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    UVEK informiert zu No Billag

    Am 4. März 2018 stimmen Volk und Stände über die No-Billag-Initiative ab. Diese will die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abschaffen. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen subventioniert, in Friedenszeiten keine eigenen Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert.

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  • Bild von Admeira: UVEK nimmt Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis

    Admeira: UVEK nimmt Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis

    Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hätte im Verfahren über das Joint Venture der SRG, der Ringier AG und der Swisscom die anderen Medienunternehmen verstärkt einbeziehen müssen. Zu diesem Schluss gelangt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinem Urteil, welches das UVEK heute zur Kenntnis genommen hat. Die Verfügung des UVEK vom Februar 2016 wird aufgehoben. Das UVEK wird nun die Erwägungen des BVGer prüfen.

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    UVEK prüft SRG auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz

    Das Personalwesen der SRG ist professionell aufgestellt und verfügt über moderne Führungs- und Kontrollinstrumente. Dem Aufbau der nationalen Einkaufsorganisation für Beschaffungen wird eine grosse Bedeutung beigemessen, die Umsetzung des entsprechenden Betriebskonzeptes wird per Mitte 2016 abgeschlossen sein. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Energie und Kommunikation (UVEK).

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