Fernsehen SRF, Sendung «Meteo» (grundsätzliche inhaltliche Gestaltung) beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 21. Oktober 2017, die Sie irrtümlich zuerst an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sandten, beanstandeten Sie die Gestaltung der Sendung „Meteo“ von Fernsehen SRF. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Ich möchte mich über den nicht sachgerechten Inhalt der Wettersendung beschweren.
In jeder Sendung schweift der Inhalt von der eigentlichen Aufgabe, nämlich der Wetterprognose ab. Es wird mehr oder weniger Zeit verschwendet mit Inhalt, z. B. mit Statistiken, die nicht in den Auftrag gehören, nämlich die Bevölkerung über die Wetterentwicklung zu informieren. Statt vom Thema abzuschweifen soll die Sendezeit, dazu verwendet werden die Vorhersage mir mehr Informationen Zuschauer-gerecht visualisiert darzustellen. Zusätzliche Informationen gehören nicht in die Sendung, dafür mehr Inhalt bezüglich der Vorhersage.
Ich hoffe Sie nehmen diese Kritik ernst für eine Verbesserung des Service Public. Die Bevölkerung ist angewiesen auf eine qualitativ hochstehende Wetterprognose.“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Thomas Bucheli, Redaktionsleiter SRF Meteo, schrieb:
„In den Wetter-Schaltungen im Radio, in den TV-Sendungen kurz nach 18 Uhr und nach der Sendung 10vor10 wie auch in den Radio-Nachrichten und Tageschauen finden sich – ganz im Sinne des Beschwerdeführers - nahezu nur und ausschliesslich ‚reine‘ Wetterprognosen.
Der bewusst sehr eng gehaltene Zeitrahmen dieser Sendungen, Schaltungen und Formate bietet keinen Platz für zusätzliche Hintergrund-Informationen, für weiterführende Erklärungen, für wissenschaftliche Einordnungen oder gar für Statistiken. Solche Elemente sind hier nicht vorgesehen.
Auch auf den Teletext-Seiten ab 502 (SRF1) oder in den Rubriken ‚Wetterbericht‘ auf srf.ch/meteo und in der SRF Meteo-App sind die Prognosen kurz, knapp und plakativ formuliert. Auf jegliche andere Information wird verzichtet.
Im Internet und auf der App bietet SRF Meteo zusätzlich punktgenaue Prognosen von über 18'000 Orten in der Schweiz. Diese werden vier Mal täglich neu berechnet und zeigen mittels Symbolen, Zahlen und speziell entwickelten und aussagekräftigen Karten das detaillierte Wetter in dreistündiger Auflösung für den jeweiligen Ort und für die Schweiz.
Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Der spezifisch an den Prognosen interessierte - oder eher ‚eilige‘ - Kunde findet somit rund um die Uhr und auf den diversen Kanälen von SRF stets aktuelle Wetterprognosen für die ganze Schweiz und für seine Region und für seinen Ort.
Abends, in der Sendung um 19.55 Uhr – zur Hauptsendezeit – geht SRF Meteo davon aus, dass der grösste Teil der Bevölkerung und des Publikums durchaus bereits irgendwann im Laufe des Tages (zumindest ansatzweise) erfahren hat, was das Wetter in den nächsten Tagen grundsätzlich so bringen dürfte. Allein nur wegen einer (weiteren) ‚nüchternen‘ Prognose für die kommenden Tage dürften die Zuschauer daher nicht zwingend speziell einschalten. Offenbar gibt es noch andere Gründe, abends und mitunter im Kreise der ganzen Familie ‚Meteo‘ anzuschauen.
Tatsächlich hat Herr X in seiner Beschwerde nur einen Teil der Aufgaben für die Fachredaktion ‚SRF Meteo‘ aufgeführt. Der vollständige Auftrag lautet: <SRF Meteo ist verpflichtet, die Öffentlichkeit via TV, Radio, Internet, App, Teletext etc. mit qualitativ hochstehenden, präzisen und verständlich aufbereiteten Wetter-Prognosen und mit Wetter-Informationen zu versorgen.>
Unter ‚Wetter-Informationen‘ verstehen sich ALLE Aspekte des Wetters, die für das breite Publikum von Interesse sind respektive – und ganz besonders! – die zum besseren Verständnis des Wetters und der Prognose beitragen.
Diesen Gesamt-Auftrag erfüllt SRF Meteo seit jeher in der Abendsendung um 19.55 Uhr. Mit einer Sendelänge von 3.30 Minuten ist der zeitliche Rahmen speziell für solche ergänzenden oder weiterführenden Informationen zum Wetter definiert worden:
- grossräumige Druckverteilung und Frontenlage/Wind etc.
- spezielle Wetterphänomene in der Schweiz, in Europa, weltweit
- lokale Ereignisse & Spezialitäten
- Besonderheiten des vergangenen, aktuellen, künftigen Wettergeschehens
- meteorologischen/klimatologischen Einordnung des Wetters vor Ort
- Statistiken und Vergleiche
- Wettergefahren und Warnungen
- emotionale Aspekte (Denn: Wetter berührt, wühlt auf, ängstigt, fasziniert...)
- ...
Dieses Sende-Konzept verfolgt SRF Meteo seit Bestehen von ‚Meteo‘, also seit 1992. Offensichtlich stösst gerade diese Vielfalt an wetterrelevanten Themen beim Publikum auf grosses Interesse. Jedenfalls gehört ‚Meteo‘ am Abend nach wie vor zu den meistgeschauten Sendungen von SRF.
Die zahlreichen sehr positiven Feedbacks zur Sendung bekräftigen uns bei der Erfüllung unseres Auftrags. So lautet der Grundtenor der Publikums-Reaktionen: In eurer Sendung kann ich immer etwas lernen. Eine strikte inhaltliche Reduktion (auch) dieser Sendung allein auf die Prognosen würde beim Grossteil unseres Publikums daher wohl auf Unverständnis stossen.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Stellen Sie sich vor, Sie haben Hunger und Durst, gehen in ein italienisches Restaurant und bestellen einen Teller Spaghetti bolognese. Der Wirt bietet Ihnen gratis einen Viertel Montepulciano, als Dessert eine Macedonia und danach einen Grappa an. Würden Sie ablehnen? Sie erhalten für ihr Geld etwa das Doppelte an Gegenwert. Genauso ist es mit „Meteo“: Die Sendung um 19:55 Uhr auf Fernsehen SRF bietet Hintergrund, Vertiefung, Erläuterung, Erklärung. Das ist in einer Zeit des beschleunigten Klimawandels, in der das Wetter immer wieder verrückt spielt und monsunartige Regengüsse, schwere Hagel-Niederschläge, Erdrutsche, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Erdbeben und Tsunami jederzeit auftreten können, nur zu begrüßen. Sie erhalten das Doppelte an Gegenwert. SRF bietet mehr, als Sie erwarten. Das ist doch eigentlich wunderbar!
Sie verlangen, dass „Meteo“ mehr Informationen zur eigentlichen kurzfristigen Prognose enthält. Das kann doch eigentlich nur heißen, dass Sie sich eine regionale Differenzierung wünschen: Wie wird das Wetter im Sihltal? Wie wird es im Säuliamt? Wie wird es im St. Galler Rheintal? Wie in den Innerschweizer Bergen? Wie in der Leventina? Das kann aber nicht die Aufgabe eines Push-Mediums sein, also eines Mediums, bei dem der Informationsfluss vom Sender gesteuert wird und alle, die zugeschaltet sind, diese Informationen über sich ergehen lassen müssen, ob sie wollen oder nicht. Was interessiert den Basler das Wetter im Malcantone, wenn er nicht gerade vorhat, am nächsten Tag ins Tessin zu reisen? Was interessiert den Combier das Wetter im Goms, wenn er gar nicht vorhat, das Vallée de Joux zu verlassen? Was interessiert den Zürcher das Wetter in Andermatt, wenn er nicht plant, dort mit dem Gleitschirm zu starten? Die regional genaue Prognose ist Aufgabe von Pull-Medien, solchen, bei denen Sie nach Ihren Bedürfnissen selber nachgucken können, wie das Wetter am Ort A oder B wird, also des Internets und der App. SRF-„Meteo“ hat da eine sinnvolle Arbeitsteilung gewählt, wie Herr Bucheli überzeugend darlegt.
Sie behaupten, dass die Wettersendung nicht sachgerecht sei. Das Sachgerechtigkeitsgebot verlangt von Radio und Fernsehen, dass die Redaktionen dem Publikum keine wesentlichen Fakten vorenthalten, dass sie nichts vertuschen, nicht einseitig nur einer These anhängen, keine Position einer beschuldigten Person vorenthalten und Tatsachen und Meinungen sauber trennen. Das Publikum soll sich aufgrund der Informationen frei eine eigene Meinung bilden können. Es soll nicht in die Irre geführt, nicht manipuliert werden. Alle diese Bedingen erfüllt die Sendung „Meteo“. Sie ist also sachgerecht. Daher kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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