Plasmaball
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Hat Radiosendung Elektrosmog-Betroffene verspottet?

Die Radiosendung «100 Sekunden Wissen», ausgestrahlt am 23.10.14 auf SRF 2 Kultur, zum Thema «Elektrochonder» wurde von drei Radiohörenden beanstandet. Sie monieren, die Sendung habe Elektrosmog-Betroffene verspottet und Fakten einseitig dargestellt.

Alle drei Beanstander sind der Ansicht, die monierte Sendung habe von Elektrosmog betroffene Menschen als ‹eingebildete Kranke› abqualifiziert und verspottet. Zudem seien Fakten verharmlost und der aktuelle Wissensstand einseitig dargestellt worden.

Franziska Baetke, Programmleiterin Radio SRF 2 Kultur, schreibt in ihrer Stellungnahme, Ziel der Rubrik «100 Sekunden Wissen» war die Klärung des aktuellen Begriffs «Elektrochonder». Dieser sei bereits in der Anmoderation vom Moderator relativiert worden. Die Autorin habe im Beitrag klargestellt, dass das Phänomen der Elektrosensibilität umstritten sei. Aufgrund der Kürze der Sendung habe sie «lediglich einen Teil des aktuellen Diskurses zum Thema» aufnehmen können. Jedoch sei die «Elektrosensibilitäts-Betroffenheit explizit benannt und quantifiziert» worden.

Radio SRF 2 Kultur beabsichtige, das Thema Elektrosensibilität im Rahmen der Hintergrundsendung «Kontext» nochmals aufzunehmen. Betroffene – u.a. eine der Beanstanderinnen – sollen darin die Gelegenheit erhalten, «sich über ihren sensibilitäts-erschwerten Alltag öffentlich zu äussern».

Achille Casanova kann in seiner Funktion als Ombudsmann die wissenschaftlich umstrittenen Fragen rund um hochfrequente Felder nicht beantworten. Er soll beurteilen, ob das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde, ob sich das Publikum über das in der Sendung behandelte Thema eine eigene Meinung bilden konnte.

Das Problem sei in der beanstandeten Sendung «auch wenn in einem journalistisch lockeren Ton (...) kontrovers und verständlich genug behandelt» worden. Man habe deutlich gemacht, dass die Problematik umstritten sei. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei nicht verletzt worden.

Der Ombudsmann erachtet die Beanstandungen als unberechtigt.

  • Lesen Sie hier die Schlussberichte 3693, 3694 und 3697 im Detail.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Achille Casanova
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bild oben: Plasmakugel (colourbox.de)

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