Keyvisual der Sendung Tagesschau
SRG Deutschschweiz News

Beschwerden gegen SRF abgewiesen

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI hat drei gegen SRF-Sendungen eingegangene Beschwerden untersucht. Die Kommission kam zum Schluss, dass SRF überall sachgerecht informiert hat, wenngleich eine «Tagesschau»-Anmoderation als «mangelhaft» bezeichnet wurde.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Bündner Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

«Tagesschau»: Sachgerecht, aber schlecht moderiert

Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen befand die UBI über einen Beitrag der Nachrichtensendung «Tagesschau» von Fernsehen SRF vom 1. Mai 2018. Im Zentrum von diesem stand eine Momentaufnahme der Stimmung zu einem Rahmenabkommen der Schweiz mit der Europäischen Union (EU). In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde moniert, der Beitrag habe Fake News vermittelt, indem in sachlich unzutreffender Weise aus Ergebnissen einer Meinungsumfrage eine Kehrtwendung der Stimmung zu einem Rahmenabkommen abgeleitet worden sei. Wie die Beschwerdeführerin kam auch die UBI zum Schluss, dass die Anmoderation mangelhaft und unsorgfältig war. Ergebnisse einer Meinungsumfrage zu den Beziehungen der Schweiz mit der EU wurden in überspitzter und nicht transparenter Weise wiedergegeben. Der nachfolgende Filmbericht, in welchem sich der Bundespräsident, der EU- und andere Botschafter sowie Teilnehmer eines Podiumsgesprächs zur Stimmungslage sowie zu den Verhandlungen um ein Rahmenabkommen äusserten, trug aber massgeblich zu einer freien Meinungsbildung des Publikums bei. Die UBI kam deshalb nach intensiver Diskussion mit sechs zu drei Stimmen zum Schluss, dass der Beitrag insgesamt das Sachgerechtigkeitsgebot trotz der mangelhaften Anmoderation nicht verletzt hat.

Beschwerde einstimmig abgelehnt

Ebenfalls Gegenstand einer Beschwerde bildete die «Samstagsrundschau» von Radio SRF vom 10. März 2018, in welchem der AXPO-CEO befragt wurde. Anlass des Gesprächs bildete der Entscheid der Aufsichtsbehörde ENSI, dass das Atomkraftwerk Beznau 1 nach einem längeren Unterbruch seinen Betrieb wieder aufnehmen kann. Gegen das Interview mit dem AXPO-Exponenten erhoben Vertreter der ENSI-Mahnwache Beschwerde. Ihre Rügen, wonach der Moderator Aussagen seines Gastes zu wenig hinterfragt habe und die Sendung eine Plattform für den Exponenten der Atomwirtschaft gewesen sei, erachtete die UBI aber als unbegründet. Der Moderator konfrontierte den AXPO-CEO mit zahlreichen Kritikpunkten und hinterfragte dessen Antworten häufig. Umstrittene Aussagen des Gastes kamen mit einer Ausnahme zum Ausdruck. Bei einer Diskussionssendung sind die Anforderungen an die Sachgerechtigkeit zudem nicht gleich hoch wie bei rein redaktionell aufbereiteten Sendungen. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab.

«Arena» blieb ausgewogen

Als unbegründet erachtete die UBI ebenfalls eine Beschwerde gegen die Diskussionssendung «Arena» vom 13. April 2018. Thema der Sendung mit dem Titel «Entwaffnete Schweiz» war das geplante neue Waffenrecht. Die wesentlichen Fakten zur Vorlage des Bundesrats sowie die Positionen von Befürwortern und Gegnern wurden korrekt und in transparenter Weise vermittelt. Der in der Popularbeschwerde behauptete angebliche tendenziöse Charakter zu Gunsten eines schärferen Waffenrechts stellte die UBI nicht fest. Sie wies die Beschwerde gegen die Sendung daher einstimmig ab wie auch diejenige gegen die ebenfalls gerügte Sendungsankündigung auf der Website. Diese Ankündigung enthielt zwar einen etwas irreführenden Satz, welcher aber alleine nicht geeignet war, eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots zu begründen.

Text: UBI

Bild: SRF/Keyvisual Tagesschau

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von UBI weist Beschwerden gegen «Arena» mit Historiker Ganser ab

UBI weist Beschwerden gegen «Arena» mit Historiker Ganser ab

Die «Arena»-Sendung «Trumps Krieg gegen die Medien» stellt aus Sicht der Beschwerdeinstanz UBI keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz dar. Das Publikum habe sich ein Bild zum Thema machen können - trotz unfairer Behandlung des Historikers Daniele Ganser.

Weiterlesen

Bild von UBI weist Beschwerden gegen SRF ab

UBI weist Beschwerden gegen SRF ab

Drei bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen beanstandete Publikationen von SRF haben die inhaltlichen Mindestanforderungen des Radio- und Fernsehgesetzes erfüllt. Die UBI hat die Beschwerden abgelehnt.

Weiterlesen

Bild von Beschwerden gegen SRF-Publikationen: UBI-Beschlüsse

Beschwerden gegen SRF-Publikationen: UBI-Beschlüsse

Die UBI hat an ihren Beratungen vom 2. November 2023 Beschwerden gegen die «Rundschau», «Arena» und «Das VAR’s» von Fernsehen SRF sowie gegen einen Facebook-Beitrag von SRF Archiv abgewiesen. Gutgeheissen hat sie die Beschwerde gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars zu einem Online-Artikel.

Weiterlesen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht