Verein SRG SSR

Die SRG SSR ist ein Verein gemäss Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Sie steht im Dienst der Allgemeinheit und verfolgt keinen Gewinnzweck.

Mitglieder des Vereins SRG SSR sind die vier Regionalgesellschaften: Der Verein SRG Deutschschweiz (SRG.D), der Société de Radio-Télévision Suisse Romande (RTSR), die Società cooperativa per la radiotelevisione svizzera di lingua italiana (CORSI) und der Verein SRG SSR Svizra Rumantscha (SRG.R). In der deutschen und in der französischen Schweiz sind die Regionalgesellschaften in einzelne Mitgliedgesellschaften unterteilt.

Die vier Regionalgesellschaften verankern das Unternehmen in der Gesellschaft und wirken bei seiner Entwicklung mit, indem sie Anliegen der Gesellschaft aufnehmen und ins Unternehmen einbringen.

PDF – Vereinsstruktur SRG SSR 2011

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Aufgaben des Vereins SRG SSR

Der Verein SRG SSR veranstaltet Radio- und Fernsehprogramme und erbringt übrige publizistische Leistungen gemäss dem Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG) und der Konzession des Bundesrates (siehe auch Erläuterungen). Er erhält einen Anteil aus den Empfangsgebühren, den er ausschliesslich zur Deckung des Aufwandes verwendet, der sich aus der Veranstaltung der Radio- und Fernsehprogramme und des übrigen publizistischen Angebots ergibt.

Mit ihren Angeboten bringt die SRG SSR die Identität des Landes und die Vielfalt der Regionen zum Ausdruck. Sie dienen gemäss Art. 24 Abs. 4 RTVG der freien Meinungsbildung, fördern die kulturelle Entfaltung und tragen zur Bildung des Publikums sowie zu dessen Unterhaltung bei. Der Verein veranstaltet gemäss der Konzession sowie einer Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft auch ein publizistisches Angebot für das Ausland.

PDF – Statuten SRG SSR

PDF – Publikation Service public

Organe des Vereins SRG SSR

Oberstes Organ des Vereins SRG SSR ist die Delegiertenversammlung (41 Personen). Der Verwaltungsrat SRG SSR (9 Mitglieder) hat die Oberleitung der SRG SSR und trägt gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für die Erreichung der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsvorgaben. Er überträgt nach Massgabe des Organisationsreglements und den Grundsätzen des Aktienrechts dem Generaldirektor die Geschäftsführung des Gesamtunternehmens und die Gesamtleitung der Programme.

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In jeder Region der Deutschschweiz existiert eine Mitgliedgesellschaft. Interessierte Personen können ihr beitreten und im Rahmen der Vereins- oder Genossenschaftstätigkeit an der Willensbildung in der SRG SSR mitwirken...

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