Ombudsstelle SRG.D 2015

Im vergangenen Jahr wurden bei der Ombudsstelle insgesamt 202 Beanstandungen eingereicht. Ombudsmann Achille Casanova und seine Stellvertreterin Sylvia Egli von Matt erledigten 197 Fälle. Neun Beanstandungen konnten im Berichtsjahr nicht mehr abgeschlossen werden und waren Anfang 2016 somit noch hängig. Weitere zehn Beanstandungen betrafen das sogenannte «übrige publizistische Angebot» (Vorjahr 5), so dass die Ombudsstelle im Jahr 2015 insgesamt 207 Beanstandungen bearbeitet hat. Abgesehen vom Sonderjahr 2014 (mit den 110 Beanstandungen zur «Rundschau» über den Gripen und den 185 Beanstandungen zur Sendung Schawinski-Thiel) wurden im Jahr 2015 mehr Beanstandungen behandelt als in den vorangehenden zehn Jahren.

Auf 17 Eingaben konnte die Ombudsstelle aus rechtlichen Gründen nicht eintreten. Weitere 45 Fälle wurden an die Verantwortlichen von SRF oder an das BAKOM zur direkten Beantwortung weitergeleitet. Materiell nach RTVG konnte die Ombudsstelle im Geschäftsjahr somit 138 Beanstandungen behandeln (ohne die 10 Beanstandungen betreffend das übrige publizistische Angebot).

Hauptsächlich Informationssendungen betroffen

Von den 138 nach RTVG materiell behandelten Beanstandungen betrafen 36 (Vorjahr 23) Radio SRF, 102 (Vorjahr 374) TV SRF, eine betraf beide Medien. Es fällt erneut auf, dass vor allem die Informationssendungen «Tagesschau» (31 Beanstandungen) und «10 vor 10» (12) beanstandet wurden. Dies überrascht nicht, geht es doch meistens um das Sachgerechtigkeitsgebot, welches insbesondere bei Informationssendungen verlangt wird. Es folgen «Rundschau» (10), «Kassensturz» (8), «Arena» (7) und «Club» (6).

Motive der Beanstandungen

Die meisten Beanstanderinnen und Beanstander (51 %) kritisierten, eine Sendung sei nicht sachgerecht gewesen oder würde eine Person, Vereinigung oder Firma diffamieren (23.5 %). Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Werte gestiegen. Leicht zugenommen haben die Beanstandungen über die Verletzung religiöser Gefühle (3 %). Im Vergleich zum Vorjahr wurden sexuelle Anstössigkeit (mit 5 %) und die Darstellung von Gewalt (1 %) weniger häufig moniert. Die restlichen 17 % der Beanstandungen verteilten sich auf allgemeine Einwände und technische Fragen (Vorjahr 29 %).

2015 war Wahljahr. Es ist daher nicht erstaunlich, dass 24 Beanstandungen Sendungen kritisierten, welche direkt oder indirekt mit den Wahlen zu tun hatten. Darunter waren fast ausschliesslich Beanstandungen von SVP-Sympathisanten, die monierten, ihre Partei sei in einer Sendung benachteiligt worden. Abgesehen von 7 Beanstandungen der Sendung «Kassensturz» wurden sämtliche derartige Beanstandungen als unberechtigt beurteilt.

Abnahme der Anzahl berechtigter Beanstandungen

2015 hat die Ombudsstelle 17 % der Beanstandungen als «mehr oder weniger berechtigt» beurteilt und 83 % als «mehr oder weniger unberechtigt». Im Vergleich zu den letzten Jahren hat die Anzahl der als «mehr oder weniger berechtigt» beurteilten Fälle im Berichtsjahr weiter abgenommen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nicht weniger als sieben berechtigte Beanstandungen die gleiche Sendung betrafen (es ging um die Sendung «Kassensturz» über die Haltung der Parteien bezüglich Konsumentenschutz).

Weiterzug an Unabhängige Beschwerdeinstanz

Bis Ende Jahr wurden lediglich 16 Beanstandungen (Vorjahr 14) an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI weitergeleitet. Dies entspricht dem Durchschnitt der letzten Jahre und bestätigt, dass sich das vom Gesetz gewollte zweistufige Verfahren zur Entlastung der UBI auch im Jahr 2015 bewährt hat.

Instrumentalisierung der Ombudsstelle

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Beanspruchung der Ombudsstelle in den letzten Jahren stets zugenommen hat und vermehrt «Serienreklamationen» eingereicht wurden. Diese Tendenz ist problematisch, denn es handelt sich meistens um organisierte Aktionen, um Druck auf die Redaktionen auszuüben.

Aus Sicht des Ombudsmannes ist es nicht gerechtfertigt, die stetige Zunahme der Reklamationen als Zeichen einer allgemeinen Verschlechterung der Programme von Radio und Fernsehen SRF anzusehen. Immer öfters werde die Ombudsstelle als «Klagemauer» in Anspruch genommen. Zunehmend wendet sich das Publikum an sie, um allgemeine Fragen aufzuwerfen.


Über die Ombudsstelle

Die Radio- und Fernsehprogramme der SRG SSR haben für jede der vier Sprachregionen eine eigene Ombudsstelle. Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz (SRG.D) behandelt Beanstandungen des Programms und des übrigen publizistischen Angebots von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Die Möglichkeit der Beanstandung besteht ebenfalls für Personen, welchen der Zugang zu einem der Programmangebote verweigert wurde.