Aus Rundschau-Beitrag Sex ohne Gummi
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Rundschau»-Beitrag über «Sex ohne Gummi» war korrekt

Die «Rundschau» vom 22. Juni 2016 berichtete über eine Studie des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Darin wird festgestellt, dass eine Mehrheit der Prostituierten sich gezwungen sieht, Sex ohne Kondom anzubieten. Als Folge davon nimmt die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zu. Eine Vereinigung im Kanton Solothurn, die Sexarbeiterinnen berät, beanstandet den Beitrag als einseitig und reisserisch. Zudem seien die Persönlichkeitsrechte der Prostituierten tangiert worden. Sylvia Egli von Matt, stv. Ombudsfrau, sieht keine journalistischen Grundsätze verletzt.

Gemäss Mario Poletti, Redaktionsleiter «Rundschau», hat der beanstandete Beitrag über die neuesten Ergebnisse der BAG-Studie berichtet und diese mit einer Vorort-Recherche dokumentiert. So habe die «Rundschau» aufgezeigt, dass der Konkurrenzdruck im Gewerbe immer mehr Frauen dazu zwinge, Sex ohne Gummi und zu tiefem Preis anzubieten.

Auch die stellvertretende Ombudsfrau Sylvia Egli von Matt findet das Thema des Beitrags höchst relevant. Den Vorwurf der beanstandenden Fachstelle «Lysistrada», der «Rundschau»-Bericht habe die Sichtweise der Sexarbeiterinnen nicht erwähnt, kann Egli von Matt nicht nachvollziehen.

«Die Botschaft der Sendung ist klar, unmissverständlich und erschreckend: Es gibt skrupellose Männer – Bordellbesitzer und Freier – die grundlegende Regeln zu missachten versuchen und damit sich selbst, insbesondere aber die Sexarbeitenden und ihr Umfeld gefährden» Sylvia Egli von Matt, stv. Ombudsfrau

Komplexer verhalte es sich mit dem Vorwurf der Persönlichkeitsverletzung. Zwar wäre es möglich gewesen, die im Beitrag auftretenden Frauen nicht nur bildlich, sondern auch stimmlich zu verfälschen. Dies sei hier jedoch nicht zwingend gewesen, da es schier unmöglich sei, die einzelnen Frauen in einem breiteren Umfeld nur an ihrer Stimme zu erkennen. Die Kritik an einigen sprachlichen Formulierungen im Beitrag kann Egli von Matt hingegen teilen. Wie die Beanstanderin findet sie beispielsweise die Bezeichnung ‹sich eine Frau zu kaufen› unklug und unkorrekt.

Versteckte Kamera war notwendig

Der von der Beanstanderin kritisierte Einsatz der versteckten Kamera rechtfertigt Mario Poletti damit, dass keine Sexarbeiterin je gegenüber einem Journalisten den Verzicht auf das Kondom eingestehen würde. Eine Beweisführung, dass Frauen auf Drängen der Freier tatsächlich ungeschützten Verkehr anbieten, sei nur mit versteckter Kamera möglich gewesen.

Insgesamt kann Sylvia Egli von Matt keine Verletzung journalistischer Grundsätze durch den beanstandeten Beitrag erkennen: «Die Botschaft der Sendung ist klar, unmissverständlich und erschreckend: Es gibt skrupellose Männer – Bordellbesitzer und Freier – die grundlegende Regeln zu missachten versuchen und damit sich selbst, insbesondere aber die Sexarbeitenden und ihr Umfeld gefährden.»

Lesen Sie den Schlussbericht 4293

Zur Sendung «Rundschau» vom 22. Juni 2016

Text: SRG.D/dl

Bild: Screenshot aus «Rundschau» vom 22.6.2016, SRF

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