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«Zytlupe»-Beitrag über SVP-Wahl-Video sorgte für rote Köpfe

Buchstäblich das Lachen im Hals stecken blieb acht Radiohörerinnen- und hörern bei Autorin Stefanie Grobs Beitrag «Ha Ha isch ke Witz» in der Satire-Sendung «Zytlupe» von Radio SRF 1 vom 19. September 2015. Darin sinnierte sie über den Video-Clip des SVP-Wahlsongs «Welcome to SVP», worin eine Tänzerin ein T-Shirt mit der Zahl 88 zeigt. Die 88 ist ein Zahlencode der Neonazis, der als verschlüsselter Hitlergruss gilt. Der Text stelle die SVP als Rassisten und Nazi-Befürworter hin, reklamierten die Beanstander in ihren Eingaben bei der Ombudsstelle.

Den Beanstandern, unter ihnen einige SVP-Miglieder, stiess die Verbindung des Aufdrucks auf dem T-Shirt der Tänzerin mit dem Hitlergruss sauer auf. Dies sei eine inakzeptable Unterstellung, wurde hauptsächlich moniert. Ein Freiburgischer Grossrat bezeichnet Stefanie Grobs Text als «rassistische Anti-SVP-Kampagne». Noch ungeheuerlicher empfand dieser die Schlusssequenz, in der die Autorin der SVP die neue Landeshymne zur Interpretation empfiehlt, etwa mit dem Wortlaut «schwarzes Hakenkreuz auf weiss-rotem Grund, unser Zeichen für den Bund (...)».

Anina Barandun, Redaktionsleiterin «Zytlupe», erklärt in ihrer Stellungnahme zunächst die Absicht der Autorin, in ihrem Satire-Beitrag zwei aktuelle Versuche, unsere Landesidentität in Musik und Text abzubilden. Zum einen sei es um den Nationalhymnen-Wettbewerb der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft SGG gegangen, zum anderen um das Novum, dass sich eine Partei im Wahlkampf mit youtube-Songs zu Wort gemeldet habe.

Der Wahlkampf-Song «Welcome to SVP» erhalte im Video-Clip eine visuelle Ebene, die weit über den reinen Wortlaut des Songs hinausgehe und deshalb Fragen aufwerfe. Konkret gehe es um die Zahl 88, die auf dem T-Shirt einer Tänzerin ins Auge springe. Dies sei ein in der Neonazi-Szene gebräuchlicher Zahlencode, um im Geheimen «Heil Hitler» zu sagen. (Das H ist der 8. Buchstabe im Alphabet).

Auch die maximale Zuspitzung in der Schlusspassage mit dem Hakenkreuz habe Stefanie Grob nicht künstlich her­gestellt, sondern denke konsequent zu Ende, was das Video mit der prominenten Platzierung der Zahl 88 suggeriere. «Ob dies in provokativer Absicht oder aus Unwis­senheit geschieht, ist unklar. Klar ist, dass weder das eine noch das andere die Autoren des Videos ihrer Verantwortung enthebt», schreibt Barandun.

Ombudsmann Achille Casanova zeigt in seiner Antwort Verständnis für die entrüsteten Reaktionen aus der Hörerschaft. Es sei unbestritten, dass die Autorin im «Zytlupe»-Beitrag die SVP in Verbindung mit dem Rechtsextremismus gebracht habe. Tatsache sei jedoch, dass die Zahl 88 in der Neonazi-Szene ein verschlüsselter Hitlergruss ist, was in einem Wahlkampfvideo einer politischen Partei grundsätzlich Fragen aufwerfe. Und diesen Umstand habe Stefanie Grob aufgenommen.

Die Frage ist nun: Hat der «Zytlupe»-Beitrag eine «rassistische Anti-SVP-Kampagne» geführt, wie der Freiburger Grossrat in seiner Eingabe moniert? Bei der Beurteilung dieser und ähnlich gelagerter Vorwürfe müsse der spezielle Charakter von satirischen Sendungen zwingend berücksichtigt werden, schreibt Casanova. Praxisgemäss gelte, «dass die Satire ein besonderes Merkmal der Meinungs­äusserung ist, bei dem sich die Form bewusst nicht kongruent zur angestrebten Aussage verhält. Die Form der Satire übersteigt die Wirklichkeit, verfremdet sie, stellt sie um, kehrt wieder zu ihr zurück, banalisiert sie, karikiert sie, macht sie lächerlich.» Dabei profitiere Satire von der gesetzlich und verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsäusserungs- und Kunstfreiheit.

«Echte Satire soll aber ein Thema behandeln, das einen wahren Kern enthält. Der Boden, aus dem die Satire wächst, ist die Realität. Satire darf alles – nur nicht auf falschen Tatsachen aufbauen», führt Casanova aus.Der Bezug zur Realität sei im kritisierten Beitrag eindeutig gegeben, hält er fest. Die von den Beanstandern heftig kritisierte Hakenkreuz-Passage, in welcher die Autorin der SVP die Landeshymne zur Interpretation empfiehlt, habe die Grenze des in der Satire Zulässigen vielleicht geritzt, aber nicht überschritten.

Der Ombudsmann hält die Beanstandungen für unberechtigt.

Links:

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Schlussberichte
Text: SRG.D aktuell, cha
Bild: Screenshot youtube.com

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