Berichterstattung zum Strafverfahren Ignaz Walker – «Rundschau» schützt Quelle
Im Verfahren gegen einen wegen zwei Tötungsdelikten angeklagten Barbetreiber gibt die SRF-Sendung «Rundschau» dem Urner Obergericht keine Unterlagen heraus. Das Obergericht Uri hat am 16. November 2015 die Redaktion «Rundschau» von SRF um vollständige Herausgabe sämtlicher Recherche-Unterlagen ohne Unkenntlichmachung oder Weglassung von Namen ersucht. SRF beruft sich auf das verfassungsmässig garantierte Redaktionsgeheimnis.