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Programmkommission der SRG AG SO sieht fern

Die Programmkommission der SRG Aargau Solothurn begleitet nicht nur die Arbeit der Regionaljournals Aargau Solothurn auf Radio SRF 1. Mindestens einmal im Jahr widmet sie sich auch der Arbeit der Fernsehkorrespondenten von Fernsehen SRF. Das hat sie in einer umfangreichen Beobachtung auch an der vergangenen Sitzung getan.
Im SRF-Studio in Aarau berichtet nicht nur das Regionaljournal Aargau Solothurn über Ereignisse und Themen aus den beiden Kantonen. Eine Fernsehkorrespondentin und ein -korrespondent berichten für die Nachrichtengefässe von Fernsehen SRF ebenso über national bedeutende Geschehnisse aus dem Sendegebiet. Ein solches war in diesem Jahr die Berichterstattung über die Gerichtsverhandlung zum Vierfachmord in Rupperswil im Dezember 2015. Im März stand die Verhandlung eine Woche lang im Mittelpunkt der Berichterstattung der Fernsehkorrespondentin bzw. des Fernsehkorrespondenten. Sie berichteten in insgesamt acht Beiträgen für «Schweiz aktuell», «Tagesschau» und «10vor10», wobei fünf Beiträge allein im Rahmen von «Schweiz aktuell» gesendet wurden. Zwei entfielen auf die «Tagesschau» und einer auf «10vor10».

Diese Berichterstattungsleistung hat die Programmkommission der SRG Aargau Solothurn (PK) an ihrer letzten Sitzung näher angeschaut. Sie befasste sich mit Fragen, wie ob die Berichterstattung differenziert genug und sachlich bzw. neutral war, ob in den Beiträgen zu viele Wiederholungen vorkamen oer ob die Schwerpunkte der einzelnen Berichte richtig gewählt wurden. Insgesamt, so kamen die Mitglieder der PK zum Schluss, war die Berichterstattung umfassend und sachgerecht. Insbesondere die verschiedenen Schwerpunkte und Aspekte der Verhandlung hätten einen guten Gesamtblick vermittelt. Die Korrespondenten hatten Elemente des Tathergangs mit verschiedenen Experten beleuchtet und so eine übergeordnete, vom konkreten Fall weniger abhängige Optik vermittelt. Aber auch die Ereignisse der Tat selbst oder aus der Gerichtsverhandlung seien gut aufbereitet worden, ohne in eine voyeuristische, sensationsorientierte Haltung zu verfallen. Bemängelt wurde von einigen PK-Mitgliedern hingegen, dass die Opfersicht in der Berichterstattung nahezu nicht existent war. Ausser einem kurzen Statement eines Angehörigen sei diese nicht vorgekommen. Man hätte diese aber, so die Meinung in der PK, auch zeigen können, ohne auf den der Redaktion wichtigen Opferschutz verzichten zu müssen bzw. indem man weiterhin der Diskretion verpflichtet blieb.

Lob für grafische Einspieler und Sendungsführung Ausdrücklich positiv fiel der Programmkommission auf, mit welchem Stilmittel die bei jedem Beitrag zur Pflicht gehörende, kurze Rekapitulation des Tathergangs umgesetzt wurde. Statt der üblichen Kameraeinspielungen vom Tatort oder des unkenntlich gemachten Täters, wie er ein Gerichtsgebäude betritt oder verlässt, griff man in der Berichterstattung auf gezeichnete, animierte Bilder zurück. Dieses Stilmittel habe gut die Abgrenzung zwischen Berichterstattung aus Sicht des Prozessbeginns und Rekonstruktion der zwei Jahre zurückliegenden Tat zum Ausdruck gebracht, so das Urteil der PK. Ebenso fiel der PK ein weiteres, selten genutztes Element positiv auf, das in der Berichterstattung aus dem Prozess mehrfach zum Einsatz kam. Während der teils ausführlichen Berichterstattung, die oft über acht Minuten dauerte und beispielsweise Verhandlungsbericht, Expertengespräch und Einschätzung umfasste, übernahm die Fernsehkorrespondentin die Moderation der Sendung «Schweiz aktuell» und führte durch die Elemente. Erst nach Abschluss des Themas ging die Moderationstätigkeit wieder ins Fernsehstudio nach Zürich.

Neben dem Schwerpunktthema Gerichtsberichterstattung im Vierfachmord Rupperswil beobachtete die PK noch sieben weitere Fernsehbeiträge aus den Kantonen Aargau und Solothurn. Mit diesen wollten die Fernsehkorrespondentin resp. der -korrespondent erfragen, wie oder ob überhaupt erkennbar war, dass diese Beiträge von gewissen Rahmenbedingungen bestimmt wurden. Dabei liess sich generell feststellen, dass offenbar weder das Drehen als VJ mit Verzicht auf einen professionellen Kameramann, noch grosser Zeitdruck oder erhöhter Koordinationsaufwand bzw. die Arbeitsteilung zwischen Redaktionen und Korrespondent/in im Resultat, dem fertigen Bericht, zu erkennen waren.

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