Ombudsstelle: SRF-Kids-Onlinebeitrag verletzt teilweise Sachgerechtigkeitsgebot
Mehrere Personen beanstanden den Beitrag «Wer bin ich?» von «SRF Kids Reporter:in». Sie werfen SRF vor, umstrittene Auffassungen als Tatsachen darzustellen, andere Positionen auszublenden und Kinder ideologisch zu beeinflussen. Die Ombudsstelle stützt die Beanstandungen teilweise: Die persönliche Audio-Reportage beurteilt sie als sachgerecht. Der schriftliche Erklärteil des Online-Beitrags verletzt das Sachgerechtigkeitsgebot hingegen in begrenztem Umfang.
Darum geht es im beanstandeten Beitrag
In der Audio-Reportage erzählt Quinn (14) von den eigenen Erfahrungen mit Geschlechtsidentität. Zum Schutz der minderjährigen Person wurde der Name geändert, auf Fotos wurde verzichtet. Der dazugehörige Online-Beitrag erklärt Kindern unter anderem Begriffe wie «trans», «non-binär», «cis» und «intergeschlechtlich». Zudem enthält er Informationen zu Geschlechtervielfalt, eine Tabelle mit geschlechtsneutralen Formulierungen sowie Hinweise auf Beratungsstellen.
«SRF Kids Reporter:in» vom 21. Juli 2026
«SRF Kids Reporter:in» vom 21. Juli 2026
Was wird beanstandet?
Kritisiert wird unter anderem die Formulierung, wonach bei der Geburt anhand körperlicher Merkmale entschieden werde, ob ein Baby als Mädchen oder Junge eingetragen werde. Auch die Erklärung von «trans» als ein Gefühl, das nicht zum «zugeteilten Geschlecht bei der Geburt» passe, sei falsch. Das Geschlecht werde nicht zugeteilt, sondern sei eine biologische Realität.
Weiter beanstanden die Eingaben die Aussage, Menschen hätten «vor vielen Jahren» begonnen, alle Identitäten ausser «Frau» und «Mann» zu unterdrücken. Diese unbelegte Behauptung erwecke den Eindruck, wer von zwei biologischen Geschlechtern ausgehe, unterdrücke andere Menschen.
Kritisiert wird zudem eine Tabelle, in der Ausdrücken wie «Jungs oder Mädchen», «Mama und Papa» oder «Bruder oder Schwester» geschlechtsneutrale Alternativen gegenübergestellt werden. Damit lege SRF Kindern nahe, auf gebräuchliche Bezeichnungen zu verzichten.
Insgesamt werde das kontrovers diskutierte Thema einseitig dargestellt. Positionen, die vom biologischen Zweigeschlechtermodell ausgehen, kämen nicht vor. Besonders problematisch sei dies, weil Kinder die vermittelten Inhalte nur eingeschränkt hinterfragen könnten. Die Beanstandungen beziehen sich auf das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot sowie auf den Schutz Minderjähriger.
Was sagt die Redaktion?
Ziel des Beitrags sei es gewesen, Quinns persönliche Geschichte zu erzählen und relevante Begriffe altersgerecht zu erklären. Es handle sich weder um eine wissenschaftliche Fachpublikation noch um ein Debattenformat. Deshalb bestehe nicht der Anspruch, sämtliche wissenschaftlichen, medizinischen, politischen oder religiösen Auffassungen zur Geschlechtsidentität abzubilden.
Kinder begegneten entsprechenden Fragen ohnehin – etwa in der Schule, im sozialen Umfeld oder in den Medien. Es gehöre zum Auftrag eines öffentlichen Medienhauses, solche Themen verständlich aufzugreifen. Die Darstellung einer Lebensrealität bedeute weder diese zu propagieren noch Kinder zu einer bestimmten Haltung oder Geschlechtsidentität aufzufordern.
Die Redaktion verweist zudem auf relativierende Formulierungen: Kinder würden ermuntert, sich an ihre Eltern, eine Lehrperson oder die Schulsozialarbeit zu wenden. Bei den sprachlichen Beispielen werde ausdrücklich festgehalten, dass geschlechtsneutrale Wörter nicht immer verwendet werden müssten. Aus Sicht der Redaktion ist der Beitrag altersgerecht und verletzt keine publizistischen Bestimmungen.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle erachtet es grundsätzlich als gerechtfertigt, Geschlechtsidentität in einem Kinderangebot zu thematisieren. Auch dürfe ein einzelnes Kind von seinen Erfahrungen erzählen. Entscheidend sei nicht, ob ein Thema kontrovers sei, sondern wie es umgesetzt werde.
Die Audio-Reportage beurteilt die Ombudsstelle als sachgerecht. Quinns Schilderungen seien klar als subjektiver Erfahrungsbericht erkennbar und beanspruchten keine Allgemeingültigkeit. Eine solche Erzählung müsse nicht durch Gegenpositionen ergänzt werden. Auch der Schutz der minderjährigen Person sei sorgfältig umgesetzt worden.
Anders sei der schriftliche Erklärteil zu beurteilen. Dieser trete mit Rubriken wie «Fragen und Antworten» und «Begriffe einfach erklärt» als Wissensvermittlung auf. Umstrittene Deutungen dürften deshalb nicht wie gesicherte Tatsachen erscheinen.
Die Aussage, bei der Geburt werde anhand körperlicher Merkmale über den Geschlechtseintrag entschieden, beschreibt laut Ombudsstelle zutreffend einen administrativen Vorgang. Problematisch werde sie in Verbindung mit der Formulierung vom «zugeteilten Geschlecht». Das Wort «zuteilen» transportiere die umstrittene Deutung, der Geschlechtseintrag sei eine Setzung und nicht die Beschreibung eines Befundes. Eine neutralere Formulierung wie «das bei der Geburt eingetragene Geschlecht» wäre möglich gewesen.
Nicht sachgerecht sei auch die unbelegte Aussage, Menschen hätten begonnen, alle Identitäten ausser «Frau» und «Mann» zu unterdrücken. Damit werde eine weitreichende geschichtswissenschaftliche These als gesicherter Forschungsstand präsentiert. Zudem könne die Passage Zweigeschlechtlichkeit grundsätzlich mit Unterdrückung in Verbindung bringen.
Bei der Sprachtabelle anerkennt die Ombudsstelle zwar den Hinweis, geschlechtsneutrale Wörter müssten nicht immer verwendet werden. Die Gegenüberstellung vermittle dennoch eine Empfehlung. Begriffe wie «Mama und Papa» oder «Bruder und Schwester» seien nicht problematisch; die Darstellung lege Kindern aber nahe, ihr Sprachgebrauch sei verbesserungsbedürftig.
Daneben bezeichnet die Ombudsstelle die ursprüngliche Nennung von sechs Beratungsstellen aus dem queeren Organisationsspektrum als einseitig. Eine allgemeine, breit anerkannte und weltanschaulich nicht positionierte Anlaufstelle wie die Beratung 147 von Pro Juventute wäre ebenfalls angezeigt gewesen. Im abschliessenden Fazit führt die Ombudsstelle diesen Punkt jedoch nicht als eigenständigen Teil der festgestellten Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots an.
Das Vielfaltsgebot ist laut Ombudsstelle nicht verletzt. Es bezieht sich auf das gesamte Angebot und nicht auf einen Einzelbeitrag. Das Problem liege somit nicht im Fehlen von Gegenpositionen, sondern darin, dass einzelne umstrittene Deutungen ohne Kennzeichnung als Wissen dargelegt würden.
Auch eine ideologische Beeinflussung oder eine Verletzung des Jugendschutzes erkennt die Ombudsstelle nicht. Der Beitrag fordere Kinder weder dazu auf, ihre Geschlechtsidentität infrage zu stellen, noch enthalte er Hinweise auf medizinische Massnahmen.
Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass der Online-Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies betrifft die Passage über die Unterdrückung anderer Identitäten, die Rede vom «zugeteilten» Geschlecht und die Rahmung der Sprachtabelle. Die Audio-Reportage sei hingegen nicht zu beanstanden.