das sei zwar höchst umstritten, aber legal. Wir haben also entgegen den Aussagen des Beanstanders nicht behauptet, die Versicherun­gen würden den ganzen Gewinn aus den Risikoprämien für sich behalten. Aber, und das ist unbestritten, es lohnt sich für die Versicherungen mit Risikoprämien Gewinne zu machen, denn zehn Prozent der Gesamteinnahmen dürfen sie abschöpfen. Der Branchenleader Axa Winterthur nahm sogar im Krisenjahr 2008 150 Millionen Franken via Legal Quote ein. Dazu brauchte die Versicherung entsprechend hohe Gesamteinnahmen. Die überhöhten Risikoprämien halfen ihr dabei. Sie kompensierten die schlechteren Kapitalerträge.

Zu den hohen Risikoprämien konnte sich Erich Walser, der Präsident des Ver­sicherungsverbandes, im anschliessenden Studiogespräch äussern. Unser Mode­rator hat die Frage gestellt, was mit den zuviel eingenommenen Risikoprämien passiert. Daraufhin antwortete Herr Walser, dass diese Gelder wieder an die Versicherten zurückgeflossen seien. Eine unpräzise Antwort, denn er verschweigt dabei, dass die Versicherungen davor noch zehn Prozent abgeschöpft haben. Entgegen den Aussagen des Beanstanders konnte Herr Walser also klar sagen, und das mehrmals, dass die Risikoprämien von den Versicherungen nicht einfach so behalten werden, sondern den Versicherten zugute kommen.

Im Beitrag haben wir die kommende Abstimmung zur Senkung des Umwand­lungssatzes mit keinem Wort erwähnt. Den Umwandlungssatz hat erstmals Erich Walser im Studiogespräch genannt. Er hat behauptet, wir hätten insinuiert, man müsse nur die Risikoprämien senken, dann könne man auf die Senkung des Um­wandlungssatzes verzichten. Doch das haben wir gar nicht gesagt. Wir haben nur die überhöhten Risikoprämien thematisiert und dazu konnte sich Herr Walser im ersten Teil des Studiogesprächs äussern.

Erst im zweiten Teil des Studiogesprächs ging es um den Umwandlungssatz. Das war mit den Gästen so abgemacht. Wir haben uns entschieden, dieses Thema im Gespräch zu behandeln, weil im Abstimmungskampf die Gegner einer Senkung die Intransparenz der Versicherungen als Argument anführen. Sie sagen, dass im BVG-Geschäft noch viel Luft drin sei, deshalb sei eine Senkung des Umwand­lungssatzes unnötig. Zudem hat der Versicherungsverband ausdrücklich ge­wünscht, dass auch der Umwandlungssatz zur Sprache kommt. Im Studio fand ein Streitgespräch statt mit Erich Walser auf der einen Seite und Nationalrat Rudolf Rechsteiner auf der andern. Das Gespräch war ausgewogen, beide Seiten konnten ihre Argumente bringen. Der Moderator stellte Fragen, bezog aber keine Position. Die Zuschauer konnten sich nach dem Beitrag und dem Studiogespräch eine eigene Meinung bilden. Beitrag und Studiogespräch waren sachgerecht.“

Herr Wolfgang Wettstein, Redaktionsleiter von „Kassensturz“ und Autor des Bei­trages, bittet mich somit, Ihre Beanstandung abzulehnen.

3.   Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so stelle ich zuerst fest, dass Sie vor allem zwei Dinge kritisieren. Zuerst einmal monieren Sie, dass im Filmbeitrag unterschlagen wurde, dass bei allen Versicherungen in erheblichem Masse Prämienrückflüsse stattfinden. Unter Berücksichtigung dieser Rückflüsse würden sich die im Beitrag kritisierten hohen Prozentzahlen erheblich reduzieren. Dann erinnern Sie daran, dass der Kassensturzbeitrag kurz vor der eidgenössischen Volksabstimmung über den Umwandlungssatz ausgestrahlt wurde. Dieser Um­stand verlangt eine besonders ausgewogene Berichterstattung. Dabei habe  sich der Zuschauer in dem von Ihnen beanstandeten Beitrag kein zuverlässiges Bild machen können, da die notwendige Transparenz gefehlt habe. Sie sind somit der Auffassung, dass die Gelegenheit benützt worden sei, um Abstimmungspropa­ganda gegen „die bösen Versicherungen“ im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung über den Umwandlungssatz zu machen.

Nachdem ich sowohl den Filmbeitrag wie auch die nachfolgende Gesprächsrunde wiederholt und sehr genau analysiert habe, kann ich Ihre kritische Reaktion durchaus nachvollziehen. Thema des Filmbeitrages war zwar nicht der Umwand­lungssatz an sich, sondern die überhöhten Risikoprämien, welche die Versicherer einkassieren würden. Diese Frage sowie die Gewinnmargen der Sammelstiftun­gen spielen in der sehr intensiven und kontroversen Kampagne im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 7. März eine nicht unwesentliche Rolle. Dies beweist auch das Streitgespräch, welches sich mehr auf die Abstimmungsfrage, als auf die im Filmbericht aufgeworfene Problematik der Höhe der Risikoprämien fokussiert hat.

Es gilt deshalb für die von mir geleitete Ombudsstelle, zwei Hauptfragen zu beur­teilen. Ist es zulässig, dass „Kassensturz“ kaum zwei Monate vor der Volksab­stimmung vom 7. März die Frage der Höhe der Risikoprämien behandelte? Haben dabei die Autoren des Berichtes das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt? Bei der Beurteilung dieses Fragenkomplexes hat sich die Ombudsstelle an die von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI und vom Bundesgericht ent­wickelte Praxis zu halten.

In diesem Zusammenhang möchte ich die klare Haltung des Bundesgerichtes in Erinnerung rufen (Zitate aus dem Urteil des Bundesgerichtes vom 25. Oktober 2007 – 2c_335/2007). Der verfassungsrechtlich garantierten Programmautono­mie von Radio und Fernsehen“, so das Bundesgericht, ist bei der Beurteilung der einzelnen Sendung Rechnung zu tragen. Im Rahmen des Leistungsauftrags ist es jedem Veranstalter erlaubt, sich kritisch mit den verschiedensten Bereichen des staatlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Lebens auseinanderzu­setzen. Grundsätzlich gibt es kein Thema, das einer – allenfalls auch provokati­ven und polemischen – Darstellung am Fernsehen entzogen wäre. Dem Zu­schauer darf jedoch nicht durch angeblich objektive, tatsächlich aber unvollstän­dige Fakten die Meinung bzw. Ansicht des Journalisten als (absolute) Wahrheit und eigene Überzeugung suggeriert werden. Ein aufsichtsrechtliches Eingreifen des Staates in den pluralistischen Meinungsbildungsprozess recht­fertigt sich nur im Rahmen einer Interessenabwägung zwischen der Programm­freiheit des Ver­anstalters einerseits und der Informationsfreiheit des Publikums bzw. anderer verfassungsmässiger Rechte andererseits. Eingriffe in die Rechts­stellung der Rundfunkveranstalter sollen nicht über das hinausgehen, was zur Realisierung des Programmauftrags und des pluralistischen Wettbewerbs der Meinungen nötig erscheint. Die Programmaufsicht hat sich auf eine Rechts­kontrolle zu beschrän­ken und darf nicht in eine Fachaufsicht verfallen. Eine rundfunkrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung liegt nicht schon dann vor, wenn im Nachhinein und losgelöst von jedem zeitlichen Druck festgestellt werden kann, dass ein Beitrag anders und überzeugender hätte gestaltet werden können, sondern nur, wenn die programmrechtlichen Mindestanforderungen bezüglich des Sachgerechtigkeits-, Transparenz- und Vielfaltsgebots bzw. des kulturellen Man­dats verletzt worden sind. Andere, untergeordnete Unvollkommenheiten fallen in die redaktionelle Verantwortung des Veranstalters und sind durch dessen Pro­grammautonomie gedeckt.“

In Bezug auf Sendungen, welche im Vorfeld entsprechender Volksentscheide ausgestrahlt werden, unterstreicht das Bundesgericht, dass „je ausgeprägter der Wahl- oder Abstimmungscharakter eines Beitrags ist, desto strikter sind die jour­nalistischen Sorgfaltspflichten zu wahren. Die gesteigerten Sorgfaltspflichten gelten nicht nur im Rahmen eigentlicher Wahl- und Abstimmungssendungen, sondern hinsichtlich aller redaktioneller Beiträge mit einem konkreten Bezug zu einem unmittelbar bevorstehenden Volksentscheid.“

Bei dieser rechtlichen Ausgangslage erachte ich es als grundsätzlich legitim und zulässig, dass „Kassensturz“ im Rahmen der Programmautonomie des Schweizer Fernsehens über die Höhe der Pensionskassenprämien kritisch berichtete. Denn es handelt sich bei den Risikoprämien nicht nur im Hinblick auf die Volksab­stimmung um ein wichtiges Thema, sondern dieser ist allgemein von öffentlichem Inte­resse. Es kann deshalb dem „Kassensturz“ nicht von vornherein vorgeworfen werden, Propaganda zugunsten der Gegner der Senkung des Umwandlungs­satzes betrieben zu haben, lediglich weil er diese kontroverse Frage behandelt hat. Dies unter der Voraussetzung, dass die Berichterstattung korrekt erfolgt ist. In anderen Worten gilt es für die Ombudsstelle zu beurteilen, ob das Sach­gerech­tigkeitsgebot sowie die im Vorfeld einer Volksabstimmung verlangten gesteigerten Sorgfaltspflichten respektiert wurden.

Es fällt auf, dass „Kassensturz“ die an sich sehr komplizierte Problematik der Renditen der Versicherungskonzerne im Pensionskassengeschäft durch zwei unterschiedliche, aber zusammenhängende Beiträge behandelt hat. In einem zirka sieben Minuten langen Filmbeitrag wurde insbesondere die heutige Praxis in Bezug auf das Risikogeschäft des BVG analysiert. Danach wurden einzelne As­pekte in einem mehr als zehnminütigen Streitgespräch kontrovers diskutiert und über die Volksabstimmung vom 7. März debattiert. Dabei – und dies scheint mir wichtig zu sein – gilt es, Filmbeitrag und anschliessende Diskussionsrunde ge­meinsam und nicht einzeln zu beurteilen, da sie zur gleichen Sendung gehören.

Anders als in dem von Ihnen zitierten Text wurde der Beitrag in der Anmoderation wie folgt angekündigt: „Jeden Monat wird von eurem Lohn ein Betrag abgezogen für die berufliche Vorsorge, für die zweite Säule. Es ist gut so, denn das Geld wird im Verlauf der Jahre eingespart und kommt zum Schluss eurer Pension zugute. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Mit dem Betrag, der euch abgezogen wird, geht nämlich auch Geld weg, wo mindestens im letzten Jahr vor allem die Ver­sicherer profitiert haben. Was da genau abläuft, zeigt der Beitrag von Wolfgang Wettstein.“

Wie seitens einer Konsumentensendung wie dem „Kassensturz“ nicht anders zu erwarten ist, wurden die Aufwendungen für die Pensionskasse aus der Sicht der Versicherten erläutert. Dies erfolgte transparent am Beispiel der Firma Top Events in Bern. Dieser Betrieb führt keine eigene Pensionskasse, sondern zahlt die Beiträge ihrer Angestellten einer Versicherung. Der Vorteil: Der Betrieb muss sich nicht mit der Altersvorsorge herumschlagen und hat die Sicherheit, dass sie keine allfälligen Sanierungsbeiträge leisten muss. Der Firmenchef hat aber neun Offerten eingeholt und feststellen können, dass sein heutiger Versicherer, die Axa Winterthur, die höchsten Prämien verlangt. Vor allem bei den Risikoprämien und den Verwaltungskosten seien die Prämien gegenüber denjenigen der autono­men Pensionskassen besonders hoch. „Dadurch würde den Betrieben höhere Kosten entstehen und den Arbeitern Geld in der Lohntüte fehlen“, lautete die Schluss­folgerung.

Aus diesem Beispiel analysierte „Kassensturz“ in einer Graphik Einnahmen und Ausgaben im Risikoprämienbereich von zwei Gesellschaften: Swiss Life und Axa Winterthur. Die entsprechenden Zahlen der Finma für das Jahr 2008 würden beweisen, dass die erste Gesellschaft 45 % mehr Prämien als nötig kassiere, die zweite sogar 69 %. Alle elf Versicherungen im Pensionskassengeschäft hätten im Jahr 2008 2,95 Milliarden Franken Risikoprämien eingenommen und nur 1,28 Milliarden für Invalidität und Todesfälle ausgegeben. Das seien 1000 Franken zu viel pro Arbeitsnehmer.

Der Versicherungsexperte Werner Hug erklärte dabei, dass die Pensionskassen in den 90er Jahren im Invaliditätsgeschäft relativ hohen Schaden gehabt hätten. Man brauchte somit relativ hohe Prämien. Nun seien aber die Schäden zurück­gegangen und man hätte eigentlich die Prämien senken sollen oder müssen.

In einer zweiten Graphik behandelte „Kassensturz“ auch die Frage der so ge­nannten „Legal Quote“. In einer Kolonne wurden die Kapitalerträge, die Risiko­prämien und die Umtriebsentschädigung für Verwaltungsaufwand summiert und gezeigt, wie die Versicherungen aus den Gesamteinnahmen 10 % ein­streichen würden. Je höher die Risikoprämien, desto höher die Gesamteinnah­men und diese 10 % zu Gunsten der Versicherer, war die Schlussfolgerung. „Das ist zwar umstritten, aber legal“, lautete der entsprechende Kommentar.

Der Filmbeitrag endete mit der sehr kritischen Stellungnahme von Nationalrat Rudolf Rechsteiner sowie der Feststellung, dass die Firma Top Events das Richti­ge gemacht habe, und zwar, neue Offerten einzuholen. Denn nur wenn der Wett­bewerb spiele, kämen die Versicherungen unter Druck und müssten die Risiko­prämien senken.

So weit die wichtigsten Inhalte und Aussagen des Filmberichtes. Ich stelle somit fest, dass „Kassensturz“ im Filmbeitrag lediglich den Risikoprozess und nicht die gesamte Vollversicherung bestehend aus Risiko-, Spar- und Verwaltungsprozess behandelt hat. Dies scheint Ihnen entgangen zu sein, denn in Ihrer Analyse des Filmbeitrages sprechen Sie stets von „Versicherungsprämien“ und nicht von „Risikoprämien“. Dies ist an sich verständlich, wenn man bedenkt, dass auch in der Anmoderation allgemein von Geld für die berufliche Vorsorge die Rede war. Doch im Beitrag selber wurde wiederholt deutlich unterstrichen, dass es lediglich um die Prämien der Risikoversicherung ging und nicht allgemein um diejenigen der zweiten Säule. Die Kritik, wonach die Versicherer zu hohe Prämien kassieren würden, bezog sich für das Publikum transparent genug deshalb nur auf die Risikoprämien.

Ich stelle ebenfalls fest, dass Sie die im Filmbeitrag erwähnten Zahlen eigentlich  nicht ausdrücklich in Frage stellen. So weit es mir möglich war, habe ich diese Zahlen mit den Aussagen im Bericht der Finma vom 3. September 2009 über die Offenlegung der Betriebsrechnungen 2008 der beruflichen Vorsorge bei Lebens­versicherungsunternehmen verglichen und dabei keine Widersprüche festgestellt. Auch wenn die Aussage, wonach die Versicherungen „aus den Gesamtein­nahmen 10 Prozent einstreichen dürfen“, als zu undifferenziert angesehen wer­den muss, habe ich die wichtigsten Informationen des Filmbeitrages insgesamt als korrekt empfunden. In Anbetracht der schwierigen Materie und manchmal auch der ungenügenden Transparenz in diesem Bereich ist dies anzuerkennen.

Zu Recht vermissen Sie im Filmbericht eine Aussage, wonach auch die so genannten Prämienrückflüsse zu berücksichtigen seien. Da diese nicht erwähnt wurden, sei ein völlig falsches Bild vermittelt worden. Diese Kritik hat etwas an sich. Denn auch wenn bekanntlich eine Quersubventionierung der verschiedenen Prozesse bei sämtlichen Versicherungen festzustellen ist, und die Überschüsse beim Risikoprozess teilweise zur Deckung der Spar- und Kostenprozesse einge­setzt werden, hätte die Frage der Rückflüsse zu Gunsten der Versicherten grössere Aufmerksamkeit verdient.

Mir ist dabei aufgefallen, dass dieser Aspekt in der Zusammenfassung des Film­beitrages im Internet durchaus berücksichtigt wurde. Es wird im Internet folgende Stellungnahme der Axa Winterthur wiedergegeben, welche aus mir unbekannten Gründen im Filmbeitrag leider keinen Platz gefunden hat: „Risikoprämien werden anhand von langjährigen Erfahrungswerten festgelegt. Die Zahl der Menschen einer Pensionskasse, die während des Jahres invalid werden oder sterben, kann jedoch stark davon abweichen. Die Axa Leben AG hat 2008 im Risikoprozess einen recht hohen Überschuss erzielt. Entstanden ist er durch eine starke Abnahme der Versicherungsfälle. Dieser Überschuss kommt zum allergrössten Teil den Versicherten zugute.“

Diese sicher bedauerliche und wichtige Unterlassung wurde aber im Streitge­spräch prominent behandelt. Bereits die erste Frage des Moderators Ueli Schme­zer an den Präsidenten des Versicherungsverbandes Erich Walser betraf genau diesen Punkt. Herr Walser konnte somit erklären, dass die nicht benötigten Risikoprämien als Überschüsse verteilt worden seien. Diese seien somit nicht bei der Versicherung geblieben. Eine ähnliche Aussage konnte Herr Walser auch am Ende des Gespräches machen. Ich gelange somit zur Auffassung, dass diese im Filmbeitrag leider nicht erwähnte Komponente der Gesamtproblematik für das Publikum doch deutlich genug kommuniziert wurde, damit es sich eine eigene Meinung bilden konnte.

Schliesslich möchte ich ebenfalls unterstreichen, dass die im Vorfeld einer Volks­abstimmung verlangten gesteigerten Sorgfaltspflichten ebenfalls als erfüllt zu betrachten sind. Gemäss Bundesgericht müssen die journalistischen Sorgfalts­pflichten desto strikter gewahrt werden, je ausgeprägter der Abstimmungscharak­ter eines Beitrages ist. Diese Forderung betrifft somit vor allem das Streitge­spräch zwischen Herrn Erich Walser und Nationalrat Rudolf Rechsteiner, eine kontroverse Diskussionsrunde, welche vor allem der Frage der Senkung des Umwandlungssatzes gewidmet wurde. Auch in dieser Hinsicht gelange ich zur Auffassung, dass das Streitgespräch als ausgewogen und sachgerecht beurteilt werden kann. 

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Kritiken zwar nachvollziehen kann, Ihre Beanstandung aber, soweit ich darauf eintreten konnte, insgesamt als unberechtigt erachte.

4.   Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

Ich stehe gerne zu Ihrer Verfügung und grüsse Sie freundlich 

Achille Casanova

Kontakt

Ombudsstelle
Achille Casanova
Kramgasse 16
3011 Bern

Tel. +41 31 311 52 81

E-Mail

Ombudstelle DRS

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