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Residenzpflicht Bruderholz: Appellationsgericht Basel-Stadt stützt Rekurs der SRG Region Basel

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat am 13. Februar 2019 den Bebauungsplan für eine Wohnüberbauung auf dem Gelände des ehemaligen Radiostudio Basel SRF auf dem Bruderholz oppositionslos genehmigt. Der Grosse Rat hat die Vorlage aber mit dem Vorbehalt einer Residenzpflicht für die zukünftige Käufer- und Mieterschaft versehen. Gegen diesen Vorbehalt hat die SRG Region Basel beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt rechtsgültig Rekurs erhoben. Sie hat moniert, dass für eine Residenzpflicht keine gesetzliche Grundlage existiert und es gegenüber privaten Bauherrschaften nachweislich auch keine entsprechende Praxis gibt.

Das Basler Appellationsgericht hat mit Entscheid vom 10. Januar 2020 diesen Rekurs inhaltlich, prozessual und materiell vollumfänglich gestützt. Angesichts der fehlenden gesetzlichen Grundlagen ist eine vom Parlament erlassene Bestimmung bezüglich Residenzpflicht in einem Bebauungsplan nicht gerechtfertigt und auch nicht zulässig. Die beabsichtigte Residenzpflicht verletzt zudem das Rechtsgleichheitsgebot.
Die SRG Region Basel nimmt diesen Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis: «Wir fühlen uns insbesondere bestärkt, weil wir mit unserem Bauvorhaben auf dem Bruderholz keinerlei kommerziellen oder gewinnoptimierenden Absichten verfolgen», erklärt Niggi Ullrich, Präsident der SRG Region Basel. «Im Gegenteil. Der zukünftige Ertrag ist ausschliesslich für die längerfristige Sicherung des Standorts von SRF Kultur und des Regionaljournals im Meret Oppenheim-Hochhaus (am Bahnhof SBB) sowie für die medienpolitischen Aktivitäten der dem Service public verpflichteten SRG Region Basel zweckbestimmt.»

Mit seinem Entscheid hat das Appellationsgericht den Grossratsbeschluss vom 13. Februar 2019 betreffend die Bewilligung des Zonen- und Bebauungsplans auf dem Bruderholz aufgehoben. «Wir hoffen, dass der Grosse Rat umgehend auf den Bebauungsplan zurückkommt und seinen Entscheid revidiert», erklärt Niggi Ullrich. Die SRG Region Basel sei als Genossen-schaft nur mit bescheidenen Mitteln ausgestattet. «Wir sind darauf angewiesen, dass wir unseren gut aufgegleisten Planungs- und Bauprozess plangemäss weiterführen können.
Auf dem Bruderholz sollen an Stelle des ehemaligen Studio Basel 48 Wohnungen mit Grünraum entstehen. Gegen dieses Vorhaben sowie den Bebauungsplan sind während des öffentlichen Einsprache- und Bewilligungsprozesses sowie der grossrätlichen Debatte keinerlei bau- oder zonenrechtlichen Einwände erhoben worden.

Medienmitteilung der SRG Region Basel vom 20. Februar 2020

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