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Briefliche Abstimmung

Liebe Mitglieder der SRG Ostschweiz

Ja, ich habe mich auf unsere 90. Mitgliederversammlung sehr gefreut. Sie war auf dem Säntis, auf 2500 Meter über Meer, geplant, auf dem höchsten Punkt im nordöstlichen Teil unseres Vereinsgebietes. Statutarische Höhepunkte sind die Gesamterneuerungswahlen 2020 bis 2024 und der Präsidentenwechsel.

Nun hat der Vorstand einstimmig die Absage der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie soll – weil eben Wahlen anstehen und die neue Amtsperiode am 1. Juli 2020 beginnt – nicht verschoben, sondern – und auch dies hat der Vorstand einstimmig entschieden – als briefliche Abstimmung durchgeführt werden.

Anstelle einer Mitgliederversammlung eine Abstimmung? Auch ich habe die vielen Kontakte und spannenden Gespräche, die Diskussionen zu Medienfragen und die Begegnungen zwischen Medienschaffenden und Publikum sehr geschätzt. Anstelle einer solchen Mitgliederversammlung gibt es zu allen statutarischen Geschäften, zu denen der Vorstand einstimmig Antrag stellt, jetzt und hoffentlich einmalig eine briefliche Abstimmung. Unsere Statuten sehen dies zwar nicht vor, doch eine Verordnung des Bundesrates (vom 16. März 2020) erlaubt es: «Bei Versammlungen von Gesellschaften kann der Veranstalter (...) anordnen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg (...) ausüben können.»

Und so senden wir Ihnen die Wahl- und Abstimmungsunterlagen Mitte April zu. Als Mitglied zeigen Sie immer wieder Ihr Engagement und Ihr Interesse an unserer Sache. Dafür bin ich dankbar und auch stolz. Meine Bitte: Machen Sie auch jetzt mit und stimmen Sie ab und wählen Sie! Die Frist für die briefliche Abstimmung dauert bis 31. Mai 2020.

Ich verbinde meinen Dank für Ihr Verständnis mit meinen besten Wünschen

SRG Ostschweiz

Dr. Erich Niederer, Präsident

Bildquelle: pixabay, Ulrike Leone

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