Cover Buch "Jürg Jegges dunkle Seite"
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Ombudsmann stützt SRF-Berichterstattung im Fall Jürg Jegge

Die Veröffentlichung des Buches von Markus Zangger « Jürg Jegges dunkle Seite » hat ein riesiges Medieninteresse und -echo ausgelöst. Eine Beanstanderin findet die namentliche Nennung Jegges und die Vermeldung der Hausdurchsuchung unnötig. Sie fordert, die Medien sollten verantwortungsbewusster mit der Menschenwürde und dem Persönlichkeitsschutz umgehen. Sowohl die SRF-Verantwortlichen als auch der stv. Ombudsmann können diese Argumentation nicht stützen und verweisen auf die Informationspflicht der Medien.

SRF sei fair mit Jürg Jegge umgegangen, ist Rolf Hieringer, stv. Chefredaktor von Radio SRF, überzeugt. Man habe sich streng an die eigenen publizistischen Leitlinien gehalten. So habe man vor der Veröffentlichung der Vorwürfe eine Stellungnahme des angeschuldigten Pädagogen eingeholt. Damit habe man auch in Kauf genommen, später über den Fall Jegge zu berichten als andere Medien. Dieses Zuwarten habe SRF von anderen Medien sogar die Kritik eingebracht, es würde Jegge schützen. SRF habe jedoch das Recht auf Stellungnahme sehr hoch gewichtet.

«Es ist für die Opfer und die gesamte Gesellschaft wichtig, dass die Opfer ihre Stimme erheben und die Täter benennen können. Prominenz ist überhaupt kein Grund, den Täter zu schützen.» Rolf Hieringer, stv. Chefredaktor Radio SRF

Wenn ein Reformpädagoge seine Macht missbrauche und ihm anvertraute Jugendliche sexuell missbrauche, gehe das eine breite Öffentlichkeit sehr wohl etwas an, ist Hieringer überzeugt: «Es ist für die Opfer und die gesamte Gesellschaft wichtig, dass die Opfer ihre Stimme erheben und die Täter benennen können. Prominenz ist überhaupt kein Grund, den Täter zu schützen.»

Hieringer verweist darauf, dass Radio und Fernsehen SRF über die Nachrichtenmeldungen hinaus mehrere Sendungen gebracht hätten, welche das Thema aus einem grösseren Blickwinkel angegangen seien.

Person von öffentlichem Interesse

Jürg Jegge habe lange als Vorzeigepädagoge gegolten, gibt Manfred Pfiffner, stv. Ombudsmann, zu bedenken. Seine Taten stünden jedoch im krassen Widerspruch zu den Aussagen, die ihn als Pädagoge berühmt gemacht hätten. Und weiter: «Herr Jegge ist ein Mensch und vor allem ein Pädagoge von öffentlichem Interesse und die Bevölkerung hat das ‹Recht›, über seine Taten und den weiteren Verlauf des Falles informiert zu werden.»

«Herr Jegge ist ein Mensch und vor allem ein Pädagoge von öffentlichem Interesse und die Bevölkerung hat das ‹Recht›, über seine Taten und den weiteren Verlauf des Falles informiert zu werden.» Manfred Pfiffner, stv. Ombudsmann

SRF habe die Pflicht gehabt, die Bevölkerung zu informieren. Zudem sei das Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Sendungen und Hintergrundberichten von SRF aufgenommen worden.

Der stv. Ombudsmann kommt zum Schluss, SRF habe im Fall Jürg Jegge mit der notwendigen journalistischen Sorgfalt und mustergültig berichtet.

Schlussbericht Ombudsstelle 5053

Text: SRG.D/dl

Bild: Screenshot aus «10vor10» vom 13.4.2017, SRF

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