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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Reporter – Tod einer Königin» hat keine Bestimmungen verletzt

Vor zwölf Jahren hat sich die Schweizerin Katharina Hänni entschlossen, als Frau eines Stammes-Prinzen in Kamerun zu leben. « Reporter » hat ihre Auswanderung und ihr neues Leben in Afrika bis zu ihrem frühzeitigen Tod begleitet und in mehreren Sendungen dokumentiert. Eine Beanstanderin kritisiert « Reporter » vom 2. Juli 2017. Sie moniert, «Reporter» habe respektlos und ohne Empathie über die Frau berichtet. Die Dokumentation habe den Beteiligten geschadet und sei für den Tod der Frau mitverantwortlich. Sowohl die SRF-Verantwortlichen als auch Ombudsmann Roger Blum können diese Sichtweise nicht unterstützen.

Katharina Paholo Hänni selbst habe sich an SRF gewandt und vorgeschlagen, ihre Auswanderung zu begleiten, informiert Nathalie Rufer, Redaktionsleiterin «Reporter». Die Vorwürfe, die Berichterstattung habe die Würde der Frau verletzt oder gar zu ihrem Tod beigetragen, kann Rufer nicht nachvollziehen. In den letzten zwölf Jahren hätten sich die Autoren der Sendung und die Protagonistin gut kennengelernt und seien immer in Kontakt geblieben. Frau Paholo Hänni habe sich jedes Mal über den Besuch des Fernsehteams sehr gefreut. Sie habe sich bereitwillig von der Kamera begleiten lassen, auch in schwierigen Momenten. Ausserdem habe sie mit der Publikation von Büchern und mit Zeitungsinterviews eine weitere Öffentlichkeit gesucht.

«Reporter» porträtiere immer wieder Menschen mit aussergewöhnlichen Lebenswegen, die bereit seien, tiefe Einblicke in ihr Privates zu geben, so Rufer weiter. SRF sei sich bewusst, dass damit eine besondere journalistische Sorgfaltspflicht verbunden sei. Diese habe man auch mit dem Film «Tod einer Königin» eingehalten.

«Jeder journalistische Beitrag, der einen Menschen ins Zentrum stellt, kann bei anderen Menschen Gefühle auslösen. So könnten Medien über keine Politiker, Wirtschaftsführer, Künstler und Sportler mehr berichten. Stets müsste man befürchten, irgendwer könnte den Bericht zum Anlass nehmen, den Dargestellten anzugreifen oder umzubringen.» Ombudsmann Roger Blum

Keine negative Darstellung

Die Kritik, der Sendung mangle es an Respekt und Empathie, kann Ombudsmann Roger Blum ebenfalls nicht nachvollziehen, im Gegenteil: Blum findet, die Autoren des Films fühlten sich ein, liessen die Protagonisten zu Wort kommen und zeigten das Auf und Ab im Leben der Schweizerin. Diese würde zwar differenziert, aber nicht negativ dargestellt.

Blum findet den Vorwurf absurd, die Filmemacher hätten zum Tod von Frau Paholo Hänni beigetragen. Würde man dies zu Ende denken, liefe es auf ein Verbot jeglichen Journalismus hinaus: «Denn jeder journalistische Beitrag, der einen Menschen ins Zentrum stellt, kann bei anderen Menschen Gefühle auslösen: Bewunderung, Respekt, Anerkennung, Interesse, aber auch Neid, Missgunst, Hass. So könnten Medien über keine Politiker, über keine Wirtschaftsführer, über keine Künstler und über keine Sportler mehr berichten. Stets müsste man befürchten, irgendwer könnte den Bericht zum Anlass nehmen, den Dargestellten anzugreifen oder umzubringen.» Der Ombudsmann erachtet die Beanstandung als unbegründet.


Schlussbericht Ombudsstelle 5129

Zur Sendung «Reporter: Tod einer Königin» vom 2. Juli 2017


Text: SRG.D/dl

Bild: Trauerzeremonie für die verstorbene Katharina Paholo Hänni. Screenshot aus «Reporter» vom 2. Juli 2017, SRF

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