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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Keine Manipulation beim Hühnerbericht

Im Nachgang des «10 vor 10»-Beitrags «Der Tod ist Teil des Geschäfts» vom 30. Januar 2018 wurde eine der ausführlichsten Beanstandungen der letzten Jahre eingereicht. Trotz einer mehr als zehnseitigen Beschwerdeschrift unterstützt Ombudsmann Blum die Beanstandung nicht.

Thema des Beitrags war die Pouletmast. Unter anderem ging es um einen Betrieb von Micarna, einer Schweizer Fleisch-, Geflügel- und Seafood-Produktionsfirma. Der Bericht beleuchtet einen grundsätzlichen Konflikt: Einerseits ist die von der Micarna betriebene «besonders tierfreundliche Stallhaltung» (BTS) aus der Sicht der Entwicklung der Fleischproduktion in der Schweiz und weltweit als Erfolg und Schritt in die richtige Richtung einzustufen. Andererseits ist klar, dass BTS noch nicht weit genug geht. Tierschutzorganisationen und Menschen, die sich für eine vegetarische Lebensweise aussprechen, werden sich kaum von noch so moderaten Tierhaltungsformen überzeugen lassen. Problematisch ist, dass auch bei BTS noch rund 4% der Tiere während der Mastzeit verenden.

Zahlreiche Vorwürfe

Die Firma Micarna wirft «10 vor 10» in ihrer Beanstandung vor, der Bericht widerspreche zahlreichen publizistischen Leitlinien des Schweizer Radios und Fernsehen, sowie mehreren Richtlinien des Schweizer Presserats. Weiter würden Fakten und Meinungen vermischt, Informationen unterschlagen und Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen. Aus Sicht der Micarna widerspricht der Beitrag dem Sachgerechtigkeitsprinzip und der Unabhängigkeit der SRG.

«10vor10»-Redaktionsleiter Christian Dütschler schrieb eine Stellungnahme, die ebenso ausführlich war, wie die Beanstandung. Er unterteilt die Beschwerde in 17 Einzelvorwürfe und geht ausführlich auf jeden einzelnen ein – mit der Schlussfolgerung, dass der Bericht ausgewogen gewesen ist und sich das Publikum jederzeit eine eigene Meinung hat bilden können.

Kritik aber keine Unterstützung

Aus dieser Perspektive – jener des Publikums – argumentiert auch Ombudsmann Roger Blum immer. Seiner Meinung nach wurden in der betreffenden Sendung alle wesentlichen Fragen gestellt und behandelt. Die verschiedenen Parteien kamen zu Wort, konnten ihre besten Argumente vortragen und auf Kritik reagieren. Blum findet keine ausreichenden Gründe für eine Unterstützung der Beanstandung. Nichtsdestotrotz übt er noch Kritik an der Redaktion: Einerseits kritisiert er die nicht vorhandene Quellentransparenz in Bezug auf die versteckten Aufnahmen von verendeten Hühnern während der Mastzeit. Gleichzeitig betont er aber, dass dieses Vorgehen ausnahmsweise zulässig ist, weil die problematischen Zustände nur auf diese Weise dokumentiert werden konnten. Weiter wurde der Begriff «Freilaufhaltung» anstelle von «Freilandhaltung» verwendet. Dieser Fehler ist jedoch nicht geeignet, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen, weshalb Blum die Beschwerde nicht gutheissen kann.


Schlussbericht Ombudsstelle 5376

Zur Sendung «10vor10» vom 30. Januar 2018


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