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Die «Rundschau» berichtete ausgewogen

Der «Rundschau»-Beitrag «Tempo Teufel: Null Toleranz für Raser» vom 7. Juni 2017 wurde zweifach beanstandet, weil sich Privatpersonen, die im Beitrag zu sehen waren, mit Rasern in Verbindung gebracht fühlen. Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung überhaupt nicht, die andere nur zum Teil unterstützen.

In der «Rundschau» vom 7. Juni 2017 wurde ein Beitrag gesendet, in dem der «Faszination für schnelle Autos» nachgegangen werden sollte. Mehrere Personen, die in diesem Beitrag mehr oder weniger gut sichtbar waren, fühlten sich ungerechtfertigterweise als Raser diffamiert und beanstandeten den Beitrag.

Das Thema Raser ist gemäss Ombudsmann Roger Blum ein wichtiges und weithin politisch umstrittenes Thema. Wichtig ist es, weil Raser sich und andere gefährden, politisch umstritten, weil die Mindeststrafe für Raser erneut zur Diskussion gestellt wird. Die «Rundschau» griff das Thema auf und sendete einen Beitrag aus Wetzikon, wo sich jeden Samstagabend Auto-Tuner treffen. Sieben Personen äusserten sich zum Thema und bekannten sich zu Autos mit starken Motoren. Einige schwärmten vom Rausch des schnellen Fahrens, aber niemand outete sich als Raser in der Schweiz.

Nach Auffassung des Ombudsmannes Roger Blum agierte die Redaktion in der Produktion des beanstandeten Beitrags sehr konsequent. Autonummern und allenfalls Namen wurden nur von jenen Personen angegeben, mit denen der Reporter gesprochen hatte und die ihr Einverständnis für eine Ausstrahlung ihres Auftritts gegeben hatten. Bei allen anderen Autos wurden keine lesbaren Nummernschilder gezeigt. Das SRF-Team war als solches erkennbar und filmte ausserdem auf öffentlichem Grund, was bedeutet, dass nicht von jeder einzelnen Person im Bild die explizite Erlaubnis für das Erscheinen des Beitrags eingeholt werden muss. Roger Blum kann daher die Beanstandungen zum allergrössten Teil nicht unterstützen.

Einzig einen von vier Kritikpunkten sah Blum als gerechtfertigt an. Eine Frau wurde während einer Dauer von fünf Sekunden mit der Kamera gefilmt und daher unnötig stark in den Fokus gerückt, da sie sich weder persönlich geäussert hatte, noch sonstwie relevant für den Beitrag gewesen war. Blum empfiehlt der Redaktion, diese Sequenz zu löschen, sieht jedoch keinen Anlass für eine Richtigstellung, eine Entschuldigung seitens der Redaktion oder für die Löschung des gesamten Beitrags. Das Thema wurde kontrovers und letztlich ausgewogen behandelt.

Schlussbericht Ombudsstelle 5109
Schlussbericht Ombudsstelle 5118

Zum «Rundschau»-Beitrag «Tempo Teufel: Null Toleranz für Raser» vom 7. Juni 2017

Text: SRG.D/lh

Bild: SRF/Screenshot «Rundschau»

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