Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz

Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Sie prüft Beanstandungen zu publizistischen Angeboten von SRF, vermittelt zwischen den Beteiligten und erstellt einen schriftlichen Schlussbericht. Die Ombudsstelle hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Redaktionen.

Zuständigkeiten

  • Fragen und Kommentare zu Programminhalten können direkt bei SRF eingegeben werden (Kontaktformular/Telefon 0848 80 80 80).
  • Für Anliegen, welche die Radio- und Fernsehabgabebetreffen, ist die Erhebungsstelle Serafe AG zuständig: www.serafe.ch .
  • Für inhaltliche Kritik zu den ausgestrahlten Publikationen (Video, Audio, Online, Social Media) kann eine Beanstandung bei der Ombudsstelle eingereicht werden. Aber nur, wenn die Grundrechte, die Sachgerechtigkeit bzw. vermutete Schleichwerbung oder der Jugendschutz gemäss Radio- und Fernsehgesetz als verletzt erachtet werden (Art. 4, 5 und 10 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG). Die Beanstandung muss Datum und die konkrete Publikation nennen und ist kurz und prägnant zu begründen. Beanstandung einreichen.
  • Die Radio- und Fernsehprogramme der SRG SSR haben für jede der vier Sprachregionen eine eigene Ombudsstelle.

Die Ombudsleute SRG Deutschschweiz

Kontakt

Ombudsstelle SRG.D
c/o SRG Deutschschweiz
Fernsehstrasse 1-4
8052 Zürich

leitung@ombudsstellesrgd.ch

www.ombudsstellesrgd.ch