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«10 vor 10»-Beitrag «Coronavirus: Fakecheck» beanstandet III

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Mit Ihrer E-Mail vom 20. März 2020, die Sie irrtümlich zuerst an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sandten, von wo sie an die Ombudsstelle weitergeleitet wurde, beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 19. März 2020 und dort den Beitrag über virale Videos mit dem Titel «Coronavirus: Fakecheck».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Seit geraumer Zeit herrscht im Radio und Fernsehen eine tendenzielle Berichterstattung. Neben der bundesrätlichen Meinung hat es in den Medien kein Platz für gegenteilige Meinungen. Nein ganz im Gegenteil, gestern wurden im 10 vor 10 Ärzte welche eine andere Ansicht vertreten sehr kritisiert.

Wir leben doch in einer Demokratie in welcher viele Meinungen herrschen dürfen. Die Bürger werden mit ihren Beiträgen voller Angst total verunsichert und die Zukunft wird schwarz dargestellt. Die Bürger haben ein Recht auf eine unabhängige Berichterstattung!

Bis anhin war ich immer der Meinung, dass SRF eine ausgewogene Berichterstattung senden müsste. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise werden kritische Meinung nicht geduldet.»

B. Gerne nehme ich dazu Stellung: Sie sprechen von «tendenzieller Berichterstattung». Vermutlich meinen Sie tendenziöse. Sie sind also der Meinung, dass Radio und Fernsehen SRF einseitig berichten und bestimmte Ansichten unterdrückt. Ich sehe das aufgrund langjähriger Beobachtung nicht so. SRF gibt anderen und kritischen Stimmen durchaus Raum. Gerade im Zusammenhang mit dem Coronavirus habe ich mehrere Beanstandungen erhalten, in denen bemängelt wurde, dass es Fachleute gibt, die im Fernsehen die Massnahmen des Bundesrates und des Bundesamts für Gesundheit als zu spät, tu wenig weitreichend, zu weitreichend oder nicht passend kritisierten. Jetzt müsse man doch strammstehen und klaglos den Anordnungen der Behörden folgen, es gehe doch nicht an, wenn jetzt in Fernsehen Kritik geübt wird! Die einen orten also zu viel Kritik, sie finden, Kritik werde unterdrückt.

Nun muss man allerdings unterscheiden zwischen anderen Meinungen einerseits und unwahren Behauptungen, ja Lügen oder Verschwörungstheorien anderseits. Das Radio- und Fernsehgesetz schreibt den Rundfunkmedien vor: «Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.» [2] Aber diese Verpflichtung entbindet die Rundfunkmedien nicht von der Suche nach der Wahrheit. Der Schweizer Journalistenkodex verlangt in seiner 1. Ziffer von den Journalistinnen und Journalisten: «Sie halten sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu erfahren.» [3] Wenn zwei Personen widersprechende Meinungen äußern und die eine sagt die Wahrheit, die andere aber lügt, dann besteht die Aufgabe der Medien nicht darin, beiden gleich viel Raum zu geben und beide kommentarlos «abzubilden». Vielmehr verlangt das Wahrheitsgebot, dass die Medien mit Hilfe von Recherchen die Fakten überprüfen und angebliche Fakten als solche kennzeichnen.

Die beiden Ärzte, die auf Youtube und in anderen Online-Kanälen auftreten, negieren beide die Gefährlichkeit des Covi19, ohne dass sie selber in dem Bereich forschen.[4] Rolf Kron ist ein praktischer Arzt, Homöopath und Impfgegner in Kaufering (Bayern).[5] Dr. Wolfgang Wodarg ist promovierter Psychiater, ausgebildeter Internist, Medizinethiker, früherer Amtsarzt in Flensburg, SPD-Bundestagsabgeordneter von 1994 bis 2009 und heute (seit 2002) für die SPD Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg. Er brandmarkt die Bekämpfung des Corona-Virus als «Panikmache» und redet von einer Verschwörung. Vor allem Wodarg versteht sicher etwas von der Materie, verkennt aber, dass es sich beim neuen Coronavirus nicht um ein endemisches handelt wie vier der bisherigen, sondern um ein pandemisches wie Mers und Sars und sich exponentiell ausbreitet und dass es dagegen noch keinen Impfstoff und kein Heilmittel gibt. Der «Spiegel» hat sich in einem sorgfältigen Artikel mit Wodargs Argumentation auseinandersetzt und sie widerlegt. Am Schluss steht in dem Artikel: «Wenn abwegige Einzelmeinungen anerkannten Fakten scheinbar gleichberechtigt gegenübergestellt werden, entsteht ein falscher Eindruck – eine sogenannte false Balance oder falsche Gewichtung. Sie zu vermeiden, ist gerade in Krisenzeiten wichtig.»[6]

Geprüftes Wissen konnten jedoch die beiden von «10 vor 10» herangezogenen Fachleute präsentieren. Der Virologe Prof. Dr. Volker Thiel ist Direktor des Instituts für Virologie und Immunologe an der Universität Bern und Angehöriger der gemeinsamen bernisch-zürcherischen Veterinärmedizinischen Fakultät.[7] Der Epidemologe Prof. Dr. Richard Neher ist assoziierter Professor am Biozentrum der Universität Basel. Er war Postdoc an der University of California in Santa Barbara und Forschungsgruppenleiter am Max Planck-Forschungszentrum.[8] Beide sind renommierte Forscher. Sie haben die Hauptthesen von Kron und Wodarg, das Coronavirus sei erstens nur eine gewöhnliche Grippe, es sei zweitens kein neues Virus und die ganzen Schutzmaßnahmen seien drittens Panikmache, widerlegt und damit als Fakes enttarnt. Und genau das ist die Aufgabe von seriösem Journalismus, auch und gerade in Zeiten großer Unsicherheit. Das Gesetz verlangt nicht, dass die Sendungen von Radio und Fernsehen «ausgewogen» seien. Es verlangt, dass sie «sachgerecht» sind. Und es erwartet, dass die Journalistinnen und Journalisten unabhängig agieren, mit Distanz zu allem und jedem. Das hat «10 vor 10» getan. Weil es damit» seinem Auftrag nachgekommen ist, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/sendung/10vor10?id=c38cc259-b5cd-4ac1-b901-e3fddd901a3d

[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[3] https://presserat.ch/journalistenkodex/erklaerung/

[4] https://eingeschenkt.tv/rolf-kron-corona-virus-hat-der-wahnsinn-system/ ; https://www.youtube.com/watch?v=va-3zS9q1yo

[5] http://www.rolf-kron.de/pages/praxis/werdegang.php

[6] https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-die-gefaehrlichen-falschinformationen-des-wolfgang-wodarg-a-f74bc73b-aac5-469e-a4e4-2ebe7aa6c270

[7] https://www.researchgate.net/scientific-contributions/50921870_Volker_Thiel

[8] https://www.biozentrum.unibas.ch/research/researchgroups/eigene-seiten/unit/neher/miscellaneous/cv-of-richard-neher-23782/

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