Kritisierter Pferdezüchter vor seinem Stall, im Hintergrund Berge von altem Brot
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Schweiz aktuell» hat korrekt berichtet

Mittels einer Zeitraumbeanstandung kritisiert eine Fernsehzuschauerin «Schweiz aktuell» vom 4., 14. und 17. August sowie vom 15. September 2017. In den beanstandeten Beiträgen geht es um die Tierhaltung auf dem Pferdehof K. in der Gemeinde Hefenhofen, Thurgau. Die Beanstanderin moniert, «Schweiz aktuell» zeige ein verzerrtes Bild und rücke den Hofbesitzer in ein gutes Licht. Das auf dem Hof vorhandene Tierleid sei für den Zuschauer bzw. die Zuschauerin nicht ersichtlich. Zudem würden Tierschützer in ein schlechtes Licht gerückt und als finanzschwach und unwissend dargestellt. Nach Ansicht von Ombudsmann Roger Blum hat «Schweiz aktuell» fair und ausgewogen berichtet. Blum kann keine programmrechtlichen Verstösse erkennen.

Basil Honegger, Redaktionsleiter von «Schweiz aktuell», weist die Vorwürfe zurück. Die Ausgangslage sei nicht so absolut eindeutig, wie sie von der Beanstanderin wahrgenommen werde. Eine zentrale Rolle spielten die Fotos von ausgehungerten oder toten Tieren. Diese seien den Medien, darunter «Schweiz aktuell», vom «Verein gegen Tierfabriken» zur Verfügung gestellt worden. Nicht alle dieser Fotos könnten eindeutig dem Hof in Hefenhofen zugewiesen werden. Diesen Beweis müsse jedoch nicht «Schweiz aktuell», sondern ein Gericht erbringen.

«Aufgabe von ‹Schweiz aktuell› ist es, die wichtigsten Aspekte einer Kontroverse darzulegen, so dass sich der Zuschauer ein eigenes Bild machen kann», so Honegger. Dabei müssten alle direkt involvierten Parteien zu Wort kommen. «Schweiz aktuell» habe den Bauern U. K. nicht als Opfer dargestellt. Man habe in den Beiträgen darauf hingewiesen, dass U. K. wegen Verletzung der Tierschutzverordnung und wegen Drohung gegen Beamte bereits rechtmässig verurteilt worden sei. Die Redaktion habe ihm jedoch journalistisch korrekt die Gelegenheit gegeben, im neuen Fall zu den Vorwürfen und zu den Handlungen der Behörden Stellung zu nehmen. Zudem gelte für Beschuldigte bis zu einem rechtsgültigen Urteil die Unschuldsvermutung. Insgesamt habe «Schweiz aktuell» nüchtern, ausgewogen und sachgerecht über den Fall Hefenhofen berichtet.

«Aufgabe von ‹Schweiz aktuell› ist es, die wichtigsten Aspekte einer Kontroverse darzulegen, so dass sich der Zuschauer ein eigenes Bild machen kann.» Basil Honegger, Redaktionsleiter «Schweiz aktuell»

Die Gesamtheit der Sendungen zählt

«Schweiz aktuell» habe zum Fall Hefenhofen insgesamt zwölf Sendungen und eine Kurzmeldung ausgestrahlt, informiert Ombudsmann Roger Blum. Er weist darauf hin, dass bei einer Zeitraumbeschwerde nicht nur einzelne Sendungen, sondern das Gesamte betrachtet werden müsse um zu beurteilen, ob ein Sender das Radio- und Fernsehgesetz verletzt habe. Blum kommt nach Berücksichtigung aller Sendungen zum Schluss, dass «Schweiz aktuell» die Geschichte des Falls Hefenhofen sehr genau erzähle. Es würden keine Zustände beschönigt und auch nicht für den Bauern U. K. Partei ergriffen. Die Sendungen seien vielfältig, farbig und differenziert. SRF habe fair und ausgewogen berichtet. Der Ombudsmann kann die Beanstandung nicht unterstützen.


Schlussbericht Ombudsstelle 5191

Zur Sendung «Schweiz aktuell» auf srf.ch bzw. im SRF player


Text: SRG.D/dl

Bild: Bauer U. K. auf seinem Hof. «Schweiz aktuell» vom 4. August 2017, Screenshot/SRF

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