Der Regionalrat ist das oberste Organ der SRG Deutschschweiz. Er hat in erster Linie Kontroll- und Wahlfunktionen: Er genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung und wählt den Präsidenten bzw. die Präsidentin, die weiteren Mitglieder des Regionalvorstandes, zwölf Mitglieder des Publikumsrates und die Vertretung der SRG Deutschschweiz in der Delegiertenversammlung SRG SSR. Er nimmt Kenntnis vom Bericht von SR DRS und SF über Qualität und Service public und von den Programmkonzepten der beiden Unternehmenseinheiten. Zu den Programmkonzepten kann er Prüfungsanträge stellen. Ausserdem beschliesst er unter anderem über Statutenänderungen und über das Organisationsreglement und behandelt allgemeine Probleme, die sich aus dem Gesellschaftszweck ergeben.





