Russische Soldaten in Uniform in Aleppo mit Syrischen Kindern und Erwachsenen
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Wie neutral muss SRF über den Syrien-Konflikt berichten?

Ein Radiohörer ist unzufrieden mit der Berichterstattung von Radio SRF über den Syrienkonflikt. Diese sei einseitig zugunsten der Rebellen. Zudem werde Russlands Rolle in diesem Konflikt – z.B. in «Heute Morgen» vom 14. Dezember 2016 – verdreht dargestellt. Der Beanstander erwartet eine neutrale Berichterstattung. Diese Forderung kann Ombudsmann Roger Blum nicht unterstützen. In seinem Schlussbericht erklärt er die Gründe dafür.

Fredy Gsteiger, stv. Chefredaktor von Radio SRF weist den Vorwurf der Einseitigkeit zurück. Seit Ausbruch des Syrienkonflikts habe Radio SRF in seiner Berichterstattung immer wieder darauf hingewiesen, wie heterogen die Opposition sei. Dass gewichtige Elemente der Opposition die westlich-demokratischen Werte nicht teilten und teilweise massiv verletzten, sei ebenfalls mehrfach aufgezeigt worden. Beide Lager hätten sich in Syrien schwerster Kriegsverbrechen schuldig gemacht.

«Neutralität ist kein journalistisches Kriterium, sondern ein politisches.» Fredy Gsteiger, stv. Chefredaktor Radio SRF

Zur Forderung einer neutralen Berichterstattung meint Gsteiger: «Neutralität jedoch ist kein journalistisches Kriterium, sondern ein politisches». Zudem stelle sich die Frage, zwischen welchen Lagern SRF sich neutral positionieren müsste. Ziel sei vielmehr eine faktengetreue Schilderung der Konflikte sowie nachvollziehbare und gut argumentierte Einschätzungen.

Richtschnur für Medienschaffende

Im Syrienkonflikt gelte es für die Medien, zu allen Konfliktparteien Distanz zu halten, meint Ombudsmann Roger Blum, mindestens solange nicht restlos geklärt sei, welche Lager in strittigen Punkten Recht hätten. Von einer sogenannt neutralen Berichterstattung möchte Blum jedoch nichts wissen: «Medien müssen Verbrechen ‹Verbrechen› nennen können. Und Medien müssen sich an einem Massstab orientieren». Für Schweizer Medien seien das Menschenrechtserklärungen und -konventionen der Uno und des Europarats sowie die berufsethischen Normen (Pflichten und Rechte von Journalistinnen und Journalisten) des Schweizer Presserats.

«Medien müssen Verbrechen ‹Verbrechen› nennen können. Und Medien müssen sich an einem Massstab orientieren.», Ombudsmann Roger Blum

Demzufolge müssten auch Länder wie Saudi-Arabien und Katar für ihre Verbrechen gebrandmarkt werden, fordert Blum. Dies werde von westlichen Medien viel zu wenig getan. Im vorliegenden Fall, bei dem es um den Syrienkonflikt geht, findet es der Ombudsmann richtig, wenn SRF die Verdienste, aber auch die Verbrechen einer Konfliktpartei erwähnt. Anstelle der vom Beanstander geforderten neutralen und ausgewogenen Berichterstattung soll faktentreu und fair berichtet werden.


Schlussbericht Ombudsstelle 4444

Zur Nachrichtensendung «Heute Morgen» vom 14. Dezember 2016


Text: SRG.D/dl

Bild: Russische Soldaten in Aleppo. Screenshot, 28.12.16, SRF

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