SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beanstandung des «Clubs» über Flüchtlinge in der Schweiz

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Mit E-Mail vom 23. August 2015 beanstanden Sie die Sendung „Club“ vom 4. August. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 24. August bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stel­lung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden und entschuldige mich für die Verspätung.

1. Sie äussern Ihre „persönliche Meinung und Einschätzung der Sendung und der SRG“ wortwörtlich wie folgt:

„Ich beanstande mit Nachdruck die Staatspropaganda-Sendung SRF Club vom 4. August 2015 mit unserer bekannten Frau Karin Frei.

1) Auswahl der Gäste:

Es wurden NUR Gäste eingeladen welche von der Flüchtlingsindustrie profitieren respektive kein Interesse an einer Abnahme der Flüchtlingsströme zu erkennen war. Nur Einheitsmeinungen (Natürlich Deckungsgleich wie IMMER mit der Meinung der SP und der Linken Regierung) wurden vertreten. Eine skandalöse Gästeauswahl. Natürlich nichts Neues beim SRF. Natürlich NICHTS Neues bei Karin Frei die IMMER nur Linke- und oder staatsgetreue Leute einlädt. Wars beim Thema KESB wenigstens noch eine Person welche LEICHTE Kritik äusserte, wurde diesmal bei der Gästeauswahl schon im Voraus darauf geachtet, dass nur eine Meinung vertreten ist. Das KEINE kritische Stimme zur aktuellen Asylpolitik eingeladen wurde ist ein Skandal und verstösst gegen den Auftrag der SRG. Und NUR mit der Propaganda-Absicht vom SRF zu erklären. Jetzt wird SRF vielleicht erläutern man wollte keine politische Diskussion, sondern mit "Direkt Betroffene". Ja liebes SRF es gibt direkt Betroffene die eine andere Meinung haben. Und auch mit Frau Hochuli (das ist diejenige Person welche politischen Gegnern nicht mal die Hand reicht. Also Idealbesetzung für eine Einheitsmeinung SP-Regierungstreue-Propaganda-Sendung.) wurde eine politische Person gewählt welche natürlich eine Linke Meinung vertreten hat.

Keine Grenzpolizisten, keine Politiker aus dem Bürgerlichen Spektrum wurden eingeladen. Wie das halt in Propaganda-Sendungen üblich ist, dass nur eine Meinung eingeladen wird.

2) Themen:

Kein einziges Wort, darüber dass es nun mal auch Scheinflüchtlinge gibt. Es wurde suggeriert wie jeder an Leib und Leben bedroht sei. Unterstützt wie erwähnt von der einseitigen Gästeauswahl.

3) Einspielung von Hans Fehr SVP:

Aus dem Zusammenhang gerissene Aussage wurde in einer kurzen Einspielung gezeigt. Nicht mal seine gesamte Aussage, nur einen einzelner Satz. Darauf ging die Hetze gegen Herr Fehr und die SVP los. Die liebe Frau Fehr [sic!] meinte zwar noch es sei keine Kritik angebracht, da Herr Fehr nicht da sei, dies erweckte allerdings den Eindruck einer heuchlerischen Aussage, denn warum wurde die Aussage von Herr Fehr denn überhaupt eingeblendet. Ohne das sich Herr Fehr natürlich wehren konnte. Selbst der "Putzfrau" Spruch wurde gebracht. Natürlich von unserem Staatsfernsehen verschwiegen, dass auch ein SP'ler diese besagte Putzfrau engagierte.

Im Gesamten gesehen eine skandalöse Propaganda-Sendung, welche sich allerdings nahtlos an die anderen Propaganda-Sendungen zur Asylpolitik beim SRG gesellt.

Ich verweise nochmals darauf, wenn die SRG solche Propaganda welche an Nordkorea-TV erinnert machen will, BITTESCHÖN. Aber ich will dieses SRG nicht mehr länger zwangsfinanzieren müssen. Ich weiss natürlich, dass diese Beanstandung nichts bringt. Das ich bestenfalls wie beim meiner Beanstandung der "Rundschau" mit Respektloser Antwort zu rechnen habe. Aber wenigstens beschäftigt es die Redaktion und bedarf Mehrarbeit. Ich kann diese einseitige Propaganda der SRG nicht mehr ertragen und werde mich entschieden dagegen zur Wehr setzen. Ich hoffe, obschon die SP einen eigenen Staatssender für ihre Propaganda hat, wird bei den Wahlen dennoch verlieren“.

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Frau Karin Frei, Redaktionsleiterin „Club“, schreibt dabei Folgendes:

„Gerne nehmen wir Stellung zur Beschwerde gegen die Sendung ‚Bedrohung Flücht­ling‘ vom 4. August. Verletzung des Gebotes der Sachgerechtigkeit und der Vielfalt, gerade in einem Wahljahr:

Diese Anforderungen gelten nicht generell für eine einzelne Sendung. Club oder SRF müssen gesellschaftspolitische Themen über das gesamte Programm gesehen sach­gerecht und ausgewogen darstellen, um den Zuschauern eine Meinungsbildung zu ermöglichen. Diesen Anspruch erfüllt der Club, wenn seine Sendungen zur Flücht­lingsproblematik in den letzten Jahren unter die Lupe genommen werden. Der SVP-Asylexperte und Nationalrat Brand war z.B. verschiedentlich bei uns zu Gast oder auch CVP-Nationalrat Geri Pfister mit seinen pointierten Standpunkten. Die Sachge­rechtigkeit und Ausgewogenheit muss auch im Querschnitt des SRF-Angebots beur­teilt werden, wie die UBI bei anderer Gelegenheit festgestellt hat. Da verweisen wir insbesondere auf die geplanten Arena-Sendungen. Wir haben durchaus Verständnis für die Sicht der Beschwerdeführer. Wir wollten aber mit der gewählten Zusammen­setzung eine kampfbetonte ‚Wahl‘-Kontroverse umschiffen und ihr eine sachliche De­batte entgegenhalten mit Teilnehmern, die authentische Erfahrungen und Fakten aus berufenen Quellen (Gnesa, UNHCR usw.) einbringen. Wir denken, dass damit ein Blick in die komplexe Flüchtlingsdynamik ermöglicht wurde, der den Zuschauern erst recht ermöglichen kann, sich im Kontext der ideologisch geführten Wahlkampfdebat­ten aus einer gewissen sachlichen Distanz eine eigene Meinung zu bilden. Beson­ders die von der SVP oft ins Spiel gebrachte Kritik an den Aufnahmekriterien des Bundesverwaltungsgerichtes für eritreische Flüchtlinge und deren dauernd aktuali­sierter Beurteilung der politischen Verhältnisse in Eritrea, die sich auf Expertenwis­sen u.a. auch des UNHCR abstützen, sind nicht – wie die SVP insinuiert – eine Fra­ge des politischen Standpunktes, sondern eine Frage der Gewaltenteilung. Die Posi­tion des Bundesverwaltungsgerichtes ist die offizielle Urteilsgrundlage, die es zu res­pektieren gilt. Und darauf stützen sich Ämter und Institutionen aus dem Asylbereich. Es geht nicht an, so zu tun, als könnte auch das Gegenteil wahr sein. Unsere Sen­dung hat gerade diesem Sachgerechtigkeitsgebot besonders Rechnung getragen.

Zum Konkreten: Während wir vor einem Jahr insbesondere die Situation im Ausland und die Migrationsentewicklung angeschaut haben, war in diesem Club unser Ziel, vor allem die Situation im Inland anzuschauen. Vor dem Hintergrund der Diskussio­nen über Eritreer, die Wirtschaftsflüchtlinge seien, und vor dem Hintergrund von Gemeinden, die sich gegen Asylunterkünfte wehren (konkret war Menziken AG in den Schlagzeilen), stellten sich folgende Fragen: Wer sind diese Flüchtlinge? Welche Urteile/Vorurteile, berechtigte Bedenken haben wir? Welchen Ärger haben wir mit ihnen? Wie soll die lokale Bevölkerung mit den Flüchtlingen zurechtkommen? Wie steht es um die Integration dieser Menschen? Es ging also nicht um Fragen wie ‚Soll die Schweiz diese Flüchtlinge aufnehmen und wenn ja, welche und wieviele?‘, sondern es ging uns um das Feindbild.

Entsprechend war für uns klar, dass wir Gäste einladen wollten, die sich mit den Flüchtlingen direkt auseinandersetzen, ob freiwillig oder weil es ihr Beruf ist oder ihr Amt es von ihnen verlangt (Betroffene, Bund, Kanton, Gemeinde, Flüchtlingshilfe). Wir wollten hören, wo in der Gemeinde, bzw. der Bevölkerung der Flüchtlingsschuh drückt und was da, wo die Menschen aufeinandertreffen, unternommen wird.

Wir wollten klären und deshalb nicht einfach eine parteipolitische Kontroverse veran­stalten. Ein Feld, das wir wie eingangs erwähnt, der Politsendung Arena überlassen, welche diese Debatte in den nächsten Wochen führen wird.

Trotzdem, dass wir keine parteipolitische Diskussion durchführten, bemühten wir uns, die unterschiedliche politische Gesinnung zu berücksichtigen. Mit Susanne Hochuli sass eine Grüne in der Runde (ihre Teilnahme war interessant, weil sie selbst Flücht­linge bei sich aufgenommen hat und über das Zusammenleben erzählen konnte), mit Herrn Hottiger (in seinem Zofigen ist das grösste Asylzentrum des Kantons unter­gebracht) ein parteiloser Stadtammann, der jedoch auch im grossen Rat sitzt, da der CVP-Fraktion angeschlossen ist und mir am Telefon versichert hat, er wäre, wenn er denn seine Gesinnung einordnen müsste, nicht am linken Rand der CVP, sondern klar in der Mitte. Anders als die Beschwerdeführer behaupten, war also eine bürger­liche Stimme vertreten. Stefan Frey ist kein Politiker, ebenso wenig Botschafter Edouard Gnesa. Wollte man die beiden trotzdem in ein politisches Lager einteilen und Stefan Frey rein aus seiner Haltung den Flüchtlingen gegenüber als links einordnen, so müsste man doch einräumen, dass Herr Gnesa immerhin der oberste Migrationschef unter Altbundesrat Blocher gewesen ist. In der letztjährigen Clubsen­dung war er als zu wenig grosszügig den Flüchtlingen gegenüber kritisiert worden.

Auch bemühten wir uns im Vorfeld in der uns zur Verfügung stehenden Zeit durchaus darum, diverse, noch asylkritischere Gemeindevertreter für die Sendung zu gewin­nen, namentlich aus Gemeinden, die in der Vergangenheit Schlagzeilen gemacht hatten (z.B. Aarburg, wo gegen Asylbewerber ‚gebrätelt‘ worden war). Bzw. versuch­ten wir sogar den Zuschauer aus der Strassenumfrage (‚das Asylzügs wächst uns über den Kopf, die Schweiz geht an A...‘) einzuladen, der ein Mitauslöser für die Sendung gewesen war. Wir bekamen von allen Absagen. Bei den Gemeindever­tretern mit der Begründung, man wolle sich mit diesem besonders heiklen Thema nicht am TV exponieren. Leider erwähnte ich dies in der Sendung nicht explizit. Wir können die Gespräche dem Ombudsmann auf Wunsch aber gerne belegen.

Wie kritisch oder kontrovers eine Sendung am Ende ausfällt, hängt nicht nur mit der parteipolitischen Besetzung zusammen, sondern auch damit, wie viel Konfliktstoff tatsächlich vorhanden ist und möglicherweise auch mit der Schwierigkeit, in einem delikaten Thema vor der ganzen Nation eine harte Position einzunehmen. Dass keiner in der Sendung von kriminellen Handlungen ‚seiner‘ Flüchtlinge berichten konnte, sondern feststellen musste, dass es rund um die Heime ruhig bleibt, kann man den Clubgästen kaum verübeln und hat nichts mit ‚links‘ oder Propaganda zu tun. Nicht nur stellt sich die Frage, ob es sich Amtsträger, die so nah an der Bevöl­kerung sind, wie die Clubgäste, leisten könnten, die Situation zu beschönigen. Wenn es zu Unruhen gekommen wäre, hätten die Medien dies bestimmt aufgegriffen.

Zum Endprodukt selbst ist zu sagen, dass viele der kritischen Punkte aufgegriffen worden sind. So z.B. war man sich einig, dass die Asylbewerber arbeiten müssten, ebenso, dass vor Ort mehr getan werden muss, dass die Integration Probleme bereitet und es wurde ebenso gesagt, dass die Eritreer wohl aus Furcht vor den langen Wehrdiensten flüchten, aber auch, dass ihnen die freie Lebensgestaltung ver­wehrt ist. Daraus ergibt sich, dass diese Menschen auch aus Gründen der Perspek­tivenlosigkeit flüchten. Kann man noch differenzierter sagen, dass wohl Unterdrück­ung, aber auch die Suche nach einem besseren Leben Fluchtgründe sind?

Der Club sieht seine Aufgabe darin, Erklärungen zu finden, Situationen verständlich zu machen, Antworten auf gesellschaftliche Fragen zu geben, ohne zu polemisieren. Wir haben dies auch in unserer Sendung vom 4. August redlich, differenziert und auf faire Weise versucht, und ich hoffe, dass wir Ihnen dies hiermit darlegen konnten.“

3. Soweit die Stellungnahme der Redaktionsleiterin von „Club“. Frau Karin Frei unter­streicht dabei, dass Ziel der Sendung war, eine parteipolitische Diskussion über die gegenwärtige Asylpolitik zu vermeiden. Vielmehr ging es darum, die Situation im In­land und konkrete Fragen durch Gäste, die sich mit den Flüchtlingen direkt auseinan­dersetzen, zur Diskussion zu bringen.

Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so kann ich Ihre Kritiken durchaus nach­vollziehen. Wie Sie stelle ich fest, dass in einer Diskussionsrunde über die schwei­zerische Flüchtlingspolitik kein einziger Vertreter, welcher die Asylpolitik des Bundes kritisch beleuchtet, in die Sendung eingeladen wurde. Dies betrifft insbesondere die Abwesenheit eines Vertreters der SVP, eine Partei, welche die gegenwärtige Asyl­politik besonders kritisch beurteilt und im Wahlkampf in den Vordergrund stellt.

Wurden deshalb die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Programminhalt, welche sowohl das Sachgerechtigkeitsgebot (Art. 4 Abs. 2 RTVG) als auch das Viel­faltsgebot (Art. 4 Abs. 4 RTVG) umfassen, verletzt? Bei der Beurteilung dieser grund­sätzlichen Fragen hat sich die Ombudsstelle auf die Praxis der Unabhängigen Be­schwerdeinstanz UBI und des Bundesgerichtes zu stützen. Nachdem ich die Sen­dung sehr genau angeschaut habe und die Angelegenheit im Sinne der rechtlichen Praxis analysieren konnte, gelange ich zu differenzierteren Schlussfolgerungen als Sie.

Zuerst einmal bezüglich Vielfaltsgebot: Laut geltender Praxis bezieht sich das gefor­derte Vielfaltsgebot primär auf die Programme in ihrer Gesamtheit und nicht auf ein­zelne Sendungen. Dafür müsste eine Zeitraumbeschwerde eingereicht werden, was vorliegend nicht der Fall ist. Nur im Vorfeld von Wahlen oder Volksabstimmungen gelten aus staatspolitischen Gründen strengere Massstäbe, indem das Vielfaltsgebot bereits für einzelne Sendungen und Beiträge zu gelten hat.

Die beanstandete Ausgabe vom „Club“ wurde aber bereits am 4. August ausgestrahlt, das heisst zweieinhalb Monate vor den Wahlen vom 18. Oktober. Auch wenn es sich bei der Asylpolitik um ein ausgesprochenes Wahlthema handelt, kann „Club“ vom 4. August nicht als Wahlsendung betrachtet werden. Das von Ihnen angerufene Viel­faltsgebot von Art. 4 Abs. 4 RTVG ist auf die zu beurteilende Sendung rechtlich nicht anwendbar.

Es gilt dagegen zu beurteilen, ob das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde. Die Ombudsstelle prüft im Zusammenhang mit dem Sachgerechtigkeitsgebot von Art. 4 Abs. 2 RTVG, ob dem Publikum aufgrund der in der Sendung vermittelten Fakten und Meinungen ein möglichst zuverlässiges Bild über einen Sachverhalt oder ein Thema vermittelt wird, so dass dieses sich darüber frei eine eigene Meinung bilden kann. Umstrittene Aussagen sollen als solche erkennbar sein. Fehler in Nebenpunk­ten und redaktionelle Unvollkommenheiten, welche nicht geeignet sind, den Gesamt­eindruck der Ausstrahlung wesentlich zu beeinflussen, sind programmrechtlich nicht relevant. Das Sachgerechtigkeitsgebot verlangt zudem nicht, dass alle Sichtweisen qualitativ und quantitativ gleichwertig zum Ausdruck kommen.

Bei der Behandlung von Beanstandungen muss die Ombudsstelle der den Veranstal­tern zustehenden Programmautonomie gebührend Rechnung tragen. Denn etwas darf nie vergessen werden: Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung und Art. 6 Abs. 2 RTVG gewährleisten die Programmautonomie von Radio und Fernsehen. Diese beinhaltet namentlich auch die Freiheit in der Wahl eines Themas einer Sendung oder eines Beitrags und in der inhaltlichen Bearbeitung.

Im Rahmen dieser wichtigen journalistischen Freiheit haben die Verantwortlichen von „Club“ entschieden, die Asylpolitik der Schweiz aus einem bestimmten Blickwinkel zu behandeln. Es ging nicht um die Asylpolitik an sich, um die politische Kontroverse über die Aufnahme von Flüchtlingen zum Beispiel aus Eritrea, um die laufenden Be­ratungen zur Revision des Asylgesetzes und andere asylpolitisch umstrittene Sach­verhalte, sondern vielmehr um die Frage, wie wir mit den Menschen, die hier ankom­men, umgehen sollen. Es ging insbesondere um die diffusen Ängste der Bevölkerung, wenn ein neues Asylzentrum geöffnet werden soll. Es ging um die spannungsgelade­nen Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den Flüchtlingen, aber auch um die teilweise fehlende Dankbarkeit für den Schutz, den tausende Asylsuchende in der Schweiz finden. Es wurden auch die Schwierigkeiten bei der Integration von Men­schen aus einem kulturell unterschiedlichen Land wie auch die Frage, ob Asylsu­chende früher arbeiten sollten, diskutiert. Ebenso kam die Hilfe vor Ort zur Sprache, welche die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verbessern und dadurch die Notwendigkeit für Flucht und Migration verringern soll.

Es war ein klarer redaktioneller Entscheid, solche Fragen durch Gäste, die in ihrem Alltag direkt mit der Flüchtlingssituation konfrontiert sind – freiwillig oder von Amtes wegen –, diskutieren zu lassen. Es war ein zulässiger redaktioneller Entscheid, die politische – insbesondere parteipolitische – Auseinandersetzung über die Asylpolitik des Bundes zu vermeiden. In anderen Worten, durch die Auswahl der Diskussions­teilnehmenden, wollten die „Club“-Verantwortlichen bewusst eine „kampfbetonte ‚Wahl‘-Kontroverse umschiffen“. Um dies zu erreichen, wurden keine kritischen Bundespolitiker oder Parteivertreter eingeladen.

Aus politischer Sicht war die Sendung somit nicht ausgewogen. An der Diskussion nahmen nur Befürworter einer offenen Asylpolitik teil. Kritische Stimme wurden aus­geschlossen. Eine entsprechende einseitige Diskussion begründet aber noch keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes. Da es sich nicht um eine Abstimmungs- oder Wahlsendung handelte, war gemäss Bundesgerichtspraxis die Redaktion „Club“ bei der Zusammensetzung der Diskussionsrunde grundsätzlich frei. Entschei­dend ist im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots, dass Ansichten und Kommentare als solche erkennbar sind. Für das Publikum sollte dabei klar hervorgehen, wer an der Diskussion beteiligt ist und welche Interessen diese Personen vertreten.

Dies war im „Club“ vom 4. August eindeutig der Fall. Die Teilnehmenden wurden durch die Moderatorin transparent und detailliert vorgestellt. Zudem hat Frau Karin Frei bereits zu Beginn der Sendung deutlich angekündigt, was Thema der Sendung sein würde: „Wie umgehen mit der Flüchtlingssituation und wie mit den Ängsten der Bevölkerung?“ Bei diesem transparent angekündigten Fokus der Sendung war es zur freien Meinungsbildung des Publikums nicht zwingend notwendig, auch Kritiker der Asylpolitik einzuladen.

Das Bundesgericht schützt diese Sicht der Dinge ausdrücklich. Diesbezüglich hat es kürzlich Entscheide getroffen, welche die Wahrung der Medienfreiheit verstärken und präzisieren. Demzufolge ist es falsch, „sachgerecht“ mit „ausgewogen“ gleichzuset­zen. Das Gebot der Sachgerechtigkeit erfordert für die einzelne Sendung keine Aus­gewogenheit im Sinne einer möglichst gleichwertigen Darstellung aller Standpunkte. Ein Thema kann auch einseitig oder aus einem bestimmten Blickwinkel beleuchtet werden, ohne das Gesetz zu verletzen, wenn dies in transparenter Weise geschieht und die wesentlichen Fakten korrekt vermittelt werden.

Berücksichtigt man den Fokus der Sendung, war dies im „Club“ vom 4. August durchaus der Fall. Zwar wurde verschiedentlich unterstrichen, dass die Asylpolitik Wahlthema sei. Zusätzlich war die kurze Einspielung von Nationalrat Hans Fehr und des entsprechenden Kommentars des Sprechers der Flüchtlingshilfe als fragwürdig zu betrachten. Diese waren aber redaktionelle Unvollkommenheiten, welche nicht geeignet waren, den Gesamteindruck wesentlich zu beeinflussen.

Insgesamt gelange ich zur Auffassung, dass sich das Publikum über die im „Club“ behandelten Fragen eine eigene Meinung bilden konnte. Das Sachgerechtig­keitsgebot wurde damit nicht verletzt. Auch wenn ich für Ihre Unzufriedenheit Ver­ständnis habe, kann ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 51A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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