Tagesschau über Menschenrechtslage in Eritrea
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Ombudsmann stellt sich hinter «Tagesschau» über Eritrea

Anlass der Berichterstattung in der «Tagesschau» und in «10vor10» vom 8. Juni 2016 war die Veröffentlichung des Berichts einer UNO-Kommission. Darin wird die Lage der Menschenrechte in Eritrea aufgezeigt. Ein Beanstander stört sich daran, dass SRF immer wieder über Eritrea berichte und die Situation der Flüchtlinge rechtfertige. Zudem stütze sich die UNO nur auf die Aussagen von Flüchtlingen. Die Beiträge seien einseitig und unausgewogen. Gemäss Ombudsmann Roger Blum haben «Tagesschau» und «10vor10» alles richtig gemacht.

Welche Aufgaben haben Informationssendungen wie die «Tagesschau» oder «10vor10»? Gemäss Franz Lustenberger, stv. Redaktionsleiter der «Tagesschau», müssen sie über die wichtigsten aktuellen und relevanten Ereignisse im In- und Ausland berichten. Der UNO-Bericht zur Menschenrechtslage in Eritrea zähle dazu. Während «10vor10» eine Kurzmeldung mit den wichtigsten Fakten sendete, befasste sich die «Tagesschau» in mehreren Beiträgen mit dem Thema.

Die «Tagesschau» habe breit über den UNO-Bericht informiert, so Lustenberger weiter. Sie habe auch den Vertreter der eritreischen Regierung zu Wort kommen lassen. Zudem hätten zwei Schweizer Parlamentarier mit unterschiedlichen Meinungen Stellung nehmen können, nämlich Thomas Aeschi (SVP) und Yvonne Frei (SP), die das Land bereist hätten. Schliesslich habe die «Tagesschau» die aktuellsten Zahlen illegal Einreisender in den Kanton Tessin präsentiert und über die Entwicklung an der Südgrenze der Schweiz informiert. Gemäss Lustenberger war die Berichterstattung von SRF ausgewogen, wahrheitsgetreu und sachlich korrekt.

Schwierige Informationslage in Eritrea

«Man sollte immer auch in Rechnung stellen, welche Berichterstattung unter den herrschenden Umständen überhaupt möglich ist», ruft Ombudsmann Roger Blum die Situation in Eritrea in Erinnerung. Denn Eritrea sei ein totalitärer Staat, gegen aussen völlig isoliert. Es gebe willkürliche Verhaftungen, Folter, Morde. Alle privaten Medien seien verboten. Die Staatsmedien lenkten und zensurierten Informationen. Nicht einmal die UNO-Kommission dürfe in den UNO-Mitgliedstaat Eritrea einreisen. Die UNO-Kommission habe gar keine andere Wahl gehabt, als mit Exilierten zu sprechen.

«Man sollte immer auch in Rechnung stellen, welche Berichterstattung unter den herrschenden Umständen überhaupt möglich ist», Ombudsmann Roger Blum

In Blums Augen hat die «Tagesschau» keine Fehler gemacht, im Gegenteil. Sie stützte sich auf mehrere Quellen (UNO-Kommission, eritreische Regierung, Schweizer Parlamentarier). Sie habe Positionen und Gegenpositionen aufgezeigt, Fakten vermittelt und hinterfragt. «Besser kann man es eigentlich gar nicht machen», lautet das Fazit des Ombudsmannes.

Schlussbericht Ombudsstelle 4283.

Zur Sendung «Tagesschau» vom 8. Juni 2016

Zur Sendung «10vor10» vom 8. Juni 2016 (ca. Min. 19.35)

Text: SRG.D/dl

Bild: Screenshot aus «Tagesschau» vom 8.6.2016, SRF

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