Englische Einblender bei Eishockey-Übertragung beanstandet
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Mit Brief vom 1. März 2015 haben Sie die Einblendung zu den Strafen in englischer Sprache bei der Sportübertragung des Eishockeyspiel EV Zug gegen HC Davos vom 28. Februar kritisiert. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 4. März bereits bestätigt.
Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.
1. Sie begründen Ihre Reklamation wortwörtlich wie folgt:
„Gestern Samstag, 28.2.2015, haben wir uns im Schweizer Fernsehen das Eishockeyspiel EV Zug gegen HC Davos angeschaut. Wir trauten unseren Augen kaum als wir feststellen mussten, dass die Einblendungen zu den Strafen in englischer Sprache verfasst waren!
SRF hat den Auftrag, Sendungen für die Deutschschweiz zu konzipieren und auszustrahlen. Die englische Sprache hat in solchen Sendungen überhaupt nichts zu suchen, sie ist keine Landessprache und in diesem Zusammenhang völlig unnötig!
Wir bitten Sie, in dieser Angelegenheit beim Schweizer Fernsehen zu intervenieren und so zu erreichen, dass in Zukunft am Deutschschweizer Fernsehen Einblendungen in deutscher Sprache verfasst werden“.
2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Programmreferent SRF Sport Nök Ledergerber schreibt dabei Folgendes:
„Die Übertragungen der Eishockey-Live-Spiele, die sogenannten Multi-Programme, werden für sämtliche Sprachregionen sowie für den Pay-Anbieter Teleclub inklusiv Grafik auf einem nationalen Produktionsmittel hergestellt. Wie bei den Fussball-Spielen der Super League werden die Grafik-Einblender dieser Multiproduktionen nicht in der jeweiligen Landessprachen der Regionen sondern als Kompromiss und nach internationalem Standard in Englisch produziert. Einzig die Einblender wie ‚Kommentare‘ oder die Namenseinblender bei Interviews werden in den Studios der Regionen zugeführt“.
3. Soweit die Stellungnahme der Verantwortlichen von SRF. Herr Nök Ledergerber, erklärt glaubwürdig, warum die Grafik-Einblender auf Englisch verfasst werden.
Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so habe ich für Ihre Kritik viel Verständnis. Ich teile Ihre Auffassung, wonach bei unserem Fernsehen grundsätzlich die Landesprachen und nicht das Englische gebraucht werden sollten.
Geht es aber um eine nationale Produktion, sollen die Einblendungen auf Deutsch, Französisch oder Italienisch erfolgen? Sie sind sicher mit mir einig, dass eine derartige Differenzierung je nach Sprachregion mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden ist. Auch wenn ich die nun getroffene Lösung ebenfalls als problematisch erachte, gelange ich zur Auffassung, dass sie als zulässig zu betrachten sei.
Auch wenn ich Ihre kritische Reaktion durchaus nachvollziehen kann, bin ich deshalb nicht in der Lage Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, zu unterstützen.
4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.
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