SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Unerlaubte unterschwellige Werbung in Fussball-Länderspiel beanstandet

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Mit E-Mail vom 8. September 2015 beanstanden Sie wegen „unerlaubter unterschwelliger Werbung“ die Berichterstattung über das Fussballspiel England-Schweiz vom 8. September. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 17. September bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich Ihre Beanstandung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Reklamation wie folgt:

„Beim Fussballspiel England-Schweiz am 8.9.2015, ab 20.45 Uhr, waren an drei Stellen des Spielfeldes blass eingeblendete Werbe-Signets des Online-Sportwette-Veranstalters Ladbrokes zu sehen. Position: Jeweils vor dem 16-Meter-Raum und am Mittelkreis. In meinen Augen ist das (verbotene) unterschwellige Werbung, da man nur bei sehr genauem Hinsehen dieses als Werbung erkennt.

Ich schreibe Ihnen dieses Email während der Halbzeit. Der blasse Ladbrokes-Schriftzug war an den drei beschriebenen Positionen durchgängig während der ersten Halbzeit zu sehen“.

Sie legen ein Screenshot bei und weisen darauf hin, dass der Online-Sportwette-Veranstalter Ladbrokes eigens eine Website für den deutschsprachigen Raum unterhält, bei der die Wetten auf Fussballspiel-Ergebnisse prominent beworben werden:

http://www.ladbrokes.com/home/de

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Herr Nök Ledergerber, Programmreferent Sport, schreibt dabei Folgendes:

„Auch wir wurden überrascht, sind erst aufgrund von Reaktionen in den Medien darauf aufmerksam geworden. Grundsätzlich übernehmen wir die sogenannten Multibilder der Veranstaltung, haben also keinerlei Einfluss auf die Produktion. Wir übernehmen die Bilder und kommentieren sie. Es wird aber zweifelsohne ein Nachspiel haben für den ausrichtenden Verband, die UEFA wird sich diesem Fall wohl annehmen“.

Zum Vorfall erwähnt Herr Ledergerger folgender Link:

http://app.blickamabend.ch/sport/englaendern-droht-aerger-verbotene-rasen-werbung-beim-nati-spiel-id4149260.html

3. Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so stelle ich fest, dass tatsächlich „Blick am Abend“ vom 9. September den Vorfall wie Folgt erwähnt:

Ärger wegen Rasen-Werbung im Wembley

England besiegt die Schweiz 2.0 – aber der wahre Gewinner ist ein britischer Wettanbieter. Während Shaqiri und Co. spielen, schimmert auf dem Rasen an drei prominente Stellen das Logo der Firma "Ladbrokes" durch. Erklärung für die ungewöhnliche Werbeeinblendung: Vor zwei Wochen unterstützte die Firma den Challange-Cup-Final im Rugby. Der Platzwart bekam das Logo danach nicht mehr vollständig aus dem Grün. Jetzt droht den Engländern Ärger. Denn zu den Sponsoren des Teams von Roy Hodgson gehört ausgerechnet Wettanbieter-Konkurrent „William Hill“, dessen Bandenwerbung dadurch vollkommen untergeht.

Diese Erklärung scheint mir sehr plausibel zu sein. Wie von Herrn Ledergerber betont, ist davon auszugehen, dass die UEFA diesen Fall von „unerlaubte unterschwellige Werbung“ annehmen wird.

Sie haben deshalb vollkommen Recht. Doch ich glaube nicht, dass SRF in dieser Geschichte irgendwelche Verantwortung zu tragen hat. Wie üblich übernimmt unser Fernsehen die Bilder der Veranstalter, in diesem Fall das englische Fernsehen im Auftrag der UEFA. Ihre Kritik gegenüber SRF kann ich deshalb nicht teilen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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