UBI heisst Beschwerde gegen Online-Artikel von SRF gut
Ein Online-Artikel von SRF über einen Schulversuch im Kanton Luzern hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies stellte die UBI an der aktuellen öffentlichen Beratung fest.
Ein Online-Artikel von SRF über einen Schulversuch im Kanton Luzern hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies stellte die UBI an der aktuellen öffentlichen Beratung fest.
Die UBI hat an ihren Beratungen vom 2. November 2023 Beschwerden gegen die «Rundschau», «Arena» und «Das VAR’s» von Fernsehen SRF sowie gegen einen Facebook-Beitrag von SRF Archiv abgewiesen. Gutgeheissen hat sie die Beschwerde gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars zu einem Online-Artikel.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag von Fernsehen SRF zur Organspende abgewiesen. Ebenfalls als unbegründet erachtete das Gremium eine Beschwerde gegen Radio SRF wegen unausgewogener Berichterstattung über eine Tempo 30-Studie.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat zum ersten Mal Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren von SRF beurteilt. In mehreren Fällen befand die Kommission, dass die Ablehnung der Kommentare vor dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht standhalte.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat mehrere Beschwerden gegen einen «Rundschau»-Beitrag von Fernsehen SRF knapp abgewiesen. Ebenfalls als unbegründet erachtete das Gremium Beschwerden gegen SRF wegen der fehlenden Berichterstattung zu den «Twitter Files» und zu Beiträgen über einen Energie-Chat.
Die Mitglieder der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI berieten am 30. März 2023 in Bern über mehrere Beschwerden, die sich gegen Inhalte von SRF und RTS richteten. Während die Beiträge von SRF als programmrechtskonform erachtet wurden, unterstützte die Kommission zwei Beschwerden gegen RTS.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI verzeichnete im abgelaufenen Jahr 31 neue Beschwerdefälle. Bei neun der insgesamt 33 erledigten Verfahren stellte die UBI dabei eine Rechtsverletzung fest.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Beschwerden gegen zwei Fernsehbeiträge und einen Online-Artikel von SRF abgewiesen. Ebenfalls abgewiesen hat sie eine Beschwerde gegen einen Fernsehbeitrag von RTS.
Drei bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen beanstandete Publikationen von SRF haben die inhaltlichen Mindestanforderungen des Radio- und Fernsehgesetzes erfüllt. Die UBI hat die Beschwerden abgelehnt.