Bericht der Ombudsstelle

Anzahl Beanstandungen

Im Jahr 2016 gingen 334 Beanstandungen neu ein. Sie betrafen 135 Sendungen/Beiträge. Vom Vorjahr waren 9 Beanstandungen noch hängig. Die Ombudsstelle hat 331 Fälle entgegengenommen und 277 inhaltlich bearbeitet. 54 Fälle wurden nur registriert (wegen Weiterleitung an andere Stellen, Rückzug, Nichteintreten). 12 Beanstandungen mussten ins Jahr 2017 hinübergenommen und dann abgeschlossen werden. Einige Sendungen zogen eine große Menge an Beanstandungen auf sich, namentlich die Sendung «Giacobbo/Müller» (Fernsehen SRF) vom 14. Februar 2016, in der es um das Tanzverbot im Aargau und um das Abendmahl ging, mit 74 Beanstandungen, der Film «Feuchtgebiete» (Fernsehen SRF), ausgestrahlt am 17. August 2016, mit 43 Beanstandungen, und die Sendung «Happy Day» (Fernsehen SRF) vom 15. Oktober 2016 mit dem Blackfacing des «Verstehen Sie Spaß?»-Moderators Guido Cantz, mit 17 Beanstandungen.

Im Längsvergleich ist dies mit Ausnahme des Jahres 2014, als 110 Beanstandungen gegen die «Rundschau»-Sendung über den Gripen und 185 Beanstandungen gegen die Sendung «Schawinski» mit Andreas Thiel eingingen und die Gesamtzahl 538 betrug, das Jahr mit der höchsten Beanstandungszahl.

Anzahl Beanstandungen der letzten 10 Jahren

Die häufigsten Beanstandungen

Wie in den vergangenen Jahren zog das Fernsehen die meisten Beanstandungen auf sich. Insgesamt bezog sich – wie auch im Vorjahr – die Mehrheit der Beanstandungen kanalübergreifend auf Informationssendungen, wobei die Berichterstattung bzgl. Innen- und Aussenpolitik die am häufigsten kritisierten Themen darstellen.

Beanstandete Themen bezogen auf Sendungen

Betroffene Sendungen je Kanal

Motive der Beanstandungen

Man kann das reklamierende Publikum grob gesehen in sechs Gruppen einteilen:

  • Die erste Gruppe besteht aus Betroffenen, die in einer Sendung oder in einem Text direkt oder indirekt vorkamen und die sich oder ihr Anliegen falsch dargestellt finden.
  • Die zweite Gruppe bilden die Genauen, die Sach- oder Formulierungsfehler entdecken und zu Recht auf mangelnde Sorgfalt aufmerksam machen.
  • Die dritte Gruppe setzt sich aus Sensiblen zusammen, die dann aufmucken, wenn Darstellun­gen ins Freizügige oder gar Pornografische gehen oder wenn sie ihrer Ansicht nach respektlos satirisch oder brutal sind.
  • In der vierten Gruppe finden sich Sachverständige, die sich in einem Thema besonders gut auskennen und erwarten, dass SRF genau ihre Lesart übernimmt.
  • Die fünfte Gruppe umfasst Ideologen, die von einer anderen Weltsicht ausgehen und darum immer wieder behaupten, dass SRF lügt.
  • Zur sechsten Gruppe zählen Querulanten, die immer wieder entweder spitzfindige oder abwe­gige Kritik üben und sich mit keiner Antwort zufriedengeben.

Beanstandungsgründe bezogen auf Sendungen

Anteil berechtigter Beanstandungen bleibt gleich

In fast 80 Prozent der Fälle wurden die Beanstandungen nicht unterstützt, weil die betreffenden Redaktionen das Radio- und Fernsehgesetz nicht verletzt hatten. Damit ist klar, dass die Journalistinnen und Journalisten zwar hin und wieder Fehler machen, aber in der überwiegenden Mehrheit der Sendungen faktengerecht, fair und kompetent berichten. Die Quote von rund 20 Prozent ganz oder teilweise berechtigten Beanstandungen entspricht grosso modo dem Anteil vergangener Jahre: 2015 waren es 17 Prozent, 2014 24 Prozent, 2013 30 Prozent, 2012 27 Prozent, 2011 23 Prozent und 2010 16 Prozent.

Art der Erledigung nach Kanälen

Weiterzug an Unabhängige Beschwerdeinstanz

Bis Ende Jahr wurden lediglich 17 Beanstandungen (Vorjahr 16) an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI weitergeleitet. Dies entspricht dem Durchschnitt der letzten Jahre und bestätigt, dass sich das vom Gesetz gewollte zweistufige Verfahren zur Entlastung der UBI auch im Jahr 2016 bewährt hat.

Der Ton verschärft sich

Man kann sich indes des Eindrucks nicht erwehren, dass das Publikum in letzter Zeit kritischer, ja aggressiver geworden ist. In einer Zeit, in der das Postfaktische und die Wut auf die «Lügenpresse» Konjunktur haben, kann sich ein Ombudsmann gegenüber bestimmten Personen noch so anstrengen und immer wieder erklären, wie die Fakten liegen: Es ist oft verlorene Liebesmüh. Dennoch lohnt sich die Aufgabe. Denn es gibt nach wie vor sehr viele Beanstanderinnen und Beanstander, die zufrieden sind, dass man ihnen zugehört und ihre Argumente gewürdigt hat. Und es gibt nach wie vor viele Menschen, die zu Recht von der SRG höhere Qualität erwarten als von privaten Sendern, weil die Gebühren genau dafür da sind.

Ausblick auf 2017

Am 1. April 1992 trat das erste Radio- und Fernsehgesetz in Kraft, das Ombudsstellen vorsah. Somit feiern die Rundfunk-Ombudsleute im Jahr 2017 das 25-Jahr-Jubiläum ihres Bestehens.

Jahresbericht der Ombudsstelle 2016 (pdf) (1,3 MB) (Vollversion)