
Gibt es Ausstrahlungsrechte, welche die SRG zwingend erwerben muss?
Die SRG-Konzession sieht grundsätzlich vor, dass SRF und die weiteren SRG-Sender über
- Sportereignisse mit Beteiligung von Schweizer Athletinnen und Athleten oder Schweizer Teams;
- bedeutende internationale Sportveranstaltungen in der Schweiz; sowie
- über sogenannte «Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung» berichten.
Die «Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung» sind in Anhang 2 der Verordnung des UVEK über Radio und Fernsehen aufgelistet. Zudem hält die Konzession fest, dass die SRG-Sender auch über wenig verbreitete Sportarten und Breitensportarten berichten.