Fehlende Information über Atomkraftwerke in «Kinder-News»
Ein Beanstander wirft den Macher:innen der «Kinder-News» vor, sie hätten Kernenergie zu Unrecht als schädlicher für die Umwelt dargestellt als andere Energieträger. Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass im ersten Teil der Sendung tatsächlich eine für die Meinungsbildung wesentliche Information unterschlagen wurde.
Am 4. November 2021 berichtete das Format «Kinder-News» über die Themen «erneuerbare Energien» und «Strom sparen». Die Sendung war dabei in drei Beiträge aufgeteilt. Der erste Beitrag bestand aus einem Erklärstück, welches den Kindern die Arten der Energiegewinnung aufzeigen sollte. Der Fokus lag darauf, welche Quellen zu den erneuerbaren Energien zählen und welche nicht.
Nicht mit Kohlekraftwerk gleichzusetzen
Der erste Beitrag wurde von der Anmoderation «Wie können wir Strom herstellen, der weniger schädlich für unsere Umwelt ist, als mit Atomkraftwerken oder Kohlekraftwerken?» eingeleitet. Der Beanstander wirft der Redaktion vor, damit eine grobe Falschinformation verbreitet zu haben, denn die Kernenergie sei eine Form der nachhaltigen Stromproduktion mit dem geringsten CO2-Ausstoss, zusammen mit der Windenergie. Bezüglich Ressourcen und Fläche sei Kernenergie sogar «einsame Spitze».
Die Redaktion räumt in ihrer Stellungnahme ein, die Anmoderation habe einen falschen Eindruck wecken können, nämlich, dass die Redaktion die Kernenergie derselben Kategorie zuordne wie Kohlekraftwerke. Insbesondere, da im anschliessenden Beitrag auf die Darstellung von Kernenergie bewusst verzichtet wurde.
Die Redaktion betont jedoch, dass die Anmoderation zur Einleitung für das Thema «Erneuerbare Energien» gedacht gewesen sei. Es seien keine Aussagen zur Umweltverträglichkeit der Kernkraft gemacht worden, sondern es sei ausschliesslich ein Vergleich zwischen erneuerbaren und nicht-erneuerbaren Energien wie Erdöl, Erdgas und Kohle hergestellt worden.
Zwei verschiedene Aussagen
Im zweiten Beitrag ging es um die Stromgewinnung aus Wasserkraft. Weiter wurde erklärt, dass die Schweiz – besonders im Winter – auch Strom aus dem Ausland zukaufen müsse. Der Bundesrat rechne in einem Worst-Case-Szenario damit, dass der Strom in der Schweiz künftig knapp werden bzw. dass es zu einem Stromausfall kommen könnte. Der Mediensprecher der Elektrizitätswerke der Stadt Zürich hält dieses Szenario allerdings für sehr unwahrscheinlich. Der Beanstander kritisiert hier, dass die Aussagen zur Stromknappheit den Aussagen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und «Avenir Suisse», dem Thinktank der Wirtschaft, widerspreche.
Diesen Vorwurf weist die Redaktion zurück. Man habe nicht behauptet, dass es zu keinem Stromausfall kommen könne. Im Beitrag habe man lediglich die Aussagen zweier Personen gegenübergestellt. Alles in allem sei die Redaktion deshalb der Meinung – trotz der nicht exakt getexteten Anmoderation – keine Falschinformationen verbreitet zu haben.
Die Ombudsstelle gibt der Redaktion bezüglich der Korrektheit des zweiten Teils der Sendung Recht. Es wurden zwei Meinungen einander gegenübergestellt. Die Zuschauenden hätten sich aufgrund der Gegenüberstellung eine eigene Meinung bilden können.
Gewichtung der Umweltbelastung
Hingegen sei der erste Teil tatsächlich nicht sachgerecht gewesen: Nachdem zu Anfang der Sendung die Atomkraft erwähnt wurde, wäre es für eine Meinungsbildung unumgänglich gewesen, auf die Atomkraft als CO2-armen Energieträger einzugehen.
Alternativ, so die Ombudsstelle, hätte man auch bei der Umschreibung der Umwelt ansetzen können. Durch eine Erklärung der starken Belastung bei einem Atomunfall und der offenen Fragen bezüglich der Lagerung von radioaktiven Abfällen hätte die Bedeutung für die Umweltbelastung eine andere Gewichtung erhalten. Der Ausdruck «schädlich für die Umwelt» wäre damit über den CO2-Ausstoss hinaus erklärt worden.
Die beanstandete Sendung im Video:
Die beanstandete Sendung im Video:
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