Flüchtlingskinder in Bangladesh
SRG Deutschschweiz News Ombudsstelle

«Burma» ist kein Kolonialbegriff

In der Sendung «Echo der Zeit» auf Radio SRF1 vom 29. Januar 2018 wurde ein Beitrag über die Flüchtlingssituation in Bangladesch und Burma platziert. Beanstandet wurde die Verwendung des Ländernamens «Burma» anstelle von «Myanmar». Die Beanstanderin bezeichnet «Burma» – den alten Namen des Landes – als kolonial und stellt die Frage in den Raum, ob sich die SRG weigere, Abstand vom Kolonialismus zu nehmen. Sie hebt hervor, dass Myanmar bereits seit geraumer Zeit unabhängig sei und die Hauptstadt auch nicht mehr Rangoon heisse.

Des Weiteren wurde generell die Aussprache der Moderation bemängelt. Die falsche Aussprache von Begriffen, so die Beanstanderin, weise auf eine schwache Kenntnis der Sprecher hin. Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredakteur von Radio SRF, verfasste die Stellungnahme der Redaktion. Hinsichtlich der bemängelten Sprachfähigkeiten der Sprecher antwortet er dementsprechend auf einer allgemeinen Ebene, weist auf die breite Ausbildung und die vielseitige Tätigkeit der Moderatorinnen und Moderatoren sowie auf die Verwendung der Aussprache-Datenbank der ARD als Leitplanke hin.

Burma nach wie vor geläufig

In der Stellungnahme der Redaktion betont Gsteiger, dass die Umbenennung Burmas erst lange nach der Erlangung der Unabhängigkeit vorgenommen wurde. Der Name wurde also nicht im Zuge einer Befreiung vom Kolonialismus geändert, sondern unter der Militärdiktatur. Zudem war und ist dieser Akt im Land selbst höchst umstritten.

Wenn also in der Berichterstattung von Burma und nicht von Myanmar die Rede ist, so ist das kein Zeichen für fehlende Distanz zum Kolonialismus, sondern für eine redaktionell-kritische Distanz gegenüber einer Militärdiktatur. Gsteiger fügt an, dass im deutschen Sprachraum die Bezeichnung Burma immer noch geläufiger ist und von den meisten Leitmedien hauptsächlich benutzt wird. Die Begriffsverwendung wird auch immer wieder kritisch reflektiert.

Ombudsmann Roger Blum stützt die Ansicht der Redaktion. Solche Entscheide gehören seiner Meinung nach zur Programmautonomie der Redaktionen und eine Missachtung des Radio- und Fernsehgesetzes ist für ihn nicht erkennbar, weshalb er der Beanstandung nicht beipflichten kann.


Schlussbericht Ombudsstelle Nr. 5322


Text: SRG.D/lh

Bild: Reuters/Damir Sagolj

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Ombudsmann stützt SRF-Berichterstattung über verfolgte Muslime in Myanmar

Ombudsmann stützt SRF-Berichterstattung über verfolgte Muslime in Myanmar

Die Berichterstattung von Radio und Fernsehen SRF über die Verfolgung von Muslimen in Myanmar beschäftigte die Ombudsstelle. Ein Beanstander kritisiert die umfangreiche und häufige Berichterstattung über die Verfolgung der Rohingyas in Myanmar. Er verlangt, SRF solle auch die Situation von verfolgten Christen mit dem gleichen zeitlichen und journalistischen Aufwand beleuchten. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «Echo der Zeit» über Medikamentenversuche war korrekt

«Echo der Zeit» über Medikamentenversuche war korrekt

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines Beitrags von «Echo der Zeit» über Medikamentenversuche in der Klinik Münsterlingen (TG) nicht unterstützen. Ein Beanstander findet den Beitrag nicht ausgewogen. Blum ist der Auffassung, dass es möglich sei, über negative Vorfälle zu berichten, ohne stets die jeweiligen positiven Aspekte zu erwähnen.

Weiterlesen

Bild von Sendungen über Chemnitz vor dem Ombudsmann

Sendungen über Chemnitz vor dem Ombudsmann

Ombudsmann Roger Blum behandelte vier Beanstandungen zur Berichterstattung über Demonstrationen und Ausschreitungen in den deutschen Städten Chemnitz und Köthen. Betroffen sind die «Tagesschau» und die Radiosendung «Echo der Zeit». Ombudsmann Roger Blum kann keine der vier Beanstandungen unterstützen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht