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    War «Rundschau» zum Thema Raser einseitig?

    Zur «Rundschau» vom 6. Mai 2015 über das sogenannte «Rasergesetz» wurden zwei Beanstandungen eingereicht. Darin wird die Sendung als einseitig und undifferenziert bezeichnet. Zudem habe sie wesentliche Tatsachen ausgelassen. Auch die Interviewführung mit dem Studiogast erntet Kritik. Der Ombudsmann gibt den Beanstandern teilweise recht.

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