Arena Fehr
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Hat SRF SP-Regierungsrats-Kandidatin bevorzugt?

Im Namen der CVP beanstandet Nationalrätin Kathy Riklin verschiedene Auftritte der SP-Regierungsratskandidatin Jacqueline Fehr beim Schweizer Radio und Fernsehen. SRF würde damit Fehr bevorzugen und gegen die eigenen publizistischen Leitlinien verstossen.

Die Beanstanderin ist der Ansicht, dass durch die Auftritte von Regierungsratskandidatin Jacqueline Fehr (in der «Rundschau» vom 11.3.15, Min. 6.01-6.52, und der «Arena» vom 27.2.15) die übrigen Zürcher Regierungsratskandidatinnen Silvia Steiner (CVP) und Carmen Walker-Späh (FDP) benachteiligt würden. Diese sollten «ebenfalls Gelegenheit erhalten, sich zu ihren Dossiers im nationalen Fernsehen zu äussern». Zudem würde SRF seine eigenen Publizistischen Leitlinien (S. 83/84, Kapitel 7.2 und 7.3) nicht einhalten.

Gregor Meier, Nachrichtenchef/stv. Chefredaktor SRF, erklärt in seiner Stellungnahme, SRF habe die publizistischen Leitlinien zu jedem Zeitpunkt eingehalten. So handle es sich bei den erwähnten Sendungen weder um Einzelporträts noch um Unterhaltungs-, Talk- und Sportsendungen. Auch seien die Sendungen vor der Vier-Wochen-Frist ausgestrahlt und mit der Chefredaktion abgesprochen worden.

Meier zeigt auf, dass bisherige bürgerliche Zürcher Regierungsratskandidaten seit anfangs Jahr häufiger in TV-Informationssendungen präsent gewesen seien als Jacqueline Fehr. Zudem hätten zwei bürgerliche neu Kandidierende gleich viele Auftritte wie Jacqueline Fehr erhalten. Fehr sei gegenüber den anderen Kandidierenden nicht bevorzugt worden.

Fehrs Teilnahme in der «Arena» und ihr kurzes Interview in der «Rundschau» begründet Meier durch Fehrs jahrelangen politischen Einsatz als Nationalrätin für die entsprechenden Themenbereiche.

Die stellvertretende Ombudsfrau Sylvia Egli von Matt kommt zum Schluss, dass SRF keine Programmbestimmungen verletzt hat. Sie bezieht sich in ihrer Beurteilung auf Art. 4 des RTVG (Radio- und Fernsehgesetz) und die internen Publizistischen Leitlinien von SRF, welche die Chancengleichheit zwischen den kandidierenden Personen bzw. Parteien vor Wahlen gewährleisten.

Die Einladung bzw. Befragung von Jacqueline Fehr durch die erwähnten Sendungen sei naheliegend, da sich die Politikerin seit langem auf nationaler Ebene mit der jeweiligen Thematik befasse. SRF habe die Publizistischen Leitlinien und die geforderten Prozesse und Termine eingehalten. Zudem anerkennt Egli von Matt die Bemühungen von SRF, die mediale Präsenz der Parteien und Kandidierenden fair zu gestalten.

Die stv. Ombudsfrau erachtet die Beanstandung als unberechtigt.

Quelle: Ombudsstelle SRG.D, Sylvia Egli von Matt
Text/Zusammenfassung: Inside SRG, dl
Bilder: «Arena» vom 27.2.15 (Bild oben)

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