Bild von «Tagesschau»-Beitrag zu Tim und Struppi beanstandet
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Tagesschau»-Beitrag zu Tim und Struppi beanstandet

Gegen den «Tagesschau»-Beitrag «90 Jahre Tim und Struppi» vom 10. Januar 2019 ging eine Beanstandung ein. Kritisiert wurde das Nichterwähnen der antisemitischen Züge des Autors Hergé. Der Ombudsmann Roger Blum unterstützt die Beanstandung teilweise.

Im «Tagesschau»-Bericht wurde das 90-Jahre-Jubiläm der bekannten Comicreihe «Tim und Struppi» zum Anlass genommen, die Ursprünge der Figuren, deren Wiedererkennungswert sowie den weltweiten Erfolg zu beleuchten. Speziell hervorgehoben wurde der umstrittene Band «Tim im Kongo». Im Beitrag wird deutlich gemacht, wie stereotyp Afrikaner in diesem Comic dargestellt worden sind.

Der Kollaborateur Hergé

Die Beanstandung richtet sich nicht gegen die im Beitrag erwähnten Fakten, sondern moniert, dass der eigentliche Skandal nicht der Rassismus sei, den SRF im Beitrag erwähnt, sondern die «Kongogräuel des belgischen Königs». Diese hätten Millionen von Kongolesinnen und Kongolesen das Leben gekostet. Weiter kritisiert er, dass Hergés antisemitische Aktivitäten sowie sein Verhältnis zu den Nationalsozialisten im Beitrag nicht erwähnt wurden. Hergé habe Wahlplakate und Bücher von belgischen Faschisten illustriert, habe während der deutschen Besatzung antisemitische Karikaturen für das Propagandaorgan der Nazis gezeichnet und sei aufgrund seiner Kollaboration mit dem Feind nach dem Krieg verurteilt worden.

Die Figuren standen im Zentrum

Für die «Tagesschau» verfassten Redaktionsleiterin Regula Messerli und SRF-Redaktorin Corinne Stöckli eine Stellungnahme. Die Redaktion anerkennt die Kritik an Hergé und wehrt sich dennoch gegen den Vorwurf der Unausgewogenheit, da es im Beitrag nicht um den Autor, sondern um die Figuren des Werks ging. Diese wurden im Beitrag auch tatsächlich kritisch hinterfragt. Die Thematisierung von Hergés Gesinnung hätte den Rahmen des zweiminütigen Beitrags bei Weitem gesprengt, zumal eine kurze Erwähnung nicht genügt, sondern weitere Fragen aufgeworfen hätte.

Der Mitläufer Hergé

Ombudsmann Roger Blum stellt in seiner Beurteilung der Beanstandung fest, dass unterschieden werden muss zwischen dem Künstler und der (politischen) Person Hergés. Weiter kommt er zum Schluss, dass Hergé in erster Linie Mitläufer, kein Täter war. Er hatte sich den Machthabern angepasst und deren Denken und Reden übernommen, ohne der machtausübenden Partei anzugehören. Er war kein überzeugter Nationalsozialist, jedoch ein Antisemit.

Teilweise unterstützt

Die zentrale Frage ist, was in diesem Zusammenhang zwingend in einem «Tagesschau»-Bericht erwähnt werden muss, damit selbiger sachgerecht ist. Die Kolonialgeschichte habe nichts zu suchen in einem Beitrag, der dem Geburtstag von berühmten Comic-Figuren gewidmet ist. Allerdings, so Blum, hätte in einem Nebensatz auf Hergés Gesinnung hingewiesen werden sollen. Daher kann der Ombudsmann die Beanstandung zumindest zum Teil unterstützen.

Zum Schlussbericht 5714

Zum «Tagesschau»-Beitrag «90 Jahre Tim und Struppi» vom 10. Januar 2019

Text: SRG.D/lh

Bild: Tim und Struppi/Illustration Cleverclip

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Ombudsfall: die «Tagesschau» über Strassenschwerverkehr

Ombudsfall: die «Tagesschau» über Strassenschwerverkehr

Der Schweizerischer Nutzfahrzeugverband ASTAG beanstandete einen Beitrag der «Tagesschau» zu mangelhaften Lastwagen sowie die SRF-Berichterstattung über den Strassenschwerverkehr im Allgemeinen. Eine von Ombudsmann Roger Blum iniziierte Aussprache zwischen SRF und ASTAG führte zu einer Annäherung.

Weiterlesen

Bild von Ombudsstelle: «Tagesschau» berichtete angemessen

Ombudsstelle: «Tagesschau» berichtete angemessen

Am 6. Mai fand die Landsgemeinde in Glarus statt. Der Beanstander kritisiert in seinem Schreiben, dass die «Tagesschau» an diesem Tag nicht über dieses politische Ereignis berichtet hat.

Weiterlesen

Bild von Ombudsfall: «Tagesschau» verletzte Menschenwürde nicht

Ombudsfall: «Tagesschau» verletzte Menschenwürde nicht

Von der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sind Menschen dispensiert, die aus medizinischen Gründen keine Maske aufsetzen können. Ein Zuschauer machte die Missachtung der Grundrechte und Menschenwürde gelten, weil ein Cerebral-Gelähmter zur Maskenpflicht befragt wurde. Die «Tagesschau» hat aber korrekt berichtet.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht