Ombudsstelle: SRF-Berichte über Sexarbeit sind sachgerecht
Eine Zuschauerin beanstandet mehrere SRF-Beiträge zum Thema Prostitution und Sexarbeit, die zwischen dem 28. Juli und dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden. Aufgrund ihrer dichten Abfolge vermittelten diese ein einseitig positives Bild des Sexgewerbes, so der Vorwurf. Die Ombudsstelle bewertet die Beiträge jedoch als sachgerecht und erkennt auch in deren Gesamtheit keinen Verstoss gegen das Vielfaltsgebot. Ebenso wenig sieht sie die Menschenwürde oder das Diskriminierungsverbot verletzt. Sie unterstützt die Beanstandung nicht.
Darum geht es in den beanstandeten Beiträgen
Die Berichte greifen unterschiedliche Aspekte des Themas auf. Die Sendungen «10vor10», «Kultur kompakt» und SRF Kultur stellen eine Ausstellung im Landesmuseum Zürich vor, in der Menschen von ihren Erfahrungen mit Sexarbeit berichten. Das Regionaljournal Basel und SRF News berichten über die Frauenoase, die Frauen in prekären Lebenslagen Unterstützung anbietet.
Eine «Tagesschau»-Reportage porträtiert eine Ukrainerin, die sich aus Geldnot prostituiert. Ein Artikel von SRF News beleuchtet die Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung von Menschenhandel in der Schweiz. Zwei weitere Beiträge widmen sich zum 400-Jahr-Jubiläum der Geschichte und dem Mythos der Reeperbahn in Hamburg.
Die beanstandeten Beiträge
Die beanstandeten Beiträge
Was wird beanstandet?
Die Beanstanderin sieht in der engen Abfolge der Beiträge eine einseitige Kampagne. SRF stelle Prostitution vor allem als selbstbestimmte Tätigkeit dar und führe Missstände allein auf gesellschaftliche Stigmatisierung zurück. Gewalt, wirtschaftlicher Zwang und sexuelle Ausbeutung würden dadurch verharmlost. Auch die Verwendung des Begriffs «Sexarbeit» trägt aus ihrer Sicht zu dieser beschönigenden Darstellung bei.
Zudem bemängelt sie, dass wesentliche Fakten und Gegenpositionen fehlten. Dazu zählt sie behördliche und medizinische Perspektiven, Studien, internationale Berichte sowie alternative gesetzliche Regelungen. Insgesamt wirft sie SRF Verstösse gegen das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot sowie gegen die Menschenwürde vor.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion weist den Vorwurf einer Kampagne zurück. Eine «Schwerpunktwoche» sei weder geplant noch dem Publikum als solche präsentiert worden. Die zeitliche Häufung erklärt sie mit der Eröffnung der Ausstellung im Landesmuseum sowie dem Welttag gegen Menschenhandel am 30. Juli 2026.
Die Beiträge zeichneten zudem kein durchgehend positives Bild, sondern thematisierten Geldnot, Gewalt, Abhängigkeiten und Ausbeutung ausdrücklich. Der Artikel über Menschenhandel beleuchte zudem Beweisprobleme, Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung und Kritik am geltenden Straftatbestand. Auch die Grenzen der Museumsausstellung seien benannt worden: SRF habe darauf hingewiesen, dass diese keine investigative Recherche zu illegalen Praktiken wie Menschenhandel leiste.
Beim Begriff «Sexarbeit» orientiere sich SRF am jeweiligen Thema. In der Ausstellung stehe selbstbestimmte Sexarbeit im Zentrum, in anderen Beiträgen werde von Prostitution und sexueller Ausbeutung gesprochen. Entscheidend sei, dass das Publikum die wesentlichen Informationen zum jeweiligen Gegenstand erhalte und sich eine eigene Meinung bilden könne. Da die Beiträge keine Debatte über ein Prostitutionsverbot behandelten, sei es nicht zwingend erforderlich gewesen, die Position der Befürworter eines solchen Verbots zu erwähnen.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsleute beurteilen die einzelnen Beiträge als sachgerecht im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes. Die Ausstellungsberichte machten deutlich, dass persönliche Erfahrungen im Zentrum stünden und keine umfassende Darstellung der rechtlichen, gesellschaftlichen und moralischen Fragen rund um Prostitution angestrebt werde. SRF müsse das Ausstellungskonzept in kurzen Präsentationen nicht ausführlich kritisch hinterfragen. Welche Ausstellungen die Redaktion vorstelle, liege im Rahmen der Programmfreiheit in ihrer Zuständigkeit. Auch die Bezeichnung «Sexarbeit» sei zulässig.
Eine Beschönigung erkennen die Ombudsleute ebenso wenig in den übrigen Berichten. Die Beiträge über die Frauenoase und die Ukrainerin zeigten finanzielle Notlagen und Gewalt. Der Artikel über Menschenhandel beleuchte Probleme bei der Strafverfolgung. Die Reeperbahn-Reportagen wiederum stellten die Entwicklung des bekannten Rotlichtviertels dar. Auch diese Darstellung sei nicht unkritisch; eine Beschönigung der Prostitution sei nicht erkennbar. Das Publikum könne sich jeweils eine eigene Meinung bilden.
Einen Verstoss gegen die Menschenwürde oder das Diskriminierungsverbot erkennen die Ombudsleute ebenfalls nicht. Die Betroffenen würden weder erniedrigt noch als blosse Objekte dargestellt, sondern als Menschen, die gerade wegen ihrer Verletzlichkeit Schutz benötigten. Eine sachliche und nicht wertende Darstellung der Realität der Prostitution verletze die Menschenwürde für sich genommen nicht. Die Beiträge wirkten auch nicht diskriminierend: Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anböten, würden nicht ausgegrenzt.
Schliesslich sieht die Ombudsstelle auch keinen Verstoss gegen das Vielfaltsgebot. Dieses verlangt, dass konzessionierte Programme in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Die geprüften Beiträge behandelten unterschiedliche Fragestellungen. Keiner befasse sich mit der gesetzlichen Regelung der Prostitution in der Schweiz oder den entsprechenden internationalen Normen und Entwicklungen. Die Ombudsstelle erkennt weder eine politische Ausrichtung der Berichterstattung noch eine übergeordnete Strategie, die Diskussion über alternative gesetzliche Regelungen bewusst auszublenden. Angesichts der unterschiedlichen Schwerpunkte sei es zulässig gewesen, den Themenkomplex in diesem kurzen Zeitraum nicht umfassend abzuhandeln.