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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Auch Magdalena Martullo-Blocher war zufrieden

SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher war zu Gast beim «Rundschau talk» vom 14. März 2018. Ein Zuschauer empfand die Arbeit des Moderations-Duos Brotz und Wille als untragbar und schrieb eine Beanstandung, die vom Ombudsmann jedoch nicht unterstützt wird.

In einer sich über mehrere Tage hinziehenden E-Mail-Korrespondenz mit der Rundschau-Redaktion äusserte der Beanstander eine Reihe von Vorwürfen gegenüber dem Moderationsduo Sandro Brotz und Susanne Wille, welche die SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher in ihrer Sendung interviewt hatten. Unter anderem war auch von «grobfahrlässiger Manipulation» und «Verspottung der Gesellschaft» die Rede. Nationalrätin Martullo-Blocher sei in der Sendung nicht angemessen zu Wort gekommen. Ausserdem hätte man (gemeint ist wohl das Moderationsduo) Unwahrheiten über sie verbreitet, sie lächerlich gemacht und sich anstands- und respektlos verhalten.

Im Verlauf dieser Korrespondenz äusserte sich neben Sandro Brotz auch Marianne Gilgen, leitende Produzentin von «Rundschau talk». Beide betonten unter anderem, dass sich Frau Martullo-Blocher nach der Sendung persönlich und ausserdem am Tag danach für das Gespräch und den fairen Umgang bedankt und sich – entgegen der Wahrnehmung des Beanstanders – offenbar überhaupt nicht übergangen gefühlt hatte. Diese Argumente überzeugten den Beanstander jedoch nicht. In seinen Antworten präzisiert Sandro Brotz seine Sicht auf seine Arbeit als Journalist: Es gehe für ihn stets darum, alle Argumente offenzulegen und, wo nötig, nachzuhaken. Auch sei es für sein Arbeitsverständnis essenziell, die Gegenseite immer zu Wort kommen zu lassen.

Irrtum der Neutralität

Ombudsmann Roger Blum fasst die verschiedenen E-Mails zusammen und extrahiert eine Reihe von Einzelvorwürfe an die Adresse von Brotz und Wille. Blum betont, dass die Medienleute von SRF keinesfalls immer ausgewogen und neutral zu berichten haben. Verlangt wird vielmehr, dass faktengetreu und fair berichtet wird. Ausgewogen müssen Sendungen nur vor Wahlen und Abstimmungen sein – dort gilt das Vielfaltsgebot für jeden einzelnen Beitrag, in dem Befürworter und Gegner oder Kandidierende auftreten.

Daraufhin erläutert Blum präzise, welche Rolle eine Journalistin in einem Interview einzunehmen hat. Unabhängig von der eigenen Einstellung möchte sie den Interviewpartner dazu bringen, möglichst viele prägnante Aussagen zu machen – vielleicht auch solche, die diese Person noch nie gemacht hat. Wird also eine SVP-Nationalrätin interviewt, so ist es nur logisch, dass die Interviewerin eine eher «linke» Position einzunehmen hat, um das Gespräch kontrovers gestalten zu können. Dasselbe gilt im umgekehrten Fall – wird eine Vertreterin der SP interviewt, so hat der Journalist eine eher «rechte» Position einzunehmen.

Weiter muss die Interviewerin dafür sorgen, dass alle relevanten Themen besprochen werden können und dass das Gespräch vorangetrieben wird. Hierzu gehört auch, dass der Gast von Zeit zu Zeit unterbrochen wird. Doch auch nachdem Blum sich die ganze Sendung angesehen hatte, fand er keine Argumente dafür, auch nur einen Einzelvorwurf des Beanstanders zu unterstützen.

Schlussbericht Ombudsstelle 5413

Zur Sendung «Rundschau talk» vom 14. März 2018

Text: SRG.D/lh

Bild: Screenshot aus der beanstandeten Sendung

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