Die Illustration zeigt einen Demonstranten, dem ein Polizist mit kugelsicherer Weste und Helm mit heruntergelassenem Visier eine Russland-Flagge entreisst
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Tagesschau» über Demonstration in Moskau beanstandet

Die «Tagesschau» berichtete am 3. August 2019 über verhinderte Demonstrationen in Moskau und über den Umgang der Regierung mit den Protestierenden. Ein Beanstander findet den Bericht einseitig antirussisch geprägt. Ombudsmann Roger Blum hält den überwiegenden Teil seiner Kritik für unbegründet.

Im Beitrag «Hunderte Festnahmen» der «Tagesschau» vom 3. August 2019 versuchte SRF zu zeigen, wie die russischen Sicherheitskräfte Personen im Stadtzentrum Moskaus festnahmen, weil sie glaubten, dass sich diese zu einer Demonstration zusammenfinden würden. Anlass des Protests ist die Forderung nach faireren Lokalwahlen in Russland. SRF filmte vor Ort und setzte unter anderem auf Schilderungen von SRF-Korrespondentin Luzia Tschirky.

Viele Vorwürfe

Bereits hier setzt der erste Vorwurf des Beanstanders ein. Das SRF-Personal ist seiner Meinung nach Teil der Demonstration gewesen. In seiner Stellungnahme weist Franz Lustenberger diese Kritik dezidiert von sich. «Berichterstattung setzt Präsenz vor Ort voraus, nur so kann sich ein Reporter/eine Reporterin ein Bild der Ereignisse machen», schreibt der ehemalige stellvertretende Redaktionsleiter der «Tagesschau».

Der Beanstander erhebt eine Reihe weiterer Vorwürfe. So zweifelt er die Kompetenz von Mischa Gabowitsch an, der im Beitrag eine Einschätzung der Lage abgibt. Es werde zudem vorgegaukelt, Korrespondentin Luzia Tschirky sei verhaftet worden, obwohl nur eine Personenkontrolle durchgeführt worden sei. Diese und weitere Vorwürfe werden jedoch von Franz Lustenberger entkräftet. Auch Ombudsmann Roger Blum stützt die Perspektive der Redaktion: Der Soziologe und Zeithistoriker Mischa Gabowitsch hat ausgewiesenes Fachwissen über die politischen Verhältnisse in Russland. Es ist zudem unerheblich, ob Luzia Tschirky verhaftet oder im Polizeiwagen nur kurz kontrolliert worden ist. Beides geht nicht: Die Pressefreiheit ist ein zentrales Grundrecht, und zu diesem Grundrecht gehört das Recht, auch über Demonstrationen frei und unbehelligt berichten zu können.

Fehlende Info

Einzig in einem der vielen Kritikpunkte gibt Roger Blum dem Beanstander Recht. Die Aussage, dass die Polizei «keinerlei Demonstrationen für faire Lokalwahlen» wolle, ist nicht richtig. Es gab eine Bewilligung für eine Demonstration an diesem Tag, allerdings weit ausserhalb des Stadtzentrums. Die Behörden wollen, dass Demonstrationen möglichst wenig Medienaufmerksamkeit erregen, und dieses Ziel ist erreicht, wenn sie aus dem Zentrum verbannt werden können. Die Opposition will natürlich umgekehrt durch Sichtbarkeit im Zentrum Medienaufmerksamkeit erregen. Im Beitrag hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass die Kundgebung im Zentrum nicht bewilligt war. Roger Blum hat dies bereits einmal moniert ( Fall Nr. 5114, Schlussbericht vom 28. Juli 2017 ).

Roger Blum kommt zum Schluss, dass der Beitrag der «Tagesschau» insgesamt sachgerecht war. Er unterstützt die Beanstandung aus erwähntem Grund teilweise.


Schlussbericht Ombudsstelle 6078

Zur «Tagesschau» vom 3. August 2019


Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Cleverclip

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