Ombudsstelle: Biologisch vs. kon­ventionelle Anbaumethoden korrekt dargestellt

Ein Zuschauer kritisiert, «Schweiz aktuell» habe beim Vergleich von Anbaumethoden die biologische Landwirtschaft bevorzugt und die konventionelle negativ dargestellt. Die Ombudsleute beurteilen den Beitrag als sachgerecht und unterstützen die Beanstandung nicht.

Ein Zuschauer beanstandet den Beitrag «Therwil: Bio und konventionelle Landwirtschaft im Vergleich» in «Schweiz aktuell» vom 20. Juli 2026. Er kritisiert insbesondere die Darstellung der Düngung: Es entstehe der Eindruck, konventionelle Landwirtschaft verwende ausschliesslich Kunstdünger. Dass auch Mist und Gülle zum Einsatz kämen, bleibe unerwähnt. Zugleich fehle der Hinweis auf zusätzliche organische Stickstoffdünger im Biolandbau. Dadurch entstehe ein verzerrtes Bild der landwirtschaftlichen Praxis.

Für die Ombudsleute ist der Gesamteindruck des Beitrags massgebend. Der Versuchscharakter sei erkennbar gewesen, und der Beitrag habe Vor- und Nachteile der verglichenen Anbausysteme aufgezeigt. Den Hinweis, bei einer bewusst von der landwirtschaftlichen Praxis abweichenden Versuchsanordnung wäre eine kurze Einordnung hilfreich gewesen, erachtet die Ombudsstelle für bedenkenswert. Eine Programmrechtsverletzung liege aber nicht vor.

Darum geht es im beanstandeten Beitrag

Die Sendung ist Teil der Sommerspezialwoche «Innovation Schweiz» und widmet sich Neuerungen in der Landwirtschaft. Neben digitalen und technischen Entwicklungen auf der Swiss Future Farm im Kanton Thurgau zeigt sie einen seit Jahrzehnten laufenden Feldversuch in Therwil. Dort vergleichen das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und Agroscope biodynamische (Demeter), biologische und konventionelle Anbausysteme.

Der beanstandete Beitrag über Therwil stellt ausgewählte Erkenntnisse dieses Langzeitversuchs vor. Im Zentrum stehen Unterschiede bei der Bodenqualität und den Erträgen. Zudem spricht der Beitrag den Zielkonflikt zwischen Ertrag und Biodiversität an.

Was wird beanstandet?

Der Beanstander kritisiert die Gegenüberstellung der verschiedenen Anbaumethoden. Die Aussage, die Pflanzen auf dem Demeterfeld erhielten kompostierten Tiermist, aber «nichts Künstliches» sei wertend. Sie vermittle den Eindruck, die eingesetzten Stoffe seien grundsätzlich natürlicher oder besser als jene der konventionellen Landwirtschaft.

Bei der Düngung entsteht nach Ansicht des Beanstanders zudem der Eindruck, konventionelle Landwirtschaft verwende ausschliesslich Kunstdünger. Dabei würden auch dort Mist und Gülle eingesetzt. Zugleich fehle der Hinweis, dass im Biolandbau zusätzliche organische Stickstoffdünger möglich seien, etwa auf der Basis tierischer Nebenprodukte. So erscheine der biologische Anbau als Produktionsweise, die ohne weitere Stickstoffdüngung auskomme.

Auch die Wortwahl und die Bildsprache trügen zu einem verzerrten Gesamtbild bei. Nach Ansicht des Beanstanders werde konventionelle Landwirtschaft mit «Chemie» verbunden. Die Bemerkung der Moderatorin, aus den Düsen komme nur Wasser und man vergifte sich nicht, verstärke diesen Eindruck. Sie suggeriere, dass bei der konventionellen Landwirtschaft eine erhebliche Vergiftungsgefahr bestehe.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion betont, der Beitrag habe einen konkreten Feldversuch vorgestellt. Ein umfassendes Bild der Schweizer Landwirtschaft sei nicht sein Anspruch gewesen. Die Aussage «nichts Künstliches» habe die Bewirtschaftung des gezeigten Demeterfeldes beschrieben. Sie sei keine Wertung und sage nichts darüber aus, welche Landwirtschaftsform insgesamt vorzuziehen sei.

Auch die Angaben zum konventionellen Feld hätten sich auf eine bestimmte Versuchsparzelle bezogen. Dort werde mineralischer Dünger eingesetzt und auf tierische Produkte verzichtet. Dass es sich um eine Versuchsanordnung handle, die nicht eins zu eins die landwirtschaftliche Praxis abbilde, sei für das Publikum erkennbar gewesen.

Später habe der Co-Leiter des Feldversuchs, Jochen Mayer, erklärt, im konventionellen Landbau erfolge die Hauptversorgung mit Stickstoff über Kunstdünger. Damit sei nach Ansicht der Redaktion deutlich geworden, dass auch andere Stickstoffquellen verwendet würden. Die Redaktion bestätigt, dass im Biolandbau unter bestimmten Voraussetzungen organische Stickstoffdünger eingesetzt werden könnten. Die Kernaussage, dass mineralische Stickstoffdünger dort nicht erlaubt seien, bleibe dennoch richtig. Eine vollständige Darstellung aller zugelassenen Düngerformen sei in diesem vierminütigen Beitrag journalistisch nicht zwingend gewesen.

Den Vorwurf der Einseitigkeit weist die Redaktion zurück. Der Beitrag habe sowohl die bessere Bodenstruktur auf biologisch bewirtschafteten Flächen als auch deren teilweise deutlich geringere Erträge im Vergleich zum konventionellen Anbau benannt. Der Zielkonflikt zwischen Ertrag und Biodiversität sei ebenfalls angesprochen worden.

Der Ausdruck «Chemie» sei laut Redaktion in der späteren Berichterstattung über PFAS gefallen und nicht im Zusammenhang mit den verschiedenen Anbaumethoden. Die Bemerkung der Moderatorin zur Vergiftung wiederum stamme aus einer Live-Situation auf einem anderen Feld und sei ausserhalb des Vergleichs von Bio- und konventionellem Anbau gefallen. Dort sei eine Technologie vorgeführt worden, die den Herbizideinsatz gezielter machen und dadurch reduzieren solle. Die Äusserung sei spontan und umgangssprachlich gewesen. Eine negative Darstellung der konventionellen Landwirtschaft erkennt die Redaktion darin nicht.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsleute begutachten den Gesamteindruck des Beitrags. Dieser sei nicht einseitig zugunsten des biologischen Anbaus ausgefallen. Die bessere Bodenstruktur biologisch bewirtschafteter Flächen sei ebenso klar genannt worden wie deren teilweise deutlich geringeren Ernten im Vergleich zum konventionellen Landbau. Zusammen mit dem angesprochenen Zielkonflikt zwischen Ertrag und Biodiversität habe das Publikum damit die Grundlage für eine eigene Beurteilung erhalten. Eine Idealisierung des biologischen Anbaus oder eine Herabsetzung der konventionellen Landwirtschaft erkennen die Ombudsleute nicht.

Den Hinweis des Beanstanders, dass bei einer bewusst von der landwirtschaftlichen Praxis abweichenden Versuchsanordnung eine kurze Einordnung hilfreich gewesen wäre, halten die Ombudsleute für bedenkenswert. Darin liege jedoch keine Programmrechtsverletzung.

Die Ombudsstelle sieht entsprechend keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Die beanstandeten Aussagen seien im gezeigten Zusammenhang inhaltlich richtig gewesen, der Versuchscharakter sei erkennbar gewesen und Vor- und Nachteile der Anbausysteme seien benannt worden. Das Publikum habe sich eine eigene Meinung bilden können.

Text: SRG.D/nk

Bild: Screenshot SRF/Hintergrund bearbeitet durch SRG.D

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